Ist das aber nicht im Widerspruch zu den rechtlichen Arbeitsanweisungen der RV?
Auszug aus http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB5_201R2.2.1&a=true) ---- R2.2.1 Tatbestände, bei denen eine Meldung nach § 201 Abs. 1 SGB 5 abzugeben ist