Fragende hat geschrieben:Liebe Forums-Mitglieder,
Kompliment und Dank an alle, die sich hier engagieren!
In der Hoffnung auf konkreten Rat hier meine Fragen / die Sachlage. Für diejenigen LeserInnen, die der „Vorlauf“ nicht wichtig ist für die Beantwortung der Frage: bitte ab dem Strich (2 letzte Absätze) weiterlesen (Ich möchte sichergehen, dass alle Infos da sind, aber auch keinem unnötig Zeit stehlen…):
Ein Freund hatte im Januar einen Bandscheibenvorfall. Ende März lief sein Arbeitsvertrag aus, d.h. während des Krankengeldbezugs ist er arbeitslos geworden.
Er hat sich zügig um eine ambulante Reha bemüht, die ihm vom DRV auch bewilligt wurde, aus der er aber nach einer Verlängerung leider noch immer arbeitsunfähig entlassen wurde. Seit Ende der Reha (Juni) ruft die GKV öfter an, was an sich ja nicht schlecht ist. Der Ton wurde mit der Zeit immer "rauher" und der Gesundheitsberater forderte ihn auf, sich arbeitslos zu melden und ALG 1 zu beantragen, mit der Begründung, es würde ja noch dauern, bis er dann anfangen würde zu arbeiten.
Dies setzt ihm sehr zu, denn er liebt seinen Beruf, arbeitet sehr gerne und findet es -neben der Belastung, dass er krank ist- ganz schrecklich, dass jemand denken könnte, er würde sich "ausruhen". Sein Arzt sagte beim letzten Termin vor 7 Tagen, dass es noch eine Weile dauert, bis der Rücken wieder so belastbar ist, dass er arbeitsfähig ist.
__________________________________________________________
Nun kam ein Anruf der GKV, in dem dem Freund mitgeteilt wurde, dass sein ‚AU-Fall in der Beratung‘ war inkl. Rehabericht und Arztanfrage und der MDK seine AU mit dem 15.7. zeitlich begrenz hat (also in 4 Tagen!). Der Berater würde deshalb empfehlen, der Freund solle sich doch am Montag gleich arbeitslos melden, damit er "keine Nachteile" hätte; diese Information würde ihm auch noch schriftlich zugehen.
Mein Freund war nie beim MDK und hat auch nie eine Einladung für eine Untersuchung dort bekommen. Nach Durchforsten des Forums denke ich die KK hat wohl nach Aktenlage entschieden? Was bedeutet das für die Entscheidung, Rechtsgültigkeit, etc.?
Der Freund hat am Freitag einen Termin bei seinem Arzt, aber da die Zeit ja sehr drängt, weil Montag das Krankengeld eingestellt wird, meine Frage:
Was soll der Freund am bzw. bis Montag tun?
- Wenn er Widerspruch einlegt bei der Krankenkasse, dauert es ja einige Zeit, bis die reagieren. Was passiert in der Zwischenzeit? Er wäre dann ja ab Montag nicht versichert sondern im "luftleeren Raum", oder?
- Soll er sich, -obwohl er noch krankgeschrieben ist- bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Aber was soll er denen dann sagen? Wie gehen die damit um, dass er AU ist? Er steht ja dem Arbeitsmarkt in dem Sinne gar nicht zur Verfügung?
Weiß jemand konkreten Rat?
Vielen Dank vorab!
"Fragende"
Was ich getan habe tun wuerde:
Ein Blatt A4 Papier mit dem Titel: Kosten des Widerspruchsverfahrens
Darauf wird jedes Blatt Papier, jede Kopie, jedes Fax, Briefmarke, jede Fahrt, Attest etc. wert und kalendermaessig festgehalten. Dies brauchen wir naemlich am Ende wenn wir bei der KK den Kostenerstattungsantrag des Vorverfahrens einreichen werden. Den wir lassen uns vielleicht vergebens aber nicht umsonst durch die Landschaft jagen.
Bei der KK:
Geben Sie mir diesen Verwaltungsakt schriftlich mit einer Rechtsfolgebelehrung.
Dann 24 Stunden spaeter: Die Loeschung deiner Telefonnumer bei der KK beantragen [Eine Telefonnummer ist nicht Leistungsrelevant. Dann hoert dieser 'Terror' unter dem 'Deckmaentelchen der Fuersorge naemlich auf.]
Beim Arzt:
Unbedingt Fragen ob er/sie dich ueber den von der KK gesetzten Termin hinaus Arbeitsunfaehig schreibt. Vermutlich ja, dann schriftlich AU Meldung. Der Arzt sollte wissen wie er sich mit dem MDK anlegt. [Der Arzt schreibt einen Widerspruch/Attest and den MDK.] Du laesst dir ein anderes 2. Attest geben zur Vorlage bei der KK [ist ein privataertzliches Attest/Gutachten und muss aus deiner Tasche gezahlt werden].
Beim Arbeitsamt:
Du meldest dich arbeitssuchend. Es waere hier gut wenn du den rechtsmittelfaehigen Bescheid von der Krankenkasse zeigen [nur ansehen lassen, nicht kopieren lassen] koenntest. Es geht aber auch ohne dieses Papierchen der KK. Du laesst hier im Arbeitsamt so beilaeufig fallen dass du weiterhin krankt geschrieben bist. Sage auf keinen Fall: Ich bin krankgeschrieben und stehe dem Vermittlungsprozess nicht zur Verfuegung [das ist ein nono]. Der Mitarbeiter des Arbeitsamt fuellt dann ein Papierchen aus [in meinem Fall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist auf Grund der heutigen Angabe nicht vorhanden]. Sicherstellen das der Mitarbeiter der Agentur unterschreibt und das das Datum drauf ist. Die vom Arbeitsamt kennen die Prozedur wenn jemand aus dem Krankengeldbezug gedrueckt werden soll. Du kannst dort sagen dass du das denkst oder glaubst die Krankenkasse versuche dich aus dem Krankengeldbezug zu druecken.
Zu hause am Tisch:
Widerspruch and die Widerspruchstelle deiner KK.
Widerspruch zu Ihrem Schreiben Telefonat vom DD MM YYYY
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch zu Ihrem Schreiben .... ein.
[Aufpassen du hast nur 4 Wochen Zeit, dann wird dieser Verwaltungsakt unanfechtbar]
Nachdem mir Ihr belastender Verwaltungsakt nicht in der vorgeschriebenen Schriftform vorliegt behalte ich mir weitere Widerspruchsbegruendungen nach Zusendung in Schriftform bzw. nach Akteneinsichtnahme vor.
In der Anlage erhalten als Beweis meiner weiteren Arbeitsunfaehigkeit ein [privataertzliches] Attest/Gutachten welches meine Arbeitsunfaehigkeit ueber den von Ihnen festgesetzte Datum bescheinigt.
Ich behalte mir alle Rechte vor.
Mit freundlichem Gruss aus WirmuessensparenaberdochnichtaufmeineKosten
Unterschrift
Anlage
Gutachten Attest Dr...... vom DDMMYYYY
---
Ab per Post Einschreiben besser per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
----
jetzt nicht zuruecklehnen. Es koennte eine 'Anhoerung' kommen getarnt als Fragekatalog mit dem sagenumwobenen 'Wir moechten helfen' Qustionaire. Aufpassen die meisten Daten die hier abgefragt werden sind bereits in der Krankenakte bzw. Krankenkasseakte. Und ob du einen Rentenartrag stellst hast du noch nicht entschieden. Auch hier brauchst du deinen Arzt.
----
Wenns normal laeuft kommt dann ein lapidares Schreiben: Ihrem Widerspruch wurde abgeholfen. Die Arbeitsunffaehigkeit ueber den DDMMYYYY hinaus wird anerkannt.
Und dann schickst du der KK eine Aufstellung deiner Kosten mit der Aufforderung diese Kosten nach SGB X § 63 zu erstatten. Und lass dich da nur nicht abweisen. Im Zweifelsfall klagen mit oder ohne Rechtsbeistand.
Ich will es nochmal betonen dies ist keine Rechtsberatung und es gibt keine Garantie. Dies ist eine step by step Methode und der Ausgang eines Schrittes bestimmt die weitere Vorgehensweise.
Solange mein Arzt die Meinung vertritt das noch nicht arbeitsfaehig bin, bin ich gerne bereit mich mit den 'Kostensparteufel' anzulegen.
Lese gerade in der Vorschau: Ja doch Verwaltungsakte koennen auch muendlich erlassen werden, sollen jedoch schriftlich bestaetigt werden, belastende Verwaltungsakte muessen schriftlich bestaetigt werden.