Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von GKVfan » 26.01.2026, 20:13

Hallo und frohes 2026.

Ein fleissiger Arbeitnehmer hat Betriebsrentenansprüche, die er mit 60 Jahren in Anspruch nehmen kann.
Er ist derzeit freiwillige gesetzlich bei der GKV versichert und arbeitet.
Er will mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten und die Betriebsrente in Anspruch nehmen, weiterhin als freiwillig versicherter in der GKV.
Frühestens mit 63 kann er dann die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen und sich bei der KvdR versichern.

Folgende Frage(n):
1. Welche Krankenversicherungsbeiträge fallen auf die Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr an ?
2. Welche Krankenversicherungsbeiträge fallen auf die Betriebsrente ab dem 63. Lebensjahr an (also wenn er bei der KvdR ist)?


Im Jahr 2026 beträgt der monatliche Freibetrag auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 197,75 Euro. Auf Beträge bis zu dieser Höhe sollen Pflichtversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, lediglich der Anteil darüber sei beitragspflichtig. Dieser Freibetrag gelte nicht für die Pflegeversicherung und nicht für freiwillig Versicherte.

Nun sagt das Urteil vom 05.11.2024, B 12 KR 9/23 R im Tenor:

Der Freibetrag auf Renten der betrieblichen Altersversorgung ist bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu gewähren.


Wie verhält sich das im obigen Falle bei Frage 1. und Frage 2. ?
Ist dabei entscheidend wann die Betriebsrente erstmals gewährt wurde oder kann er ab dem 63. Lebensjahr mit anderen Beiträgen für die Betriebsrente rechnen ?

Czauderna
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Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von Czauderna » 26.01.2026, 20:21

Hallo,
wenn er die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt hat, dann beginnt diese mit dem Tag der Rentenantragstellung und damit auch die entsprechende Beitragspflicht. Die Krankenkasse gibt dann gegenüber der Zahlstelle der Versorgungsbezüge eine entsprechende Meldung ab, bei der auch der Freibetrag berücksichtigt wird.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von GKVfan » 26.01.2026, 20:54

Czauderna hat geschrieben:
26.01.2026, 20:21
Hallo,
wenn er die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt hat, dann beginnt diese mit dem Tag der Rentenantragstellung und damit auch die entsprechende Beitragspflicht. Die Krankenkasse gibt dann gegenüber der Zahlstelle der Versorgungsbezüge eine entsprechende Meldung ab, bei der auch der Freibetrag berücksichtigt wird.
Gruss
Czauderna
Mit dem Tag der Rentenantragstellung für die Betriebsrente oder mit dem Tag der Rentenantragstellung für die gesetzliche Rente ab 63 ?

Ich hatte gelesen, dass der Rentner, um in die KVdR aufgenommen zu werden, "im Rentenalter" sein muss bzw. das reguläre Rentenalter haben muss (nach meinem Verständnis 63 oder 67), da wäre jamit 60 nicht der Fall ?

Czauderna
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Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von Czauderna » 27.01.2026, 10:28

Hallo,
bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung und de beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna

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Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von GKVfan » 27.01.2026, 17:30

Czauderna hat geschrieben:
27.01.2026, 10:28
Hallo,
bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung und de beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna
Hi,
das war ja das eigentliche Problem.
Welche Beiträge und ggf. Freibeträge fallen bzgl. der BR an, bis der Betroffene die KvdR beanspruchen kann und wie verhält es sich bzw. ´was ändert sich, sobald der Betroffene die KvdR beanspruchen kann.

Czauderna
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Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente

Beitrag von Czauderna » 27.01.2026, 18:14

Hallo,
ich denke, das habe ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben, oder nicht ?
Gruss
Czauderna

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