Bescheid bei Aussteuerung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

GKVfan
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Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 06.08.2025, 20:00

Hallo, wiedermal eine Frage.

Gibt es eine Rechtsgrundlage aus der hervorgeht, dass die GKV bei geplanter Aussteuerung einen Bescheid versenden muss.
Gibt es inhaltliche Vorgaben hinsichtlich eines solchen Bescheids ?

Viele Grüße
GKV Fan

heinrich
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von heinrich » 06.08.2025, 20:24

sag jetzt bitte nicht, dass du jemanden hast,

der den Bescheid über die Aussteuerung nicht erhalten hat.

Oder ist es noch der gleiche Fall wie vor ca 4 bis 6 Monaten

GKVfan
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 06.08.2025, 20:31

heinrich hat geschrieben:
06.08.2025, 20:24
sag jetzt bitte nicht, dass du jemanden hast,
der den Bescheid über die Aussteuerung nicht erhalten hat.
doch ;-)

Czauderna
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von Czauderna » 07.08.2025, 09:30

Hallo,
§ 48 SGB X.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von heinrich » 07.08.2025, 09:48

GKVfan,

bitte berichte mal, was du jetzt mit dem Fall machst.

Wann war Aussteuerungstag:

Wann kommst denn jetzt der Bescheid über die Aussteuerung.
Der wird ja wohl jetzt angefordert werden ?

Was soll erreicht werden ?

Rufst Du die KK an. Schreibst du, wie wird vorgegangen.


Ich hätte auch zahlreiche Fälle in meinem Berufsleben, dass die Versicherten die Schreiben (es waren Mahnungen) nicht erhalten hatten.
Wenn ich den Versicherten aber geschrieben haben, dass noch ein Guthaben zu deren Gunsten bestand, kam IMMER SOFORT die Antwort , dass man das Geld gerne auf Konto-Nr. 123.... erstattet haben möchte.

GKVfan
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 12:30

Czauderna hat geschrieben:
07.08.2025, 09:30
Hallo,
§ 48 SGB X.
Gruss
Czauderna
Hi & danke.

Ich habe es so verstanden, dass ein Krankengeldbescheid kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist.
Wenn ich den § 48 SGB X richtig verstehe, bezieht sich dieser aber ausschließlich auf einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.

Daher müsste ich meine Frage etwas korrigieren.

Gibt es eine Rechtsgrundlage/Richtlinie o.ä., aus der hervorgeht, dass die Aussteuerung, auch wenn es sich dabei nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, mittels eines Aussteuerungsbescheids oder einer anderen Mitteilung seitens der GKV ggü. dem Versicherten bekanntgegeben werden muss.

Lg & Dank
GKV Fan

GKVfan
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 12:32

heinrich hat geschrieben:
07.08.2025, 09:48
GKVfan,

bitte berichte mal, was du jetzt mit dem Fall machst.

Wann war Aussteuerungstag:

Wann kommst denn jetzt der Bescheid über die Aussteuerung.
Der wird ja wohl jetzt angefordert werden ?

Was soll erreicht werden ?

Rufst Du die KK an. Schreibst du, wie wird vorgegangen.


Ich hätte auch zahlreiche Fälle in meinem Berufsleben, dass die Versicherten die Schreiben (es waren Mahnungen) nicht erhalten hatten.
Wenn ich den Versicherten aber geschrieben haben, dass noch ein Guthaben zu deren Gunsten bestand, kam IMMER SOFORT die Antwort , dass man das Geld gerne auf Konto-Nr. 123.... erstattet haben möchte.
Ohne geeignete Rechtsgrundlage ist da erstmal gar nix geplant.

Ich hatte auch zahlreiche Fälle, bei denen die Kasse hätte zahlen müssen und dies monatelang auf die lange Bank geschoben hatte und den Versicherten im Ungewissen gelassen hatte, nur am Ende dann doch zu zahlen. Gleichzeitig wurden (auch unberechtigte) Forderungen der Kassen zeitnah und konseqent unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Leistungsentzug eingefordert. Das Forderungsmanagement scheint perfekt organisiert zu sein, während das "Zahlungsmanagement" erhebliche Verzögerungen aufzuweisen hat. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

Czauderna
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von Czauderna » 07.08.2025, 13:27

Hallo,
Ich hatte auch zahlreiche Fälle, bei denen die Kasse hätte zahlen müssen und dies monatelang auf die lange Bank geschoben hatte und den Versicherten im Ungewissen gelassen hatte, nur am Ende dann doch zu zahlen. Gleichzeitig wurden (auch unberechtigte) Forderungen der Kassen zeitnah und konseqent unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Leistungsentzug eingefordert. Das Forderungsmanagement scheint perfekt organisiert zu sein, während das "Zahlungsmanagement" erhebliche Verzögerungen aufzuweisen hat. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

für mich der finale Beleg dafür, dass du beruflich in irgendeiner Form mit der Materie GKV zu tun hast. Bei Heinrich und mir ist es klar - wir waren/sind GKV-Mitarbeiter und machen daraus auch keinen Hehl. Unsere Aufgabe ist eigentlich klar - wir versuchen Fragenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was allerdings nicht , zumindest mein Ziel ist, für andere Experten knifflige Fragen zu lösen, die sie selbst nicht lösen wollen (auch nicht mithilfe der KI), sondern "erwarten", dass wir mundgerechte Antworten liefern, die sie ggf. dann weiterverwenden können, im Extremfall sogar als eigenen Lösungsansatz. Und bei dir @GKVfan habe ich das Gefühl, dass du uns für dich arbeiten lässt und so lange ich das Gefühl habe, solange springe ich nicht über das Stöckchen, dass mir hingehalten wird. Es kann sein, dass ich dir unrecht tue aber momentan ist es so.
Gruss
Czauderna

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 13:42

Czauderna hat geschrieben:
07.08.2025, 13:27
Hallo,
Ich hatte auch zahlreiche Fälle, bei denen die Kasse hätte zahlen müssen und dies monatelang auf die lange Bank geschoben hatte und den Versicherten im Ungewissen gelassen hatte, nur am Ende dann doch zu zahlen. Gleichzeitig wurden (auch unberechtigte) Forderungen der Kassen zeitnah und konseqent unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Leistungsentzug eingefordert. Das Forderungsmanagement scheint perfekt organisiert zu sein, während das "Zahlungsmanagement" erhebliche Verzögerungen aufzuweisen hat. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

für mich der finale Beleg dafür, dass du beruflich in irgendeiner Form mit der Materie GKV zu tun hast. Bei Heinrich und mir ist es klar - wir waren/sind GKV-Mitarbeiter und machen daraus auch keinen Hehl. Unsere Aufgabe ist eigentlich klar - wir versuchen Fragenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was allerdings nicht , zumindest mein Ziel ist, für andere Experten knifflige Fragen zu lösen, die sie selbst nicht lösen wollen (auch nicht mithilfe der KI), sondern "erwarten", dass wir mundgerechte Antworten liefern, die sie ggf. dann weiterverwenden können, im Extremfall sogar als eigenen Lösungsansatz. Und bei dir @GKVfan habe ich das Gefühl, dass du uns für dich arbeiten lässt und so lange ich das Gefühl habe, solange springe ich nicht über das Stöckchen, dass mir hingehalten wird. Es kann sein, dass ich dir unrecht tue aber momentan ist es so.
Gruss
Czauderna
Hi Czauderna,

ich bin alles andere als ein Experte und habe auch beruflich nix mit der GKV zu tun, bin auch kein "Kollege". Bekomme nur viel in dieser Richtung mit und lese mich dann aus Interesse in die Materie ein. Dabei stoße ich dann auf Dinge, die mir nicht klar sind. Da tust du mir also in der Tat Unrecht, ich halte auch keine Stöckchen hin, über die du springen sollst, will lediglich anderen helfen sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen.

Lg
GKV Fan

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von heinrich » 07.08.2025, 15:10

ok GKVfan,

dann drehen wir den Spieß mal um.

Du hattest ZAHLREICHE Fälle, hui hui hui.

Du schreibst, dass es nicht § 48 SGB X ist, der Anwendung findet.

Czaudern und auch ich wissen es wirklich nicht, worin steht, dass man einen Bescheid bei Aussteuerung erteilen muss.
Das was logisch ist, habe ich z.B. rechtlich auch nicht geprüft.

Jetzt musst du es leider anderswie rausbekommen.

Teile uns bitte das Ergebnis deiner Recherchen mit.

Diese zahlreichen Fälle, wirst du ja nicht alle alleine geschafft haben.

Die Versicherten habe niiiiiiiie Schreiben bekommen, wenn es nachteilig ist.
Wenn es positiv ist, haben sie die Schreiben erhalten.

BITTE, bitte frag doch mal bei der zuständigen KK nach (der Betroffene sitzt neben dir und gibt Vollmacht, dass du mit der KK reden darfst)
WANN ( nicht ob) der Aussteuerungsbescheid erteilt wurde.

Meine und die von Czauderna erlebte Praxis von gesamt knapp 100 Jahren Berufsleben sagen aus, dass eher die KK alles richtig macht als die Versicherten. Das was du von den Versicherten erzählst bekommst, ist das was diesen Versicherten gerade passt.
Er wird dir nicht sagen, dass er das Schreiben bekommen hat. Er wird dir auch nicht sagen, dass in Gesprächen mit der KK schon mal und nochmals darauf hingewiesen wurde, dass zum Tag xy die Aussteuerung erfolgt.

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von heinrich » 07.08.2025, 17:06

viewtopic.php?t=21853&start=45

hier hatte ich mehrere Fragen an dich, GKVfan, gestellt.

Antworten sind nur schwer aus dir herauszubekommen.

Wenn ich dich was gefragt habe, sagst du unter Umständen... das du dieses und jenes Details nicht weißt.
Dann finde es doch mal heraus, was wir hier fragen (gefragt hatten).

Anders herum: du stellt hier in dem angefügten Link immer weitere Fragen....nach Schadenersatz usw.

Am 19.04.2025 hatte ich dich gebeten, dass du uns bitte informierst, wie dieser hier verlinkte Fall ausgegangen ist.
Dazu haben wir (jetzt nach 4 Monaten) noch nichts gehört.

Wie sieht es denn aus ? in diesem alten Fall

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 18:30

heinrich hat geschrieben:
07.08.2025, 15:10
Czaudern und auch ich wissen es wirklich nicht, worin steht, dass man einen Bescheid bei Aussteuerung erteilen muss.
Ist ja auch ok.
Nach meiner Logik (und den Geschichten die ich kenne) wurde bis auf wenige Fälle immer ein solcher Bescheid erlassen.
Daher dachte ich, es muss dazu auch irgendeine Grundlage geben, sonst basiert ja auch jedes Vorgehen auf irgendeiner Regelung/Gesetz.
Zuletzt geändert von GKVfan am 07.08.2025, 18:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 18:31

heinrich hat geschrieben:
07.08.2025, 17:06
Wie sieht es denn aus ? in diesem alten Fall
Die Krankenkasse hat im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs Schadensersatz geleistet in der Höhe des "geschuldeten" Krankengeldes.
Ich habe selbst erst kürzlich davon erfahren.

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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 07.08.2025, 18:37

Mal in eigener Sache eine Frage.

Mein Wunsch die Dinge und Hintergründe verstehen zu wollen scheint bei euch irgend etwas auszulösen oder mir das übel zu nehmen.
Es würde mich einmal interessieren was das ist, denn das war schon früher in der Schule so :-).

Danke für euer Feedback.

GS
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Re: Bescheid bei Aussteuerung

Beitrag von GS » 07.08.2025, 22:50

Hallo @GKVfan,
deine Ausflüchte auf die konkreten, nicht von ungefähr gestellten Fragen von Czauderna und heinrich nach dem Hintergrund Deines vielfältigen Interesses an GKV-Spezialproblemen kommen wenig glaubwürdig rüber.

Du erweckst zunehmend den Eindruck, du sitzt irgendwo, eventuell auch ehrenamtlich, wo man ab und an mit Unwuchten, sicher oftmals von den Fragestellern selbst selbst herbeigeführten, konfrontiert wird, kennst dich zwar ein wenig aus, aber längst nicht in allen Kniffligkeiten, willst aber deinen "Kunden" gegenüber den großen Zampano markieren und - ja, so ist es - hältst in den Fällen, in denen du passen musst, hier im Forum und vielleicht auch sonstwo dein Stöckchen hin.

Du kannst entgegnen, wass du willst, wenn überhaupt, aber zumindest ist das mein inzwischen nach Jahren gefestigter Eindruck.

Bei deinen Antworten auf die letzten, nachvollziehbar insistierenden Fragen von heinrich und Czauderna erinnerst du mich an diesen Aal, dem man vergeblich versucht hat, Handschellen anzulegen. Damit war der ziemlich erfolgreich :mrgreen:

Gruß
von GS

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