Frage zur Blockfrist

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 01.05.2026, 19:42

Hallo,

wiedermal ein neuer Fall.
Person A war 78 Wochen AU im Kranklengeld und wurde ausgesteuert.
Anschließend war sie mehr als 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (Pflichtversicherung) und teilweise auch frweiwillieg versichert in der GKV (jeweils ohne AU).
2 Monate vor Ende der Blockfrist, die mit den o.g. 78 Wochen begann) wird Person A AU mit derselben Diagnose wie damals.

Ab wann erhält sie wieder Krankengeld ?

Czauderna
Beiträge: 11481
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von Czauderna » 01.05.2026, 19:59

Hallo,
wenn die Person bereits innerhalb der Blockfrist ausgesteuert wurde, dann bekommt sie, meiner Auffassung nach, in diesem Fall kein Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sondern erst ab Beginn der neuen Blockfrist* Anders wäre es, wenn sie nach Ende der Blockfrist erneut wegen der gleichen Erkrankung Arbeitsunfähig geworden wäre.
Gruss
Czauderna
*nachträglich eingefügt, da vorher missverständlich oder sogar falsch gewesen.

ratte1
Beiträge: 913
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von ratte1 » 01.05.2026, 21:24

Hallo GKVfan,

wenn bei Beginn der erneuten AU eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, hat die Person m.E. ab Beginn der neuen Blockfrist wieder Anspruch auf Krankengeld. Siehe hier https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... G_KGSE.pdf
Beispiel 176 (Seite 250).
MfG
ratte1

heinrich
Beiträge: 1367
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von heinrich » 02.05.2026, 07:30

es muss allerdings nach diesem Beispiel

zu Beginn der erneuten AU als auch zu Beginn der neuen Blockfrist
eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bestehen.

heinrich
Beiträge: 1367
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von heinrich » 03.05.2026, 13:34

wann beginnt denn die neue Blockfrist ?

ratte1
Beiträge: 913
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von ratte1 » 05.05.2026, 18:21

hey GKV-Fan,
würdest du bitte noch die Frage nach dem Beginn der neuen Blockfrist beantworten und auch wie der Sachstand zu dem Fall mitlerweise ist?
Danke.
MfG
ratte1

GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 06.05.2026, 19:58

heinrich hat geschrieben:
03.05.2026, 13:34
wann beginnt denn die neue Blockfrist ?
Hallo, die AU Begann Anfang Juli 2023, damit müsste die neue BF Anfang Juli 2026 beginnen.

GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 08.05.2026, 12:35

heinrich hat geschrieben:
02.05.2026, 07:30
es muss allerdings nach diesem Beispiel

zu Beginn der erneuten AU als auch zu Beginn der neuen Blockfrist
eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bestehen.
wäre hier gegeben !

GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 08.05.2026, 12:39

Also könnte man zusammenfassen sagen:

Innerhalb der alten Blockfrist greift die 6 Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers auch bei identischer Diagnose, weil die letzte AU-Phase länger als 12 Monate her ist und der Arbeitnehmer zwischenzeitlich auch länger als 6 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt war.

Mit Beginn der neuen BF greift dann wieder das KrG für 78 Wochen bei gleicher Diagnose, auch wenn diese AU noch während der alten BF begann.

Ist das so korrekt ?

heinrich
Beiträge: 1367
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von heinrich » 08.05.2026, 14:12

du meinst sicherlich,
statt länger als 6 Wochen versicherungspflichtig

korrekterweise: länger als 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

Ich verstehe aber noch nicht, wieso du meinst, dass bei Beginn der neuen Blockfrist eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bestehen soll.

Die neue Blockfrist beginnt doch erst im Juli 2026.

Hat denn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der selben AU noch gar nicht begonnen. Wird diese erst beginnen und weiß man das jetzt schon.

Könntest du das konkretisieren.

GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 10.05.2026, 20:55

heinrich hat geschrieben:
08.05.2026, 14:12
du meinst sicherlich,
statt länger als 6 Wochen versicherungspflichtig
Richtig.
Die Person ist ja bereits wieder in Lohn und Brot.

heinrich
Beiträge: 1367
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von heinrich » 12.05.2026, 08:59

du meinst sicherlich, dass die Person länger als 6 Monate in Lohn und Brot steht.


Bei meiner Bitte um Konkretisierung meinte ich die NEUE Arbeitsunfähigkeit (mit der selben Erkrankung):

Hat denn die NEUE Arbeitsunfhähigkeit schon begonnen, falls ja , wann ?
oder wird diese noch beginnen und weiß man das jetzt schon ?

GKVfan
Beiträge: 218
Registriert: 28.05.2020, 11:12

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von GKVfan » 12.05.2026, 12:24

heinrich hat geschrieben:
12.05.2026, 08:59
du meinst sicherlich, dass die Person länger als 6 Monate in Lohn und Brot steht.


Bei meiner Bitte um Konkretisierung meinte ich die NEUE Arbeitsunfähigkeit (mit der selben Erkrankung):

Hat denn die NEUE Arbeitsunfhähigkeit schon begonnen, falls ja , wann ?
oder wird diese noch beginnen und weiß man das jetzt schon ?
Korrekt 6 Monate, sorry.
Ja, die Person ist in REHA, welche längern dauern kann.

heinrich
Beiträge: 1367
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Frage zur Blockfrist

Beitrag von heinrich » 12.05.2026, 17:31

hui hui , toller Fall.


jetzt wird der Fall etwas runder.

Reha also.

6 Wochen Lohnfortzahlung (LFZ) durch den Arbeitgeber.
Dann unterstelle ich weitere Reha am dem Ende der LFZ.

Ich unterstelle, dass die Rentenversicherung für die Reha zuständig ist.

Ich unterstelle weiter, dass ein Anspruch auf Übergangsgeld durch die Rentenversicherung besteht.

Falls dies alles so ist, bleibt eine Pflichtmitgliedschaft (diese soll es ja aktuell sein) erhalten.

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V bleibt die Mitgliedschaft erhalten (wenn zum Ende der LFZ Übergangsgeld durch den RV-Träger gezahlt wird).

Damit hätten wir nach meiner bescheidenen Meindung ein Mitgliedschaft MIT Anspruch auf Krankengeld (der zwar durch Übergangsgeld ruht, aber dennoch vorhanden ist).

ratte1 hatte ja dann eine Link ausgepackt (allerhöchstes Kompliment), dass bei Beginn der neuen Blockfrist wieder ein Anspruch auf Krankengeld besteht


Dann kann deine Bekannte mal Dankeschön an ratte1 sagen , da ratte1 hier wohl den "winner" ausgepackt hat.

Na, ob die zuständige KK das auch so sieht, bleibt natürlich offen.

Du solltest mal berichten, wie es ausgeht

Antworten