beamter, jetzt pension, aber keine pkv

Moderator: Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.06.2013, 16:11

@ amerin: 30% nicht 20%, weil NRW Ruhestand = 30%, außer bei Pflegebedürftigkeit, dann 20%!

Ansonsten kosten Anwartschaften zwischen 1 Euro und bis zu 50% des regulären Beitrages, je nach definiertem Umfang für Restkostentarife zur Beihilfe!

Mein Vorschlag wäre es aber auch den Fall zu diskutieren und Hilfestellung zu geben, statt hier fachliche Scharmützel zu liefern!

@ Rossi - danke für die Berechnung, wobei ich es wirklich als Nobel empfinde, dass Du dir die Arbeit gemacht hast!

Deine Rechnung ist weitestgehend richtig, weil ja die Werte des jeweiligen Jahres zu nehmen sind!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.06.2013, 12:20

Hm, KVPrfofi! Welche Werte sind genau für die Berechnung des Prämienzuschlages zu nehmen?

Die damaligen Werte bspw. aus 2009, 2010, 2011 und 2012? Oder der Wert zu Beginn der Versicherung. Der Versicherungsvertrag und damit der Leistungsanspruch kommt ja nicht rückwirkend zustande.

Die Begründung zum Gesetzentwurf sagt nachfolgendes:

Auszug aus der Begründung zum Gesetzentwurf (§ 178 a Abs. 6 VVG):

Durch die Regelung in Absatz 6 sollen materielle Vorteile bei Personen begrenzt werden, die sich nicht bereits mit Eintritt der Pflicht zur Versicherung, sondern erst später versichern, um die Prämie zu sparen. Ein solches Verhalten würde der Versichertengemeinschaft schaden, daher soll durch den Prämienzuschlag auch ein Ausgleich für diesen Schaden geschaffen werden. Der Prämienzuschlag soll sich aus der vollen Monatsprämie zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherung berechnen. Er wird einmalig neben der laufenden Prämie geschuldet. Auf Antrag des Versicherungsnehmers können die Zahlung des Prämienzuschlags gestundet und Ratenzahlung vereinbart werden, wenn ihn die sofortige Zahlung der vollen Summe seiner wirtschaftlichen Existenz berauben würde. Der Versicherungsnehmer sollte daher beiseinem Antrag glaubhaft machen, dass er sich in einer vorü- bergehenden finanziellen Notlage befindet, die sich in nächster Zeit beheben wird. Es ist dem Versicherungsnehmer jedoch zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen, um den Prämienzuschlag in einer Summe zu tilgen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 09.06.2013, 12:38

Tja - der Wille des Gesetzgebers - was steht im Gesetz?

Alles andere gilt nicht WIRKLICH, oder?

Klar, man kann es vortragen, aber leider sind Richter manchmal juristisch unauffällig!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.06.2013, 13:09

Nun ja, wir sind im Vertagsrecht. Der Vertrag beginnt nicht rückwirkend.

Die Begründung zum Gesetzentwurf ist für mich nachvollziehbar.

herero
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Beitrag von herero » 09.06.2013, 14:01

erst mal einen riesen dank an euch, dass ihr euch so eine gebt.


also gehe ich jetzt so vor

- pkv abklappern angebote einholen
- abwarten, wegen ablehnung
- dann wenn was kommt vertrag abschließen.

danke noch mal an rossi für die berechnung, fällt mir nen stein vom herz

ebenso an Kvprofi.

ich hoffe mache nix verkehrt :lol:

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 09.06.2013, 18:57

Verkehrt ist nur, jetzt nicht aktiv zu werden. :wink:

herero
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Beitrag von herero » 10.06.2013, 20:08

hallo,

ich hab da noch mal ne frage. was ist wenn die pkv keine rate für die nachzahlung akzeptiert?

und mit was für eine höhe der rate sollte man rechnen bei den angeblich 2.500 euro?

danke für die antworten

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.06.2013, 21:57

Nun ja, Du hast doch hoffentlich die von mir eingestellte Begründung zum Gesetzentwurf gelesen.

Nur wenn sich der der ehemalige Polizist in einer vorübergehenden Notlage befindet, kann der Strafzuschlag (ca. 2.500 Glocken) gestundet werden. Jetzt muss sich der Polizist etwas einfallen lassen, wie er seine vorübergehende Notlage gegenüber der PKV begründen will.

Bockig sein, dürfte nicht viel helfen. Gerade bei ehemaligen Staatsdienern, der die excekutive Gewalt unseres Staates vertreten hat.

Die Gretchenfrage lautet daher, ob ehemalige Polizisten mit seiner Pension am Hungertod nagt und deswegen eine vorübergehende Notlage besteht? Nun ja, innovativ und creativ oder?

Ansonsten geht unser lieber Gesetzgeber wohl davon aus, dass der ehemalige Polizist einen Kredit aufnimmt, denn dies ist lt. Begründung zum Gesetzentwurf zumutbar.

Ich glaube persönlich, dass es nicht gut aussieht. Es muss Kohle uff den Tisch.

Ansonsten kann man sich natürlich wie die wilde Wutz querstellen und mal wieder den Bockigen darstellen. Allerdings kostet dies bockige Verhalten dann 12 % Zinsen pro Jahr. Jenes ist doch ganz schön teuer oder nicht?

Wer rechnen kann, sollte immer im Vorteil sein. Wie teuer ist ein Kredit derzeit?!

herero
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re:rossi

Beitrag von herero » 10.06.2013, 22:50

net und auch schöne und lustige antwort,

na klar bekommt der bulle mehr als unsereiner,
also 1900, netto abtüglich pfändung ca 600,
bleibt knapp 1300.

so jetzt auf normalbasis, mit was an rate muss man rechnen, ich mach dat hier auch nich zum spaß

mfg herero

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.06.2013, 22:59

Nun denn, war klar, dass der ehemalige Polizist das gesamte Programm (Pfändung etc.) aufweisen kann.

Eine Patentlösung können wird Dir hier vermutlich nicht verraten.

Aber eins dürfte schon mal klar sein; die bockige Nummer zieht nicht. Dort bin ich mir ziemlich sicher. Zunächst bist Du dran und musst Überzeugungsarbeit leisten.

Es muss eine Lösung her, die im beiderseitigen Interesse liegt. Einfach auf sturr stelllen und die rote Kelle (wie früher) herausholen, wird nix bringen. Der ehemalige Polizist ist diesmal in einer anderen Ausgangslage. Dies sollte Dir bewusst sein.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.06.2013, 23:11

Ferner sollte sich der ehemalige Polizist darüber im klaren sein, dass er ggf. eine Ordnungswirdrigkeit im Bereich der Pflegeversicherung begangen hat.

Hierfür ist ggf. ein Bußgeld zu erwarten. Wenn der Polizist meint, dass er das Bußgeld einfach nicht zahlen kann bzw. will, dann muss er dafür ggf. eine Ersatzwangshaft absitzen.

D.h., wir drehen das Spielchen einfach mal um. Früher hat er Kunden in die Zelle eingesperrt und den Schlüssel umgedreht. Heute könnte es genau umgekehrt sein. Er sitzt hinter Schloss und Riegel im Rahmen einer Ersatzwangshaft.

Hier sollte einem ehemaligen Staatsdiener mal die blauen Glubschaugen geöffnet werden. So geht es meines Erachtens nicht. Sorry, wo leben wir?!

Jetzt kommt mal endlich in die Puschen.

herero
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re:rossi

Beitrag von herero » 10.06.2013, 23:19

ich danke dir ja mal für deine antworten,
.
hast du denn problem mit beamten oder explizit mit der bullerei,bin auch kein freund vn denen, aber ich wollte nur hinweise, ratschläge, ob du es glaubst oder nicht auch solche personen könne in die schuldenfalle reintreten
ich denke wir sollten hier auf augenhöhe reden.

mfg

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.06.2013, 23:34

Nun ja, was soll ich Dir jetzt posten.

Du gehst in eine Apotheke und kaufst eine Medikament.

Du bekommst einen schönen Zettel für dies Medikament.

Dort steht druff:

Zu Risiken oder Nebenwirkungen befragen Sie bitte den Arzt oder den Apotheker.

Das ist alles.

Ich will hoffen, dass Du dies verstanden hast.

Du musst die von mir beschilderten Risiken oder Nebenwirkungen natürlcih nicht beachten.

Ziehe einfach Dein Ding durch. Wundere Dich bitte aber nicht, wenn Gegenwirkungen kommen. Dies ist alles.

Hast Du dies verstanden!?

herero
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re rossi

Beitrag von herero » 10.06.2013, 23:44

hab ich nicht verstanden

dann erklär es mal für die einfache landbevölkerung,

also expliezit.
preis für angebliche ordnungswiedrigkeit,keineahnung, also erklärs,

du glaubst doch nicht das jemand wegen schulden verhaftet word


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