Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Freiwill
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Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?

Beitrag von Freiwill » 02.02.2023, 16:11

Hallo Czauderna,
also würde ein solcher Antrag bei Rentenantragstellung abgelehnt werden?
Und wenn ich mich im Monat der Rentenantragstellung privat versichern würde? Lediglich für einen Monat, damit ich den anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen könnte.

Hallo Kehlchen,
Kehlchen hat geschrieben:
02.02.2023, 15:22
Das ist finanziell für dich besser als die freiwillige Mitgliedschaft
Nein, das mag für 99,99 % der Versicherten zutreffen, aber in meinem Fall wäre eine freiwillige Mitgliedschaft günstiger als eine KvdR!

Begründung: Im Falle der KvdR zahlt die Rentenversicherung zwar die Hälfte des Beitrags auf die Rente, allerdings muss ich zusätzlich auf das Waisengeld Versicherungsbeiträge zahlen.
Im Fall einer freiwilligen Versicherung würde die Beihilfe ebenfalls 50 % der Kosten übernehmen aber die Versicherungsbeiträge auf das Waisengeld entfielen!
Kehlchen hat geschrieben:
02.02.2023, 15:22
Bei Ablehnung des EMR-Antrags würdest du wieder als freiwilliges Mitglied eingestuft werden, also finanziell nicht schlechter dastehen als aktuell.
Nach einer Ablehnung wäre das alles kein Problem, das ist mir bewusst.
Während der Rentenantragstellung entfiele die Beihilfe aber. Und nach Ablehnung werden die Versicherungszeiten offenbar nicht rückwirkend in freiwillig versichert umgewandelt, sondern erst ab einem Monat nach Rentenablehnung.

Czauderna
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Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?

Beitrag von Czauderna » 02.02.2023, 16:31

Hallo,

Hallo Czauderna,
also würde ein solcher Antrag bei Rentenantragstellung abgelehnt werden?
Und wenn ich mich im Monat der Rentenantragstellung privat versichern würde? Lediglich für einen Monat, damit ich den anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen könnte.


Vergiss es einfach - Nicht nur, dass du keine PKV in Deutschland finden würdest, die eine Versicherung für nur einen Monat abschließen wird, dir wäre aufgrund der Befreiung der Weg zurück in die GKV-Kasse von der PKV heraus sowieso verschlossen.
Was mir aber auch noch nicht so ganz klar ist - was für eine Rente möchtest du denn beantragen und welche Rente hattest du beantragt, die dann nach so langer Zeit des Antragsverfahrens abgelehnt wurde. Du hast mal was in Verbindung mit der Beihilfe von "Waisen" geschrieben, da kannst du ja so alt nicht sein, oder ?
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?

Beitrag von Kehlchen » 02.02.2023, 18:42

Hallo Freiwill
Freiwill hat geschrieben:
02.02.2023, 16:11
Im Falle der KvdR zahlt die Rentenversicherung zwar die Hälfte des Beitrags auf die Rente, allerdings muss ich zusätzlich auf das Waisengeld Versicherungsbeiträge zahlen.
Im Fall einer freiwilligen Versicherung würde die Beihilfe ebenfalls 50 % der Kosten übernehmen aber die Versicherungsbeiträge auf das Waisengeld entfielen!
Wie kommst du darauf, dass die Beiträge auf die Waisenversorgungsbezüge entfallen, wenn du freiwilliges GKV-Mitglied bist? Die Beiträge entfallen weder bei individueller noch bei Pauschaler Beihilfe, solange du in GKV bist.
Nur bei Wechsel in PKV fallen auf Waisengeld und Rente keine Beiträge an, weil PKV nicht einkommensabhängig ist. Aber wenn du EMR beantragst, ist davon auszugehen, dass es um deine Gesundheit nicht gut steht, sodass die Gesundheitsprüfung zur Ablehnung der PKV führt. Außerdem eine riskante Variante, denn du weißt nicht, wann du Rentner wirst und ob dann die 9/10 Voraussetzung für den in manchen Fällen mögliche Wechsel in GKV/KVdR noch vorliegt, du hast den Zeitplan nicht in der Hand und würdest einiges riskieren.

Ich habe schon geschrieben, dass den Hinweisen zur Pauschalen Beihilfe nicht zu entnehmen ist, ob nur die Hälfte der GKV-Beitragskosten auf den Waisenversorgungsbezug übernommen werden würde (bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft) oder auch 50% der GKV-Beitragskosten auf die Rente. Diese These müsstest du absichern, sofern die Variante Antrag auf Pauschale Beihilfe überhaupt in der Überlegung bleibt.

Während der Rentenantragstellung entfiele die Beihilfe aber. Und nach Ablehnung werden die Versicherungszeiten offenbar nicht rückwirkend in freiwillig versichert umgewandelt, sondern erst ab einem Monat nach Rentenablehnung.
Während der Rentenantrag läuft, entfällt die individuelle Beihilfe nicht. Wenn du zur Pauschalen Beihilfe wechselst, entfiele die Pauschale Beihilfe, weil du dann pflichtversichert in GKV wärst.

MfG

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