hallo,
danke für die Antwort,
d.h. also, dass die KK den Steuerbescheid 2010 zu Grunde legen muss, bis der Steuerbescheid 2011 vorliegt. Bei einem Umsatz von 2100 € im Jahr 2010 bei einer Selbstständigkeit von 3,5 Monaten wären das weniger als 700 € im Monat, was heisst, eine nebenberufluiche ...
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- 21.11.2011, 19:56
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Einstufung von Selbstständigen durch GKV
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- 21.11.2011, 15:32
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Einstufung von Selbstständigen durch GKV
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Einstufung von Selbstständigen durch GKV
Hallo,
folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
ich bin freiberuflich selbstständig (Kleinunternehmer) seit 09/2010.
Meine Steuererklärung 2010 habe ich bei der KK eingereicht und meine Beiträge wurden für 2011 festgelegt (214€).
2011 habe ich Gründungszuschuss bekommen: 6 Monate 1140 € und ...
folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
ich bin freiberuflich selbstständig (Kleinunternehmer) seit 09/2010.
Meine Steuererklärung 2010 habe ich bei der KK eingereicht und meine Beiträge wurden für 2011 festgelegt (214€).
2011 habe ich Gründungszuschuss bekommen: 6 Monate 1140 € und ...