Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Moderator: Czauderna
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
"den" Beitragsrechner, der diesen besonderen und höchstseltenen Fall
einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V UND GLEICHZEITIGEM Rentenbezug
rechnet, würde ich ja gerne mal sehen.
Ach: und schreib mal bitte wie alt der Beitragsbescheid der KK ist.
also 1 Woche oder 2 Wochen oder 1 Monat oder 2 Monate
einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V UND GLEICHZEITIGEM Rentenbezug
rechnet, würde ich ja gerne mal sehen.
Ach: und schreib mal bitte wie alt der Beitragsbescheid der KK ist.
also 1 Woche oder 2 Wochen oder 1 Monat oder 2 Monate
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Datum Brief 28.01.2025
und nochmal ganz langsam zur Mitgliedschaft die DRV schreibt mir da das ich freiwillig versichert bin.
als Pflichtversicherter würde die DRV die Beträge (Zuschuss) meines wissen nach direkt an die KK zahlen. das macht sie aber nicht sie zahlt auf mein Konto
und nochmal ganz langsam zur Mitgliedschaft die DRV schreibt mir da das ich freiwillig versichert bin.
als Pflichtversicherter würde die DRV die Beträge (Zuschuss) meines wissen nach direkt an die KK zahlen. das macht sie aber nicht sie zahlt auf mein Konto
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
28.1.2025 ist der Brief der KK oder der Rentenversicherung ?
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
KK
Ist doch die Bewilligung bzw die Rechnung was ich monatlich zahlen muss
Ist doch die Bewilligung bzw die Rechnung was ich monatlich zahlen muss
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Du hast jetzt leider nicht die Bruttorente mitgeteilt.
28.1.2025 ist der Bescheid der KK.
Die KK hat jetzt einen Datensatz in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geschickt, dass Du pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Die DRV braucht jetzt natürlich noch etwas Zeit das umzusetzen.
Dann wirst Du keinen Zuschuss mehr erhalten . Man wird dir stattdessen von der Rente einen Abzug der Beiträge von der Renten einbehalten.
Du kannst Dich ja gerne wieder melden, wenn Dir die DRV die Briefe geschickt hast.
Das für Dich unlogische, dass der Zuschuss höher ist als der Beitrag, ist jetzt nachvollziehbar, weil die DRV auf den Datensatz der KK aufgrund der Änderung, die am 28.1.25 mitgeteilt wurde, noch micht umgesetzt ist.
28.1.2025 ist der Bescheid der KK.
Die KK hat jetzt einen Datensatz in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geschickt, dass Du pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Die DRV braucht jetzt natürlich noch etwas Zeit das umzusetzen.
Dann wirst Du keinen Zuschuss mehr erhalten . Man wird dir stattdessen von der Rente einen Abzug der Beiträge von der Renten einbehalten.
Du kannst Dich ja gerne wieder melden, wenn Dir die DRV die Briefe geschickt hast.
Das für Dich unlogische, dass der Zuschuss höher ist als der Beitrag, ist jetzt nachvollziehbar, weil die DRV auf den Datensatz der KK aufgrund der Änderung, die am 28.1.25 mitgeteilt wurde, noch micht umgesetzt ist.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Das kann gut sein das die DRV dieses noch nicht umgesetzt hatheinrich hat geschrieben: ↑14.02.2025, 19:08
28.1.2025 ist der Bescheid der KK.
Die KK hat jetzt einen Datensatz in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geschickt, dass Du pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Die DRV braucht jetzt natürlich noch etwas Zeit das umzusetzen.
Dann wirst Du keinen Zuschuss mehr erhalten . Man wird dir stattdessen von der Rente einen Abzug der Beiträge von der Renten einbehalten.
Da ist aber der Bewilligungsbescheid der KK seltsam
Die haben es ja schon umgesetzt nehme ich an
Falls Sie es schon umgesetzt haben dürften Sie eigentlich keine Zahlungen von mir verlangen sondern müssen sich 100% des Krankenversicherungsbeitrag bei der DRV holen
Und die Berechnung der KK trägt zwar das Datum 28.01.25
Ich muss aber ab Anfang November 2024 zahlen da ich mich
zum 01.11.24 angemeldet habe
Wie es auch sei ich warte mal 2-3 Monate ob sich da was ändert
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Warum 100%?Falls Sie es schon umgesetzt haben dürften Sie eigentlich keine Zahlungen von mir verlangen sondern müssen sich 100% des Krankenversicherungsbeitrag bei der DRV holen
Ich nehme an, die DRV zieht den Zuschuss (50% gKV-Beiträge) von der Rente ab, die verbliebenen 50% plus der Beitrag für die sPV werden von der KK gefordert.
Warten wir‘s ab.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Ob freiwillig oder Pflichtversichert 50% bekommst du
immer von der DRV geschenkt die anderen 50% musst du von
Der Rente bezahlen
Als Plichtversicherter überweist die DRV 100% an die KK
Als freiwilligversichert überweist die DRV 50% plus Rente auf das Konto
des Rentners und der muss die 100% an die KK überweisen
immer von der DRV geschenkt die anderen 50% musst du von
Der Rente bezahlen
Als Plichtversicherter überweist die DRV 100% an die KK
Als freiwilligversichert überweist die DRV 50% plus Rente auf das Konto
des Rentners und der muss die 100% an die KK überweisen
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Wir werden sehen …
Die Aussage „ Ob freiwillig oder Pflichtversichert 50% bekommst du
immer von der DRV geschenkt“, trifft jedenfalls nicht auf alle freiwillig versicherten Mitglieder zu, aber das trägt zur Klärung deiner Beitragssituation nichts bei.
Die Aussage „ Ob freiwillig oder Pflichtversichert 50% bekommst du
immer von der DRV geschenkt“, trifft jedenfalls nicht auf alle freiwillig versicherten Mitglieder zu, aber das trägt zur Klärung deiner Beitragssituation nichts bei.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
nun ich habe einen Bewilligungsbescheid der DRV wo geschrieben
ist Rente plus diese 50% Zuschuss den ich ja auch beantragen musste darüber gibt es auch schriftliche Unterlagen
Lese hiermal
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
R0821 nennt sich das Formular bei der DRrV womit der Zuschuss beantragt wird. falls ich mich richtig erinnere
ist Rente plus diese 50% Zuschuss den ich ja auch beantragen musste darüber gibt es auch schriftliche Unterlagen
Lese hiermal
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
R0821 nennt sich das Formular bei der DRrV womit der Zuschuss beantragt wird. falls ich mich richtig erinnere
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Ja, freiwillig versicherte Rentner können den Zuschuss beantragen, aber nicht alle freiwillig Versicherten, da nicht alle Rentner sind. Der Punkt ist dann wohl vom Tisch.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Was andere freiwillig Versicherte dürfen machen können die
keine Rentner sind habe ich Null Ahnung
Ich dürfen machen können es da ich "Rentier"
Du mich haben ?
keine Rentner sind habe ich Null Ahnung
Ich dürfen machen können es da ich "Rentier"
Du mich haben ?
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo,
offensichtlich gibt es in diesem Thread "Verständigungsprobleme" seitens des Thread-Erstellers oder seine Tastatur ist defekt. Rein sachlich bleibt es abzuwarten, ob das, was Heinrich zuletzt geschrieben hat, eintreten wird oder nicht. Ich meine, wir sollten es abwarten.
Ich verzichte darauf, den Thread an dieser Stelle zu beenden.
Gruss
Czauderna
offensichtlich gibt es in diesem Thread "Verständigungsprobleme" seitens des Thread-Erstellers oder seine Tastatur ist defekt. Rein sachlich bleibt es abzuwarten, ob das, was Heinrich zuletzt geschrieben hat, eintreten wird oder nicht. Ich meine, wir sollten es abwarten.
Ich verzichte darauf, den Thread an dieser Stelle zu beenden.
Gruss
Czauderna
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
um jetzt da schon etwas Licht ins dunkle zu bringen (das Cheffe nicht mehr soviel mit mir schimpft) schreibe ich dieses ohne Gewähr das es richtig ist wer meine alten Beiträge gelesen hat erinnert sich sicher das ich da mal gepostet habe das ich da einen guten Kontakt zur DRV habe.
Wen wir uns mal das System der KVdR ansehen gibt es da drei Säulen 1-Pflichtversichert, 2-freiwilligversichert,3-privatversichert es scheint da wohl auch eine 4 Säule zugeben 4-auffangversicherung wer da mal googelt wird sehr schnell feststellen daß es da viel Ärger mit dieser 4 Säule gibt (Prozesse am SG). und was für uns Rentner noch Ärgerlicher ist verschiedene Auffassungen zwischen KK und DRV.
So jetzt bringe ich mal kurz den @heinrich ins Spiel. in manchen Berichten wird diese 4 Säule auch "auffangpflichtversicherung" genannt hat aber nichts mit der Pflichtversicherung zu schaffen. Auch der von @heinrich gerne gepostete § 5 Absatz 1 .......redet da von der Auffang-Versicherungspflicht Das Wörtchen Pflicht sorgt da für Verwirrung aber man darf dieses Teil nicht "Pflichtversichert" nennen.Es scheint eine eigene Säule des KVdR System zu sein so jetzt mal zu dem Inhalt der 4 Säule da gibt es schon einige Urteile wie das Gesetz auszulegen ist.Die lasse ich mir gerade erklären weil dieses Justizdeutsch für mich schwer verständlich ist.
Da wird es mit Sicherheit noch einige Überraschungen für meine
Zuordnung zur KVdR geben diese 4 Säule scheint für Leute gemacht zu sein die in keiner der anderen 3 Säulen passen stellt sich für mich die Frage falls ich nur in die 4 Säule passe gibt es da auch den Zuschuss wie in der "freiwilligen" ich habe dazu noch nichts gefunden in diesen § 5 Absatz
Es bleibt weiter spannend
und bitte nicht schlagen bin nur interessierter Laie
buh mein Daumen was für eine schreibe
so @Mod jetzt währe ml ein Lob angebracht
Wen wir uns mal das System der KVdR ansehen gibt es da drei Säulen 1-Pflichtversichert, 2-freiwilligversichert,3-privatversichert es scheint da wohl auch eine 4 Säule zugeben 4-auffangversicherung wer da mal googelt wird sehr schnell feststellen daß es da viel Ärger mit dieser 4 Säule gibt (Prozesse am SG). und was für uns Rentner noch Ärgerlicher ist verschiedene Auffassungen zwischen KK und DRV.
So jetzt bringe ich mal kurz den @heinrich ins Spiel. in manchen Berichten wird diese 4 Säule auch "auffangpflichtversicherung" genannt hat aber nichts mit der Pflichtversicherung zu schaffen. Auch der von @heinrich gerne gepostete § 5 Absatz 1 .......redet da von der Auffang-Versicherungspflicht Das Wörtchen Pflicht sorgt da für Verwirrung aber man darf dieses Teil nicht "Pflichtversichert" nennen.Es scheint eine eigene Säule des KVdR System zu sein so jetzt mal zu dem Inhalt der 4 Säule da gibt es schon einige Urteile wie das Gesetz auszulegen ist.Die lasse ich mir gerade erklären weil dieses Justizdeutsch für mich schwer verständlich ist.
Da wird es mit Sicherheit noch einige Überraschungen für meine
Zuordnung zur KVdR geben diese 4 Säule scheint für Leute gemacht zu sein die in keiner der anderen 3 Säulen passen stellt sich für mich die Frage falls ich nur in die 4 Säule passe gibt es da auch den Zuschuss wie in der "freiwilligen" ich habe dazu noch nichts gefunden in diesen § 5 Absatz
Es bleibt weiter spannend
und bitte nicht schlagen bin nur interessierter Laie

buh mein Daumen was für eine schreibe
so @Mod jetzt währe ml ein Lob angebracht

Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo,
buh mein Daumen was für eine schreibe
so @Mod jetzt währe ml ein Lob angebracht
es ändert zwar nichts am Sachverhalt, aber gelobt sollst du trotzdem werden. Ob Heinrich das auch so sieht, wait and see
Gruss
Czauderna
buh mein Daumen was für eine schreibe
so @Mod jetzt währe ml ein Lob angebracht

es ändert zwar nichts am Sachverhalt, aber gelobt sollst du trotzdem werden. Ob Heinrich das auch so sieht, wait and see
Gruss
Czauderna