Selbständiger. Familienversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Alex2014
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Selbständiger. Familienversicherung

Beitrag von Alex2014 » 09.01.2025, 11:36

Bin Selbständiger und in der GKV freiwillig versichert.
Meine Frau ist Angestellte und in GKV versichert.

Zahle monatlich ca 1000 EUR in der GKV als Selbständiger.
Wenn Projekt abläuft wird es schwierig weiter 1000 EUR monatlich ohne Einnahmen in der GKV zu zahlen.
Wenn ich keine Einnahmen mitte des Jahres habe, kann ich in der GKV meiner Frau (in der Familienversicherung)?

Czauderna
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Re: Selbständiger. Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 09.01.2025, 14:19

Hallo,
dazu müsstest du deine hauptberufliche Selbständigkeit total aufgeben und nur noch nebenberuflich tätig sein, ohne damit die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung zu überschreiten. Konkret kannst du dies nur mit der Krankenkasse deiner Ehefrau abklären.
Gruss
Czauderna

Alex2014
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Re: Selbständiger. Familienversicherung

Beitrag von Alex2014 » 10.01.2025, 12:00

danke.
Wie werden die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung berechnet?
Um besser zu verstehen hier ein Beispiel:
Z. Bsp. erste 6 Monate in Jahr verdiene ich als Selbständiger gut.
Ab 01.07. ist mein Verdienst NULL Euro. Kann ich dann in der Familienversicherung? Wie werden dann Einkommensgrenzen berechnet? Für die Kalenderjahr oder ab einer Antrag in der Familienversicherung?

Czauderna
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Re: Selbständiger. Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 10.01.2025, 13:05

Alex2014 hat geschrieben:
10.01.2025, 12:00
danke.
Wie werden die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung berechnet?
Um besser zu verstehen hier ein Beispiel:
Z. Bsp. erste 6 Monate in Jahr verdiene ich als Selbständiger gut.
Ab 01.07. ist mein Verdienst NULL Euro. Kann ich dann in der Familienversicherung? Wie werden dann Einkommensgrenzen berechnet? Für die Kalenderjahr oder ab einer Antrag in der Familienversicherung?
Hallo,
in der Regel wird der dazugehörige Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt, d.h. die Einkünfte aus dem Gewerbetrieb werden auf 12 Monate umgelegt, es sei denn, das Gewerbe im Laufe eines Jahres nachweislich beendet, dann würden die Einnahmen lt. Steuerbescheid auf die Zeit vom 01.01. bis zur Aufgabe des Gewerbes verteilt. Ein Hin- und Herspringen zwischen eigener Mitgliedschaft und Familienversicherung wird nicht möglich sein.
Gruss
Czauderna

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