Hallo!
Folgender Fall:
Der Elternteil eines Arbeitnehmers pflegt seinen Ehepartner.
Nun muss der pflegende Arbeitnehmer kurzfristig operiert werden. In 4 Tagen.
Der Arbeitnehmer muss nun die Pflege übernehmen.
Geht das über Verhinderungspflege?
Wenn ja, wie ist das Verfahren?
Danke für Antworten!
Verhinderungspflege
Moderator: Czauderna
Re: Verhinderungspflege
Hallo,
Die Verhinderungspflege muss grundsätzlich im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden, also anrufen oder E-Mail schicken und Antragsformular anfordern, wenn es nicht sogar direkt über die Web-Seite der Pflegekasse erreichbar ist und digital ausgefüllt werden kann. Allerdings handelt es sich doch dann um die Tochter/Schwiegertochter oder den Sohn/Schwiegersohn, der nun die Verhinderungspflege leisten soll. Dafür fallen dann Kosten an, wie z.B. Lohnausfall oder Fahrkosten? Das könnte eventuell schwierig werden, wenn dem nicht so ist.
Gruss
Die Verhinderungspflege muss grundsätzlich im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden, also anrufen oder E-Mail schicken und Antragsformular anfordern, wenn es nicht sogar direkt über die Web-Seite der Pflegekasse erreichbar ist und digital ausgefüllt werden kann. Allerdings handelt es sich doch dann um die Tochter/Schwiegertochter oder den Sohn/Schwiegersohn, der nun die Verhinderungspflege leisten soll. Dafür fallen dann Kosten an, wie z.B. Lohnausfall oder Fahrkosten? Das könnte eventuell schwierig werden, wenn dem nicht so ist.
Gruss
Re: Verhinderungspflege
Hallo!
Danke für die Antwort.
Laut der Krankenkasse soll es nun über" Häusliche pflege bei Verhinderung der Pflegeperson " laufen.
Dann würde die Pflegeperson, die ein Kind der zu pflegenden Person ist wohl das Pflegegeld erhalten und die Pflegekasse würde die Differenz zum Gehalt bis auf 90 Prozent aufstocken.
Der Arbeitgeber muss also eine Verdienstbescheinigung ausstellen. Und den Arbeitnehmer für 10 Tage frei stellen.
Ist das so korrekt?
Grüße!
Danke für die Antwort.
Laut der Krankenkasse soll es nun über" Häusliche pflege bei Verhinderung der Pflegeperson " laufen.
Dann würde die Pflegeperson, die ein Kind der zu pflegenden Person ist wohl das Pflegegeld erhalten und die Pflegekasse würde die Differenz zum Gehalt bis auf 90 Prozent aufstocken.
Der Arbeitgeber muss also eine Verdienstbescheinigung ausstellen. Und den Arbeitnehmer für 10 Tage frei stellen.
Ist das so korrekt?
Grüße!
Re: Verhinderungspflege
Hallo,
wenn die Pflegekasse es so gesagt hat, wird es wohl stimmen. Ich bin aus der Praxis, was die Arbeitsabläufe betrifft, schon etwas länger raus.
Gruss
Czauderna
wenn die Pflegekasse es so gesagt hat, wird es wohl stimmen. Ich bin aus der Praxis, was die Arbeitsabläufe betrifft, schon etwas länger raus.
Gruss
Czauderna