Zahnspange für Kind
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zahnspange für Kind
Der Kieferorthopäde sah es als notwendig an, unserem vierjährien Enkelkind eine festsitzende Zahnspange zu verordnen. Die Krankenkasse teilte nun Wochen später in einem formlosen Schreiben und ohne Begründung mit, dass sie die Kosten dafür nicht trägt. Wie geht man dagegen vor? Kann man gegen ein formloses Schreiben Widerspruch einlegen?
Hallo,
Also, bei einem 4jährigen Kind eine KFO-Behandlung, das hatte ich auch noch nicht. Das ist schon sehr außergewöhnlich , da im allgemeinen aufgrund des Zahnwechsels (Milchzähne zu bleibenden Zähnen) und der körperlichen Wachstumsphasen erst viel später seitens der Mediziner mit einer solchen Behandlung begonnen werden soll. Aber, wenn der Kieferorthopäde die Behandlungsbedürftigkeit, und dort mindestens die Stufe 3 festgestellt hat, dann ist es eben so. Die Kasse kann hier einen Gutachter einschalten.
Ja, ein Widerspruchsschreiben des Mitgliedes genügt dem Gründe nach schon, Nacht allerdings ohne Begründung ( durch den Kieferorthopäden) wenig Sinn, meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna
Also, bei einem 4jährigen Kind eine KFO-Behandlung, das hatte ich auch noch nicht. Das ist schon sehr außergewöhnlich , da im allgemeinen aufgrund des Zahnwechsels (Milchzähne zu bleibenden Zähnen) und der körperlichen Wachstumsphasen erst viel später seitens der Mediziner mit einer solchen Behandlung begonnen werden soll. Aber, wenn der Kieferorthopäde die Behandlungsbedürftigkeit, und dort mindestens die Stufe 3 festgestellt hat, dann ist es eben so. Die Kasse kann hier einen Gutachter einschalten.
Ja, ein Widerspruchsschreiben des Mitgliedes genügt dem Gründe nach schon, Nacht allerdings ohne Begründung ( durch den Kieferorthopäden) wenig Sinn, meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und andere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich sind KIG 5 (genauer A5).
Allerdings sollen Kieferorthopädische Behandlungen nicht vor Beginn der 2. Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden. In diesen Fällen leistet die GKV nicht.
Davon gibt es aber Ausnahmen und eine Gaumenspalte zählt da auch dazu. Hier kann eine frühe Behandlung nach 8d der Kieferorthopädie-Richtlinien beantragt werden. Das geht bei vierjährigen los, würde also passen.
Vielleicht war da was nicht richtig angekreuzt?
Grüße, Bernhard.
Allerdings sollen Kieferorthopädische Behandlungen nicht vor Beginn der 2. Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden. In diesen Fällen leistet die GKV nicht.
Davon gibt es aber Ausnahmen und eine Gaumenspalte zählt da auch dazu. Hier kann eine frühe Behandlung nach 8d der Kieferorthopädie-Richtlinien beantragt werden. Das geht bei vierjährigen los, würde also passen.
Vielleicht war da was nicht richtig angekreuzt?
Grüße, Bernhard.
Mein Sohn benötigt in nächster Zeit wohl eine Zahnspange. Er ist 7 und hat bis auf wenige Zähne schon die nachfolgenden. Da seine Zähne oben alle sehr weit auseinander stehen und sich unten die Zähne anfangen sich zu "drehen" wurde mir ans Herz gelegt mich mit dem Thema Zahnspange zu befassen. Meine Frage ist ab welchem Alter die KK zahlt, in welchen Fällen nicht und wie das ganze dann abläuft. Ich bekomme nur ALG2 und kann mir die Kosten nicht leisten
Mein Sohn hat ansonsten 1a Zähne

Hallo,lara55 hat geschrieben:Mein Sohn benötigt in nächster Zeit wohl eine Zahnspange. Er ist 7 und hat bis auf wenige Zähne schon die nachfolgenden. Da seine Zähne oben alle sehr weit auseinander stehen und sich unten die Zähne anfangen sich zu "drehen" wurde mir ans Herz gelegt mich mit dem Thema Zahnspange zu befassen. Meine Frage ist ab welchem Alter die KK zahlt, in welchen Fällen nicht und wie das ganze dann abläuft. Ich bekomme nur ALG2 und kann mir die Kosten nicht leistenMein Sohn hat ansonsten 1a Zähne
Wenn die Voraussetzungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (3 -5) erfüllt sind besteht der Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung
zu Lasten der Kasse. Der Kieferorthopäde kann schon im Vorfeld signalisieren, dass die Kasse die Behandlung übernehmen wird - er hat diese Liste. Es wird eine Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellt, dieser geht an die Kasse. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall 20% der Behandlungskosten, welcher nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückgezahlt wird.
Gruss
Czauderna
Mir scheint es eh manchmal so, als würden die Mitarbeiter der Kassen einfach mal Willkürlich und je nach Laune entscheiden, ob sie etwas genehmigen oder nicht.
Z.b. bei MS Kranken, bei denen eigentlcih nicht geheilt, sondern nur gelindert werden kann, muss jedes halbe Jahr bestätigt werden das sie noch krank sind. Gehts noch? Ui, stimmt sie haben sie haben über Nacht eine Wunderheilung erfahren.
So ein Unfug.....
Z.b. bei MS Kranken, bei denen eigentlcih nicht geheilt, sondern nur gelindert werden kann, muss jedes halbe Jahr bestätigt werden das sie noch krank sind. Gehts noch? Ui, stimmt sie haben sie haben über Nacht eine Wunderheilung erfahren.
So ein Unfug.....
Hallo,BindenLilly hat geschrieben:Mir scheint es eh manchmal so, als würden die Mitarbeiter der Kassen einfach mal Willkürlich und je nach Laune entscheiden, ob sie etwas genehmigen oder nicht.
Z.b. bei MS Kranken, bei denen eigentlcih nicht geheilt, sondern nur gelindert werden kann, muss jedes halbe Jahr bestätigt werden das sie noch krank sind. Gehts noch? Ui, stimmt sie haben sie haben über Nacht eine Wunderheilung erfahren.
So ein Unfug.....
das mag für dich als "Aussenstehende" vielleicht als Unfug anzusehen sein,
ist aber in der Praxis generell und immer so, und nicht nur in solchen Fällen, dass immer mal wieder die Anspruchsberechtigung seitens der Kasse überprüft wird - ja, es geht noch !!.
Wo ich dir allerdings recht gebe ist, dass es schon in Einzelfällen möglich sein muss und auch in der Praxis ist, dass bestimmte Automatismen unterbrochen bzw. gestoppt werden können - dies setzt allerdings voraus, dass sich ein Mensch damit befasst und kein Computer die Terminierung vorgibt.
Gruss
Czauderna
Wofür dient diese Bestätigung denn und wem muss sie vorgelegt werden?BindenLilly hat geschrieben:Mir scheint es eh manchmal so, als würden die Mitarbeiter der Kassen einfach mal Willkürlich und je nach Laune entscheiden, ob sie etwas genehmigen oder nicht.
Z.b. bei MS Kranken, bei denen eigentlcih nicht geheilt, sondern nur gelindert werden kann, muss jedes halbe Jahr bestätigt werden das sie noch krank sind. Gehts noch? Ui, stimmt sie haben sie haben über Nacht eine Wunderheilung erfahren..
MfG
ratte1
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
in diesem Zusammenhang vielleicht interessant: kieferorthopädische Behandlungen sind danach häufig medizinisch nicht notwendig
danach mag eine kieferorthopädische Behandlung ästhetische Vorteile bringen - einen gesundheitlichen Nutzen habe sie im Normalfall nicht.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 37018.html
http://link.springer.com/article/10.100 ... 014-0293-9
danach mag eine kieferorthopädische Behandlung ästhetische Vorteile bringen - einen gesundheitlichen Nutzen habe sie im Normalfall nicht.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 37018.html
http://link.springer.com/article/10.100 ... 014-0293-9