In dieser Broschüre steht alles drin!
bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktionen-der-pkv-fuer-beamte-und-ihre-angehoerige/
Zum Beispiel (wie bereits einmal zitiert)!
Wichtig ist, dass bereits bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen verlangt wird. Andernfalls gelten die erleichterten Bedingungen nicht.
Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist, so muss ein späterer Antrag im Rahmen der Öffnungsaktionen vom Versicherer angenommen werden.
Aber auch:
Beamte auf Widerruf
, die die erleichterten Aufnahmebedingungen in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst in den Basistarif aufgenommen werden, sofern die Aufnahmebedingungen dafür vorliegen. Wenn sie später Beamtenanfänger sind, können sie zu den erleichterten Bedingungen in einen Normaltarif ihres Versicherers wechseln.
Der PKV-Basistarif bietet Leistungen, die mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Risikozuschläge werden nicht erhoben; auch Leistungsausschlüsse können in diesem Tarif nicht vorgenommen werden. Für Beihilfeberechtigte wird ein Versicherungsschutz angeboten, der gemeinsam mit der Beihilfe eine der gesetzlichen Pflicht zur Kranken-
versicherung genügende, umfassende Absicherung bietet.
Der individuell höchstmögliche Beitrag reduziert sich dann auf den nicht durch die Beihilfe gedeckten Prozentsatz des Höchstbeitrages. Weitere Informationen zum Basistarif finden Sie in der Broschüre „Der private Krankenversicherungsschutz im Sozialrecht“
und
Wechselt ein ehemaliger Beamter auf Widerruf (siehe Ziffer 2. a)
im Rahmen der Öffnungsaktionen erstmals aus dem Basistarif
in einen regulären Tarif seines Versicherers, sind die bei Versicherungsbeginn im Basistarif ermittelten Risikozuschläge und
etwaige Risikozuschläge für Mehrleistungen bis zur Höchstgrenze von 30 Prozent zu zahlen.
1. Das Verfahren ist eindeutig definiert!
2. ich empfehle den Basitarif NICHT, sondern in Ihrem Fall den Verbleib in der GKV
3. ihre Versicherungsvertreterin lügt - ursächlich könnten monetäre Gründe sein, da es für Basistarif und Öffnungsaktion keine Provisionen gibt![/quote]