Für die Berechnung des Verletztengeldes ist, wie beim Krankengeld, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Maßgebend ist nicht der Unfalltag, dieser steht nur für den Zusammenhang der Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitsunfall (= Leistungsauslöser für die BG). Sofern Du die Arbeit aufgenommen hast und (ggf. auch erneut) danach arbeitsunfähig wirst, gilt der neue Lohn (ggf. aber auch nur der 'Grundlohn', da Überstunden und ähnliches noch nicht regelmäßig angefallen sein können) Etwas verkürzte Darstellung, ich will Dir jetzt aber die ganzen Berechnungsgrundlagen und Rundschreiben ersparenmister t hat geschrieben:..und auf dem Auszahlungsschein,war statt Au Juni/Au ab 15.10.10?
Verletztengeldzahlung auf Eis gelegt
Moderator: Czauderna
Die Kasse könnte im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren einleiten. Das hab ich aber noch nicht erlebt, meistens ist es bei kleineren Firmen ein Zeitproblem (Buchhalter krank geworden) oder ein Kommunikationsproblem mit dem Steuerberater. Normalerweise ist es der Kasse mit dem Arbeitvertrag und der (oder den letzten) Gehaltsabrechnung(en) möglich, die erforderlichen Angaben zu erheben bzw. die Berechnung vorzunehmen. (Manchmal sind die Angaben sogar genauer, als die ausgefüllte Verdienstbescheiniung
)
Also,ich denke die Firma macht das um mir einen reinzuwürgen.leser hat geschrieben:Die Kasse könnte im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren einleiten. Das hab ich aber noch nicht erlebt, meistens ist es bei kleineren Firmen ein Zeitproblem (Buchhalter krank geworden) oder ein Kommunikationsproblem mit dem Steuerberater. Normalerweise ist es der Kasse mit dem Arbeitvertrag und der (oder den letzten) Gehaltsabrechnung(en) möglich, die erforderlichen Angaben zu erheben bzw. die Berechnung vorzunehmen. (Manchmal sind die Angaben sogar genauer, als die ausgefüllte Verdienstbescheiniung)
Denn ich habe Sie verklagt weil sie mir 1000 € zu wenig ausbezahlt haben.
War heute beim Sachbearbeiter der KK,neuen Auszahlungschein bis Ende Nov.abgeben.
Er meinte Bescheinigung ist immer noch nicht da,er hätte Erinnerung
geschickt,man müsse noch abwarten.
Trotz daß Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag vorliegen.
Habe jetzt seit 14.10 -30.11.10 Vgl zu bekommen,Vorschuß gabs gerade mal ca.die Hälfte vom Anspruch.
Was kann ich noch machen ? Termin vor Gericht ist erst am 16.12.10
Danke
ohne die Entgeltbescheinigung des AG würde meine Kasse auch nur einen Vorschuß zahlen, ausgehend von den letzten 3 Gehaltsabrechnungen bzw. eben dem Arbeitsvertrag wenn es keine 3 Abrechnung gibt
Möglichkeit: die BG erteilt der Kasse einen Einzelauftrag über die Zahlung von VLG in Höhe von ... also vllt. dort mal nett nachfragen
ansonsten bleibt nur das Arbeitsgerichtsverfahren abwarten, ggf. besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen beim zuständigen Hartz IV-Träger
Möglichkeit: die BG erteilt der Kasse einen Einzelauftrag über die Zahlung von VLG in Höhe von ... also vllt. dort mal nett nachfragen
ansonsten bleibt nur das Arbeitsgerichtsverfahren abwarten, ggf. besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen beim zuständigen Hartz IV-Träger
Also die Sache ist jetzt endlich geregelt.
Nachdem ich vor 10 Tagen mit dem Sachbearbeiter gesprochen hatte und er mitgeteilt hatte,daß er keinen Handlungsbedarf sieht,habe ich dem Vorstand der KK eine E-Mail geschrieben am 8.12 ,am folgenden Tag bekam ich die Antwort daß der Ag das machen MUSS und ich kurzfristig Bescheid bekäme.
Am 10.12 rief mich der Bezirksleiter an und erklärte,es wurde beim Ag angerufen die Sache am selben Tage erledigt die Bescheinigung wurde
am selben Tag geliefert und das Geld war am 10.12 auf dem Konto.
Also es geht doch!!
Hätte vor 4 Wochen das schon machen sollen!!
Nachdem ich vor 10 Tagen mit dem Sachbearbeiter gesprochen hatte und er mitgeteilt hatte,daß er keinen Handlungsbedarf sieht,habe ich dem Vorstand der KK eine E-Mail geschrieben am 8.12 ,am folgenden Tag bekam ich die Antwort daß der Ag das machen MUSS und ich kurzfristig Bescheid bekäme.
Am 10.12 rief mich der Bezirksleiter an und erklärte,es wurde beim Ag angerufen die Sache am selben Tage erledigt die Bescheinigung wurde
am selben Tag geliefert und das Geld war am 10.12 auf dem Konto.
Also es geht doch!!
Hätte vor 4 Wochen das schon machen sollen!!