AU laut KK in 4 Tagen beendet & Verweis auf ALG I. Was t

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.07.2012, 21:58

hallo fragende

Lass dich jetzt nicht ablenken von dem allgemeinen geplänkel. Das kommt immer wenn MS unkonkret bleibt und versucht abzulenken.

Widerspruch ist nur nötig wenn ein schriftlicher Bescheid vorliegt. Ansonsten einfach wie bisher im Krankengeldbezug vorgehen.

Wenn ein Bescheid vorliegt Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei der Arzt, und ALG beantragen.

Die weitere Versicherung klärt sich kurzfristig und dann auch rückwirkend. Wenn Krankengeldanspruch (ggf nach Vorstellung beim MDK) besteht bleibt es bei der Beitragsfreiheit wie bisher oder der Anspruch auf ALG kommt zum tragen, und da trägt die arbeitsagentur die Beiträge

Die Räichdschraibung ist auf dem Tablet bitte zu entschuldigen :-)

CTG
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Beitrag von CTG » 11.07.2012, 22:19

broemmel hat alles wichtige sehr schön gesagt.

Vielleicht eins noch:
Was ist, wenn er in der Zeit z.B. einen Unfall hat, bevor das abschließend geklärt ist. Wäre er dann krankenversichert ab Montag?
Notfälle werden behandelt und von der Kasse übernommen, auch wenn gar keine Beiträge gezahlt werden.

snafu
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Beitrag von snafu » 11.07.2012, 22:26

Fragende hat geschrieben:Liebe Forums-Mitglieder,

Kompliment und Dank an alle, die sich hier engagieren!

In der Hoffnung auf konkreten Rat hier meine Fragen / die Sachlage. Für diejenigen LeserInnen, die der „Vorlauf“ nicht wichtig ist für die Beantwortung der Frage: bitte ab dem Strich (2 letzte Absätze) weiterlesen (Ich möchte sichergehen, dass alle Infos da sind, aber auch keinem unnötig Zeit stehlen…):

Ein Freund hatte im Januar einen Bandscheibenvorfall. Ende März lief sein Arbeitsvertrag aus, d.h. während des Krankengeldbezugs ist er arbeitslos geworden.
Er hat sich zügig um eine ambulante Reha bemüht, die ihm vom DRV auch bewilligt wurde, aus der er aber nach einer Verlängerung leider noch immer arbeitsunfähig entlassen wurde. Seit Ende der Reha (Juni) ruft die GKV öfter an, was an sich ja nicht schlecht ist. Der Ton wurde mit der Zeit immer "rauher" und der Gesundheitsberater forderte ihn auf, sich arbeitslos zu melden und ALG 1 zu beantragen, mit der Begründung, es würde ja noch dauern, bis er dann anfangen würde zu arbeiten.

Dies setzt ihm sehr zu, denn er liebt seinen Beruf, arbeitet sehr gerne und findet es -neben der Belastung, dass er krank ist- ganz schrecklich, dass jemand denken könnte, er würde sich "ausruhen". Sein Arzt sagte beim letzten Termin vor 7 Tagen, dass es noch eine Weile dauert, bis der Rücken wieder so belastbar ist, dass er arbeitsfähig ist.
__________________________________________________________
Nun kam ein Anruf der GKV, in dem dem Freund mitgeteilt wurde, dass sein ‚AU-Fall in der Beratung‘ war inkl. Rehabericht und Arztanfrage und der MDK seine AU mit dem 15.7. zeitlich begrenz hat (also in 4 Tagen!). Der Berater würde deshalb empfehlen, der Freund solle sich doch am Montag gleich arbeitslos melden, damit er "keine Nachteile" hätte; diese Information würde ihm auch noch schriftlich zugehen.
Mein Freund war nie beim MDK und hat auch nie eine Einladung für eine Untersuchung dort bekommen. Nach Durchforsten des Forums denke ich die KK hat wohl nach Aktenlage entschieden? Was bedeutet das für die Entscheidung, Rechtsgültigkeit, etc.?
Der Freund hat am Freitag einen Termin bei seinem Arzt, aber da die Zeit ja sehr drängt, weil Montag das Krankengeld eingestellt wird, meine Frage:

Was soll der Freund am bzw. bis Montag tun?
- Wenn er Widerspruch einlegt bei der Krankenkasse, dauert es ja einige Zeit, bis die reagieren. Was passiert in der Zwischenzeit? Er wäre dann ja ab Montag nicht versichert sondern im "luftleeren Raum", oder?
- Soll er sich, -obwohl er noch krankgeschrieben ist- bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Aber was soll er denen dann sagen? Wie gehen die damit um, dass er AU ist? Er steht ja dem Arbeitsmarkt in dem Sinne gar nicht zur Verfügung?

Weiß jemand konkreten Rat?

Vielen Dank vorab!

"Fragende"
Was ich getan habe tun wuerde:

Ein Blatt A4 Papier mit dem Titel: Kosten des Widerspruchsverfahrens
Darauf wird jedes Blatt Papier, jede Kopie, jedes Fax, Briefmarke, jede Fahrt, Attest etc. wert und kalendermaessig festgehalten. Dies brauchen wir naemlich am Ende wenn wir bei der KK den Kostenerstattungsantrag des Vorverfahrens einreichen werden. Den wir lassen uns vielleicht vergebens aber nicht umsonst durch die Landschaft jagen.

Bei der KK:
Geben Sie mir diesen Verwaltungsakt schriftlich mit einer Rechtsfolgebelehrung.
Dann 24 Stunden spaeter: Die Loeschung deiner Telefonnumer bei der KK beantragen [Eine Telefonnummer ist nicht Leistungsrelevant. Dann hoert dieser 'Terror' unter dem 'Deckmaentelchen der Fuersorge naemlich auf.]

Beim Arzt:
Unbedingt Fragen ob er/sie dich ueber den von der KK gesetzten Termin hinaus Arbeitsunfaehig schreibt. Vermutlich ja, dann schriftlich AU Meldung. Der Arzt sollte wissen wie er sich mit dem MDK anlegt. [Der Arzt schreibt einen Widerspruch/Attest and den MDK.] Du laesst dir ein anderes 2. Attest geben zur Vorlage bei der KK [ist ein privataertzliches Attest/Gutachten und muss aus deiner Tasche gezahlt werden].

Beim Arbeitsamt:
Du meldest dich arbeitssuchend. Es waere hier gut wenn du den rechtsmittelfaehigen Bescheid von der Krankenkasse zeigen [nur ansehen lassen, nicht kopieren lassen] koenntest. Es geht aber auch ohne dieses Papierchen der KK. Du laesst hier im Arbeitsamt so beilaeufig fallen dass du weiterhin krankt geschrieben bist. Sage auf keinen Fall: Ich bin krankgeschrieben und stehe dem Vermittlungsprozess nicht zur Verfuegung [das ist ein nono]. Der Mitarbeiter des Arbeitsamt fuellt dann ein Papierchen aus [in meinem Fall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist auf Grund der heutigen Angabe nicht vorhanden]. Sicherstellen das der Mitarbeiter der Agentur unterschreibt und das das Datum drauf ist. Die vom Arbeitsamt kennen die Prozedur wenn jemand aus dem Krankengeldbezug gedrueckt werden soll. Du kannst dort sagen dass du das denkst oder glaubst die Krankenkasse versuche dich aus dem Krankengeldbezug zu druecken.

Zu hause am Tisch:
Widerspruch and die Widerspruchstelle deiner KK.
Widerspruch zu Ihrem Schreiben Telefonat vom DD MM YYYY

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch zu Ihrem Schreiben .... ein.
[Aufpassen du hast nur 4 Wochen Zeit, dann wird dieser Verwaltungsakt unanfechtbar]

Nachdem mir Ihr belastender Verwaltungsakt nicht in der vorgeschriebenen Schriftform vorliegt behalte ich mir weitere Widerspruchsbegruendungen nach Zusendung in Schriftform bzw. nach Akteneinsichtnahme vor.

In der Anlage erhalten als Beweis meiner weiteren Arbeitsunfaehigkeit ein [privataertzliches] Attest/Gutachten welches meine Arbeitsunfaehigkeit ueber den von Ihnen festgesetzte Datum bescheinigt.
Ich behalte mir alle Rechte vor.

Mit freundlichem Gruss aus WirmuessensparenaberdochnichtaufmeineKosten
Unterschrift

Anlage
Gutachten Attest Dr...... vom DDMMYYYY

---
Ab per Post Einschreiben besser per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

----

jetzt nicht zuruecklehnen. Es koennte eine 'Anhoerung' kommen getarnt als Fragekatalog mit dem sagenumwobenen 'Wir moechten helfen' Qustionaire. Aufpassen die meisten Daten die hier abgefragt werden sind bereits in der Krankenakte bzw. Krankenkasseakte. Und ob du einen Rentenartrag stellst hast du noch nicht entschieden. Auch hier brauchst du deinen Arzt.

----

Wenns normal laeuft kommt dann ein lapidares Schreiben: Ihrem Widerspruch wurde abgeholfen. Die Arbeitsunffaehigkeit ueber den DDMMYYYY hinaus wird anerkannt.

Und dann schickst du der KK eine Aufstellung deiner Kosten mit der Aufforderung diese Kosten nach SGB X § 63 zu erstatten. Und lass dich da nur nicht abweisen. Im Zweifelsfall klagen mit oder ohne Rechtsbeistand.

Ich will es nochmal betonen dies ist keine Rechtsberatung und es gibt keine Garantie. Dies ist eine step by step Methode und der Ausgang eines Schrittes bestimmt die weitere Vorgehensweise.

Solange mein Arzt die Meinung vertritt das noch nicht arbeitsfaehig bin, bin ich gerne bereit mich mit den 'Kostensparteufel' anzulegen.

Lese gerade in der Vorschau: Ja doch Verwaltungsakte koennen auch muendlich erlassen werden, sollen jedoch schriftlich bestaetigt werden, belastende Verwaltungsakte muessen schriftlich bestaetigt werden.

Gast

Beitrag von Gast » 11.07.2012, 22:35


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.07.2012, 22:55

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.07.2012, 22:57

Hallo CTG,
auch wenn es schwer fällt, und ich genau weiss, dass ich damit Wasser die Mühle von MS. kuebelweise gieße, aber es muss
festgestellt werden, dass es durchaus "Strickmuster" gibt im Fallmanagement, gerade was Arbeitslose Arbeitsunfähige angeht, die
schnellstmögliche Fallbeendigung zum Ziel haben und damit Einsparungen beim Krankengeld erreichen sollen. Natürlich sind es nach meiner Erfahrung und nach meinem Wissen zum Glück die "Ausnahmen", aber es gibt sie.
Klar, es ist denkbar und auch wahrscheinlich, dass es in dem hier vorliegenden Fall keine solche "Ausnahme" ist, aber aufgrund der Schilderung
ist es auch nicht ausgeschlossen.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.07.2012, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 11.07.2012, 23:11


CTG
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Beitrag von CTG » 11.07.2012, 23:20

Danke für deine sachliche Antwort Czauderna.

Krankengeld ist jetzt nicht grade mein Fachgebiet. Daher kann ich auch nicht auf Erfahrungen im Fallmanagement bezüglich Krankengeld zurück greifen.
Möglich wäre es, dass es solche Muster gibt.

Nur scheint es mir so das man in den hier geposteten Fällen immer vom schlimmsten ausgeht und am liebsten direkt mit der "größten Keule" zurück schlagen würde.

Fragende
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Beitrag von Fragende » 12.07.2012, 10:26

Hallo an alle, die geantwortet und ihr Wissen eingebracht haben,

Die nächsten Schritte sind also:
- Freitag zum Arzt für Untersuchung/Besprechung wie es weitergeht.
- Wenn die schriftliche Benachrichtigung mit dem Inhalt der telefonischen Ankündigung noch kommen sollte: Wiederspruch einlegen, inkl. Arzt-Widerspruch und weitere Krankschreibung/Zahlschein.
- Am Montag sicherheitshalber zum Arbeitsamt und arbeitslos melden mit Hinweis auf bestehende AU.

Korrekt?

Vielen Dank an Euch, die Ihr Euch konkret um Lösungsschritte bemüht habt! Es ist ungeheuer hilfreich, die offenen Fragen hier er- und geklärt zu bekommen.

Herzlichen Gruß und erneutes Kompliment an die geballte Kompetenz hier
:D
Fragende

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.07.2012, 11:09

Zum Arbeitsamt nur, wenn ein Bescheid der Kasse über die Einstellung des Krankengeldes vorliegt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.07.2012, 11:23

Fatbob hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Allein diese Aussage von dir würde mich dazu bewegen zu deiner
Krankenkasse zu wechseln.
Erstens weil du deine Meinung sagen kannst.
Zweitens dadurch Glaubwürdig bist.
Aber ..
Es hört sich an wie der Beipackzettel von Tabletten.
Selten
Sehr selten
Häufig.
Du weist was ich meine..Ausnahme/Einzelfall
lg
Hallo Fatbob,

aber genau so ist es - auf dem Beipackzettel steht alles drauf was passieren kann, die meisten Patienten vertragen aber das Mittel problemlos, nur in Ausnahmefällen kommt es zu Reaktionen - nehmen diese Überhand, wird das Mittel vom Markt genommen.
Es gibt aber auch Patienten, die nehmen, nur aufgrund des Beipackzettels, die Medizin erst gar nicht, aus Angst, sie könnten die Ausnahme sein, bzw. sie kennen jemand, der eine solche Ausnahme war.
So ist es auch bei der Kasse oder überhaupt im Gesundheitswesen, in der Regel läuft alles gut, wenn da nicht auf dem imaginären Beipackzettel stehen würde, dass es in seltenen Fällen zu Abrechnungsbetrug durch Leistungserbringer, zu "Kunstfehler", Versicherungsbetrug und zu rechtswidrige Fallsteuerung durch Krankenkassen kommen kann.
Von daher kann ich hier nicht die Haltung "schwarz" oder "weiß" einnahmen.
Ich wehre mich nur gegen Verallgemeinerung bzw. gegen "Verschwörungstheorien"
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 12.07.2012, 12:20


Fragende
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Registriert: 10.07.2012, 20:31

Beitrag von Fragende » 12.07.2012, 15:01

Hallo,

anbei das Schreiben der KK, datiert 10.7.2012:

"Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr xxx,
der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des MDK einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Außerdem wird dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit geklärt.

Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen kann die Arbeitsunfähigkeit zum 15.07.2012 beendet werden. Mit diesem Tag endet somit auch Ihr Krankengeldanspruch. Ihre Ärztin/Ihren Arzt haben wir über das Ergebnis informiert.

Ihr Beschäftigungsverhältnis ist zwischenzeitlich beendet. Um Nachteile (z.B. eine Sperrzeit) zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich unmittelbar nach Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der xxxx-Gesundheit Widerspruch einlegen. Eine Begründung Ihres Widerspruchs ist nicht notwendig, aber empfehlenswert.

MfG
xxxxxxx
-Team Gesundheitsberatung-"

--> Also am Montag sicherheitshalber zur Agentur für Arbeit und arbeitslos melden mit Hinweis auf bestehende AU beim Sachbearbeiter - parallel zum Widerspruch bei der kk - und auf das beste hoffen.

Eine Frage kam heute noch bei uns auf:
Zur Zeit befindet sich mein Freund noch in einer IRENA-Maßnahme (intensivierte Reha-Nachsorge) = 2x wöchentlich Muskelaufbautraining. Dazu noch vom Arzt verschrieben 6x Krankengymnastik (2x/Woche) und 10x Ergotherapie (1x/Woche).
Wenn er für die KK als arbeitsfähig gilt, bekommt er dann auch diese Leistungen zur Wiedererlangung seiner Gesundheit nicht mehr oder ist das davon völlig unabhängig?

viele Grüße und Danke!
Fragende

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.07.2012, 15:27

--> Also am Montag sicherheitshalber zur Agentur für Arbeit und arbeitslos melden mit Hinweis auf bestehende AU beim Sachbearbeiter - parallel zum Widerspruch bei der kk - und auf das beste hoffen.
Und der Arzt muss Widerspruch gegen das Gutachten des MDK einlegen. Und zwar begründet.
Zur Zeit befindet sich mein Freund noch in einer IRENA-Maßnahme (intensivierte Reha-Nachsorge) = 2x wöchentlich Muskelaufbautraining. Dazu noch vom Arzt verschrieben 6x Krankengymnastik (2x/Woche) und 10x Ergotherapie (1x/Woche).
Wenn er für die KK als arbeitsfähig gilt, bekommt er dann auch diese Leistungen zur Wiedererlangung seiner Gesundheit nicht mehr oder ist das davon völlig unabhängig?
Der Leistungsanspruch besteht weiterhin. Wie schon mal erwähnt wird halt das Versicherungsverhältnis kurzfristig geklärt. Schutz besteht und der Streitfall Krankengeld ist eine andere Baustelle.

Alle Leistungen werden weiter gewährt.

snafu
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Beitrag von snafu » 12.07.2012, 21:03

Hallo Fragende,
es ist nicht mein intend deinen thread zerpluecken zu wollen.
Fragende hat geschrieben:Hallo,

anbei das Schreiben der KK, datiert 10.7.2012:

"Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr xxx,
der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des MDK einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Außerdem wird dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit geklärt.

Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen kann die Arbeitsunfähigkeit zum 15.07.2012 beendet werden. Dies ist m.E. fuer einen Verwaltungsakt zu unbestimmt. Mit diesem Tag endet somit auch Ihr Krankengeldanspruch. Ihre Ärztin/Ihren Arzt haben wir über das Ergebnis informiert.

Ihr Beschäftigungsverhältnis ist zwischenzeitlich beendet. Um Nachteile (z.B. eine Sperrzeit) zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich unmittelbar nach Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der xxxx-Gesundheit Widerspruch einlegen. Eine Begründung Ihres Widerspruchs ist nicht notwendig, aber empfehlenswert.

MfG
xxxxxxx
-Team Gesundheitsberatung-"

--> Also am Montag sicherheitshalber zur Agentur für Arbeit und arbeitslos melden mit Hinweis auf bestehende AU beim Sachbearbeiter - parallel zum Widerspruch bei der kk - und auf das beste hoffen.

Eine Frage kam heute noch bei uns auf:
Zur Zeit befindet sich mein Freund noch in einer IRENA-Maßnahme (intensivierte Reha-Nachsorge) = 2x wöchentlich Muskelaufbautraining. Dazu noch vom Arzt verschrieben 6x Krankengymnastik (2x/Woche) und 10x Ergotherapie (1x/Woche).
Wenn er für die KK als arbeitsfähig gilt, bekommt er dann auch diese Leistungen zur Wiedererlangung seiner Gesundheit nicht mehr oder ist das davon völlig unabhängig?

viele Grüße und Danke!
Fragende
Ich wuerde noch am Freitag [den dreizehnten] beim Arbeitsamt vorbeigehen. Schau dass du gleich nach den Tueroeffnen da bist, denn da ist noch nicht viel Publikumsverkehr und du bist ruck zuck mit deiner Angelegentheit [i.S.v. keine Wartezeit] fertig.
Ich wuerde dort auch sagen: Ich denke die Krankenkasse versucht mich aus den Krankengeldbezug zu katapultieren.
Bedenke du bist bei einem Amt. Man stellt Antraege[ man kann aber auch Antraege spaeter wieder zurueckziehen].
Wenn du diesen Behoerdengang am Freitag machst bist du deiner Mitwirkungspflicht [gegenueber dem Arbeitsamt] ....fruehstmoeglichste Arbeitslosmeldung.... nachgekommen. **Je nach Ausgang hier beim Arbeitsamt.... muss vielleicht die Strategie geaendert oder erweitert werden**

Beim Arzt wuerde ich fragen ob er sich mit dem MDK anlegt und ein Gegengutachten macht. Wenn nein solltest du dir ueberlegen ob du jetzt mit deinen Fuessen waehlen gehtst. Vermutlich sagt er ja [da ja naechste Woche/n auch noch [Kur]termine anstehen]. Er sollte dir dann expliziert eine weitere Arbeitsunfaehigsbescheinigung welche als Beginndatum das EndeDatum des im Verwaltungsakt genannten Datums hat. Don't worry about it der Arzt weiss wie das geht. Jetzt Onkel Doktor fragen wie du den Widerspruch begruenden sollst. Diese Begruendung in einem/zwei Satzen brauchst du fuer Deinen Widerspruch welcher spaeter zuhause von dir verfasst wird. Und jetzt wuerde ich aber nur ich den Onkel Doktor bitten mir ein kleines Attest [privataerztlich 5 bis 10 Teuro] auszustellen. Dieses Attest brauche ich fuer meinen Widerspruch und die Rechnung dafuer fuer meine Widerspruchskostenmappe.

Dein Widerspruch sieht etwa so aus:

Krankenkasse xyz
Widerspruchstelle
P.O.Box
Musterstadt


hier auf der rechten Seite Datum TT MONAT JJJJ

Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 10.7.2012 [in bold]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen Ihren Verwaltungsakt lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Nach Aussage meines Arztes dem ich hiermit auch mein vollstes Vertrauen ausspreche liegt bei dem Patienten [....... hier kommt rein was wir uns bei Onkel Doktor notiert haben]

Da mir Ihr Gutachten nicht vorliegt behalte ich mir weitere Widerspruchsbegruendungen zu einem spaeteren Zeitpunkt vor. Hiermit beantrage ich Akteneinsicht. [Da hast du zwar einen Anspruch darauf, wird aber selten gewaehrt. Das bekommt ein Anwalt eher durch.]
Ich behalte mir alle Rechte vor.


Mit freundlichen Gruessen [tab nach rechts] Anlage [Bold]
Attest vom TT MM JJJJ
Unterschrift
Nochmals deinen Vor- Nachnamen in Druckbuchstaben


Dies per Post Einschreiben und oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder
Abgabe bei der Krankenkasse aber nur gegen eine Empfangsbestaetigung auf einer Kopie

[Und dann mache bitte auch eine Kopie fuer deinen Arzt und gebe diese in der Praxis ab.]

Und ab jetzt solltest du mit deiner KK nur noch schriftlich kommunizieren. Nur Papier zaehlt, und es kommt ja so leicht zu Misverstaendnissen.

Und dann der Dinge harren!!!! Nein: Umhoeren wo gibs einen 'guten Anwalt' fuer Sozialrecht '[Krankenkasse]. Nicht das wir den jetzt schon brauchen, aber wenn wir einen brauchen sollen dann haben wir bereits eine Liste mit mindestens 2 oder 3Namen drauf welche wir nachgefragt/nachgeprueft haben.
----
Zu deiner IRENA Frage kann ich nichts beitragen !!!Ich andere Baustelle!!! Ich wuerde Onkel Doctor fragen. Vielleicht meldet sich auch noch ein User welcher da 'ne Antwort hat.

Nochmals dies ist keine Rechtsberatung und es gibt auch keine Garantie. Ich wuerde so vorgehen und eine andere Person auf eine andere Art und Weise. Letztendlich liegt die Entscheidung bei dir.

LG aus dem Sueden

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