Also 89,76 € bzw. 44,88 € bei schwer chronisch Kranken.
Aber diese Berechnung gilt doch nur für eine alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene oder?
Bei einer verheirateten Person wäre der Betrag 80,88 Euro , oder? (337,00 Euro X 12 X 0,02)
Die Beträge 89,76 EUR bzw. 44,88 EUR gelten ...