Also 89,76 € bzw. 44,88 € bei schwer chronisch Kranken. Aber diese Berechnung gilt doch nur für eine alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene oder? Bei einer verheirateten Person wäre der Betrag 80,88 Euro , oder? (337,00 Euro X 12 X 0,02) Die Beträge 89,76 EUR bzw. 44,88 EUR gelten immer fü...