So, nun ist dieser durch den Arbeitgeber übernommene KK-Beitrag ein Geldwerter Vorteil und muss versteuert werden! Das heißt doppelte Strafe!
Wenn der AG eine Nettohochrechnung macht, damit der Arbeitnehmer nicht die Steuer tragen muss, also die Steuer für ihn übernimmt, muss dann diese übernommene ...
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- 15.02.2008, 10:54
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- 14.02.2008, 07:56
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- 13.02.2008, 23:21
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rückwirkende Beitragskorrektur - Verjährung
Ich bin in meinem Unternehmen für die Lohnabrechnung zuständig.
Zu Beginn des Jahres stellte ich durch Zufall fest, dass eine BKK
bereits im Februar 2007 ihren Beitragssatz erhöhte.
Mitgeteilt wurde dies nur über einen kleinen Satz in der
Firmenzeitschrift, den ich dummerweise überlesen hatte. Nun ...
Zu Beginn des Jahres stellte ich durch Zufall fest, dass eine BKK
bereits im Februar 2007 ihren Beitragssatz erhöhte.
Mitgeteilt wurde dies nur über einen kleinen Satz in der
Firmenzeitschrift, den ich dummerweise überlesen hatte. Nun ...