Hallo amerin,
Einer Deiner Fragen war:
Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?
Nein, die beiden GKV-Zusatztarife ermöglichen es Dir leider nicht, die
nicht gleichartigen - hier liegt der Hase im Gesetzespfeffer - Beihilferestkostentarife als (für den Neuzugang seit Ende 2012 geschlossene) Bisex-Tarife neu abzuschließen.
Daher kann auch von einem "Verbleib" nicht gesprochen werden, auch wenn es bei der gleichen Vertragsnummer wie bisher verbleibt. Selbst wenn Deine PKV Dir das in Deinem Sinne anbieten wollte, würde sie damit gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstoßen. Und so weit geht die christliche Nächstenliebe nun auch wieder nicht.
Was Du von Deinem bisherigen (Zusatz-)Versicherer erwarten kannst: Dass er die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen in den beiden Bisex-Zusatztarifen auf neu abgeschlossene, beihilfekonforme Unisex-Stationär- und -Zahntarife beitragssparend anrechnet.
Gruß
von GS