ist Familienversg. über Ehefrau (Rentnerin) möglich?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 29.04.2014, 00:28

danke schön für die Links!!! :D

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 29.04.2014, 07:08

Herr Rossi hat geschrieben:@ Poet

alles korrekt! Ich habe hier auch nicht verallgemeinert (ich hasse Schubladendenken), sondern hier geht es vorrangig um diesen Fall! Dort ist es so gelaufen wie beschrieben... klar gibt es auch "Gute", die gibt es überall, aber man muss auch sagen, sie werden immer "weniger" und "seltener", leider! Heutzutage geht es meist nur noch ums Geld, wie können die Kassen "einsparen" und WO!? Und die einfachste Methode ist und bleibt, die Ablehnung von Anträgen und Leistungen (darunter gehört auch das KG), die Medien berichten leider zunehmend, den KK scheint es egal zu sein...
@Herr Rossi: Das letztere ist aber eine ganz schöne Verallgemeinerung...:-) Es gibt DIE KASSEN nicht, sondern nur einzelne Solidargemeinschaften die das eingezahlte Geld vieler zusammenhalten müssen.

Hier im konkreten Fall hat eine bestimmte Sachbearbeiterin Mist gebaut weil sie bei Vorliegen einer psych. Erkrankung ein Gutachten nach Aktenlage in Auftrag gegeben hat und der Hausarzt hat auch gepennt, bewusst oder unbewusst.

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 29.04.2014, 11:26

hätte ich verallgemeinern wollen, dann hätte ich nicht "vorrangig, weniger, seltener, meist" ... usw. geschrieben, sondern hätte klar ausgedrückt, dass dies so "ist". javascript:emoticon('8)')

ich wollte lediglich damit zum Ausdruck bringen, dass die "Tendenz" immer mehr ins negative geht, leider! Vor 20 Jahren war es so, du bist zur GKV gegangen oder hast dort angerufen, dein Problem geschildert, die Sachbearbeit waren i.d.R. sehr bemüht zu helfen - das war wirklich noch, man versucht "für" den Kunden da zu sein, zu unterstützen, Pobleme aus der Welt zu schaffen etc. p. p., auch wenn sich dies negativ für das Bugett der GKV auswirken mag. Heutzutage muss man sich wo anders informieren, alles schriftlich machen, damit man keine Bauchlandung macht.... der Kunde ist "Nebensache", ist viell. nur noch dafür gut, Geld reinzubringen, aber für ihn ausgeben, das ist ein Tabu geworden..... alles nur noch so negativ, so frustrierend.... ältere Menschen haben hier keine Chance, zudem denkt die ältere Generation vielfach sehr positiv (die werden mich schon nicht betrügen.. wenn die sagen, dass es nicht geht, dann geht es eben nicht... usw.), was dann sehr ausgenutzt wird! Haben ältere, behinderte, geistig zurückgebliebene u. ähnl. Menschen keine fremde Unterstützung, am besten von jemanden, der sich auskennt oder weiß sich zu informieren, dann haben diese Menschen leider meist schon verloren...

Die Berichte in den Medien zeigen es immer mehr, dass da der Wurm drin ist und nicht nur bei den GKV oder PKV, sondern vielfach auch bei den Ämtern und Behörden (da wird das Spiel "ich bin nicht zuständig" gerne gespielt und man wird von A nach B über C geschickt und landet irgendwann doch wieder bei A. Bis dahin weiß man nicht von was man leben soll..... und oftmals, wenn dann der eine oder andere Angestellte/Beamter geht, wird das eine oder andere aufgedeckt, wie Vorgesetzte, die diese unter Druck setzen (bei Zeitverträgen geht das wunderbar), wo jeder eine gewisse "Quote" zu erfüllen hat, d.h. "Anträge zurückgewiesen" werden, obwohl der Sachverhalt zu 100% klar ist und der Antrag zum Leistungsanspruch führen müsste.....

ich selbst hatte eine SHG ins Leben gerufen und geleitet, später dann aus gesundheitlichen Gründen abgegeben, weil ich mich sonst kaputt gemacht hätte..... alle hatten den gleichen Mist durchgemacht und waren durch die "Willkür eines einzelnen Sachbearbeiter" in Not geraten und der Rest hat dann aus Unwissenheit und Angst, vielleicht auch aus Lustlosigkeit (z.B. Ärzte) ablehend reagiert, den Betroffenen (nein, da muss man schon "Opfer" sagen!) im Regen stehen lassen. So rutscht man schnell "unverschuldet" ins Elend, wird bedürftig, liegt der Allgeinheit auf der Tasche, weil niemand mehr helfen möchte. Was früher "Einzelfälle" waren, ist heuer "üblich"!

In meinem Freundes- und Bekanntenkreis kenne ich mehrere, die bei "Versicherungen" (GKV/PKV mit Angebote über priv. Zusatzversicherungen usw.) oder beim "Arbeitsamt" (oder wie auch immer dies heute sich nennen mag.. ARGE...) gearbneitet hatten. Alle berichteten das Gleiche (wie oben beschrieben, mit Nötigung zur Quotenerfüllung etc.p.p.), die "deshalb" gekündigt hatten, weil sie sonst nicht mehr in den Spiegel schauen konnten. Hierunter ist eine Freundin, die fast 20 Jahre bei der selben Versicherung gearbeitet hatte, sie berichtete wie im Laufe der Jahre der Druck zunahm bis hin zur Sonderprämie für gelungene Zurückweisungen von Leistungsanträgen. Bei den einen sind die Töpfe leer, die anderen können den Hals nicht voll genug bekommen, die nächsten sind zu klein, deshalb nicht konkurenzfähig... bla bla bla... Das mag auch alles sein, ist aber kein Grund um zu betrügen, und nichts anderes ist diese Vorgehensweise, es ist "Betrug", noch dazu "willkürlich"!

Entschuldige, wenn ich das jetzt so offen schreibe, aber da bekomme ich die "Faust in der Tasche" und bin froh, wenn ich sie nicht rausholen muss....

Die GKV meines Mannes war immer umgänglich, wir hatten nie Probleme oder Ärger, bis..... mein Mann "krank" wurde und zwar für längere Zeit. Wir haben ähnliches durchlebt. Seither sind wir lieber "einmal zu viel vorsichtig, als zu wenig"!!! Das hat mit schlecht denken nichts zu tun, man möchte einfach nur nicht ständig auf die Schnau.. fallen. Mich wundert es nicht mehr, wenn Antragsstellet beim Arbeitsamt durchdrehen und ihren Sachbearbeiter mit einem Messer angehen (wie bei uns geschehen). Dadurch kam heraus, dass dieser "nette" Mensch zu 90% die ihm vorgelegten Anträge so manipulativ bearbeitet hatte, dass sie "abgelehnt" werden mussten... ging hier durch die Presse - rauf wie runter - und war dann einer, der gefeuert wurde. Klar, wenn die Öffentlichkeit aufmerksam geworden ist, hat man keine andere Wahl mehr....
ich denke hier haben auch die Meisten eher negative als posive Erfahrungen gesammelt, oder? Zumindest liest es sich so!

Wir haben (leider) erst durch solche Machenschaften eine Art "Pessimismus" gelernt - hätten echt darauf verzichten können!!! :roll: 8)

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 29.04.2014, 12:15

Na wenn das keine Verallgemeinerung ist, dann weiss ich auch nicht.

Da ja auch unbedingt das ehemalige Rundschreiben des BVA gewünscht wird, obwohl mehrfach bestätigt wurde das es hier keine aufschiebende Wirkung gibt, erlaub ich mir den Hinweis das es einige schon (in anderen Foren) versucht haben aber immer vor Gericht gescheitert sind.

Im Gegenteil, einem wurden Mutwillkosten vom Gericht aufgebrummt weil immer wieder auf eine aufschiebende Wirkung bestanden wurde.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 29.04.2014, 12:38

@Herr/Frau Rossi: Du hast Frust, das ist okay. Nur der Korrektheit halber möchte ich hinzu fügen, dass sich meistens die in Internetforen melden die Probleme haben. Die zufriedenen sind: Einfach zu zufrieden um sich zu rühren.

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 29.04.2014, 17:55

@broemmel:
Ansichtssache!
Nein, das obsolete Rundschreiben wollte ich nur "interressenhalber" lesen, weil es immer auch wissenswert ist, was "genau" denn als ungültig erklärt worden ist, wie dies zuvor formiliert worden war (auch das zwischen den Zeilen lesen ist entscheidend) und nicht nur hinterher im nächsten Beschluss steht, wo meist auch nur "Bezug genommen wird". Dies ist dann auch anderen "besser erklärbar"! Wozu etwas versuchen gerichtlich durchzusetzen, wenn es nicht mehr greift (-obsolet!-)??? Ergibt doch keinen Sinn!!!! Versteh ich jetzt echt nicht.... :?:
Ich helfe zwar anderen und das mache ich gerne, leide aber nicht an einem "Helfersyndrom", sonst hätte ich meine SGH auch nicht abgegeben! Ehrlich gesagt, es gibt auch noch ein "normales Leben" und nicht "Stress, Ärger, Kampf.... mit irgendwelchen bei der GKV, Behörde bzw. sonst wo sitzenden "Neben-der-Spur-Fahrer"! :?


@Poet:
Ja, da hast du etwas sehr WAHRES ausgesprochen!!! Und passt sehr zu deinem Benutzername :wink:

Noch ne Frage:
weiß jetzt nicht mehr ob ich das hier gelesen hatte oder wo anders, ist aber auch egal...

ist dies so richtig, dass wenn er nun 1 Tag zur Arbeit gehen würde, er sich dann wieder "neu AU schreiben lassen kann" und die KK dies dann "anerkennen MUSS"? Wenn dem so wäre, was heisst das genau? MUss er dann auch mind. (keine Ahnung! blödes Bsp.:) eine Minute bei der Arbeit gewesen sein oder wäre auch der "Versuch zur Arbeit zu gehen" schon ausreichend??? Ergo er würde auf dem Weg zur Arbeit sagen wir einfach zusammenklappen, ist dies dann auch schon ausreichend für eine neue Erst-AU????
Zur besseren Erklärung, angenommen er wäre bis 30.04. AU, würde dann (wenn es kein Feiertag wäre) am 01.05. zur Arbeit gehen wollen, schafft es aber nicht und landet wieder beim Arzt, dann wäre dies doch keine Folge-AU, sondern eine neue Erst-AU, oder? Denn für eine Folge-AU, hätte er schon am 30.04. zum Doc gehen müssen, oder ist das ein Denkfehler?



danke schon mal im Voraus :lol:

Czauderna
Beiträge: 11412
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.04.2014, 19:22

Hallo,
ich meine, dass ich das geschrieben habe. Nun, es muss ja nicht so extrem sein, wie du es geschrieben hast. Ich habe da ein Fall, der mir von einem Kollegen von einer anderen Kasse geschildert wurde. Da war es auch so, dass aufgrund einer Begutachtung durch den MDK, die Kasse auf Arbeitsfähigkeit entschied und den Versicherten aufforderten Montags wieder zur Arbeit zu gehen. dieser Tat dies auch, war aber nicht in der Lage wirklich zu arbeiten.
Am Montagabend ging er wieder zu seinem Hausarzt, der ihn ab Dienstag erneut AU. schrieb . Da es sich um einen neuen Fall handelte, aber nicht um eine neue Erkrankung, musste die Kasse ab Mittwoch wieder Krankengeld zahlen. Natürlich hat die Kasse sofort wieder den MDK eingeschaltet, der aber diesmal die AU. bestätigte .
Fakt war in diesem Fall die Tatsache, dass eine Erstmeldung und keine Folgemeldung ausgestellt wurde, von daher könnte die Kasse von sich aus diesen Fakt nicht unbeachtet lassen.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 29.04.2014, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 29.04.2014, 20:16

danke!

ja, OK, so hatte ich es auch gemeint, wenn auch wahrlich sehr extrem dargestellt :D

Verstehe den Sinn des Ganzen, frage mich nur, wielange es wohl dauern wird, bis die KK dann mit KG-Zahlung reagiert? Problem wird auch sein, klappt das nicht, bestehen Fehltage beim Amt. Höchstens gleichzeitig alles beantragen und durchführen.... :?:

Was ich auch nicht verstehe, wenn er doch AU ist, warum das Amt dies nicht anerkennt, sondern von AF ausgeht, weil die KK dies behauptet!? Deshalb soll er nun nicht zum Sozialamt um Sozialhilfe zu beantragen, sondern wird zum Jobcenter geschickt, obwohl er gar nicht AF und somit auch nicht vermittelbar ist. Alsoooooo wird hier wohl die AF/AU mittels Amtsarzt überprüft werden müssen und wie dies ausgeht..... na ja, meine Erfahrungen sind da leider eher "negativ", wobei es bei psychischen Erkrnakungen immer etwas anders aussieht als bei "physischen Krankheiten"!!! Würde der Amtsarzt ihn nun für 3 Std. tägl. AF schreiben, dann muss er für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Wie soll das laufen, wenn er 1. eigentlich doch AU ist? und 2. er noch im Beschäftigungsverhältnis steht? Denn er darf gar keinen Zusatzjob annehmen laut seinem Arbeitsvertrag und zur Kündigung darf ihn das JobCenter auch nicht zwingen, gelle!? Selbst der Antrag auf EU-Rente würde jetzt nichts helfen....

Au Backe, was für ein Mist!!! Hat da noch jemand einen Tipp!?!?!?

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 29.04.2014, 21:14

Herr/Frau Rossi - hast du zwischenzeitlich bei der Kasse wg. dem Gutachten nachgehört?

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 30.04.2014, 04:05

es wurde "sofort Widerspruch" eingereicht, die GA des MDK und die med. Unterlagen angefordert, danach eine Begründung abgegeben, danach bemühte er sich darum, woher er Ersatzleistungen herbekommen könnte, wer zuständig und in welcher Form. Jeder sagte, er müsse zum Sozi, das Sozi sagt aber, es sei nicht zuständig, er müsse zum Job-Center um ALG II zu beantragen. Nur wie soll das gehen, wenn er doch AU ist?? Denn im Gesetz steht, dass er eigentlich "arbeitslos und erwerbsfähig" sein muss, ist er aber nicht! Er ist noch in einem Beschäftigungsverhältnis und krank, ergo nicht vermittlungsfähig....


Der Doc hätte eigentlich einen Antrag auf Zweitgutachten bei der KK stellen müssen, wie hier geschrieben, was aber nicht gemacht wurde. Nun wurde ja widersprochen, könnte er dann selbst noch einen Antrag auf Zweitgutachten stelen oder geht das nicht???

Welche Druckmöglichkeiten hat er um das Widerspruchsverfahren zu beschleunigen???

Normalerweise (wenn dem noch so sein sollte?) könnte die KK das Verfahren bis zu 6 Monate hinziehen, bevor er eine "Unterlassungsklage" (oder so ähnlich) stellen könnte, weil die KK nicht in die Hufe kommt. Oder gibt es hier andere Möglichkeiten???

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

zum

Beitrag von Lady Butterfly » 30.04.2014, 08:05

Was geben die Unterlagen denn her? Ist tatsächlich ein Gutachten bei den Unterlagen oder handelt es sich nur um eine Stellungnahme? Hast du/der Betroffene schon bei der Kasse darauf hingewiesen, dass bei psychischen Erkrankungen eine körperliche Untersuchung notwendig ist?

Es heißt übrigens "Untätigkeitsklage", die waere hier aber fehl am Platz.

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 30.04.2014, 11:02

danke schön

Bingo "Untätigkeitsklage" - ja, ja, manchmal hat man eben doch ein großes Loch im Hirn!!! :?

soweit ich weiß (muss das nochmal näher hintefragen) wurden bei der Begründung "Stellungnahmen und Berichte" eingereicht. Er war nun aber bei seiner priv. Zusatzversg. beim psych. Gutachter gewesen und dieses GA fordert er noch an, könnte dann ebenfalls (falls postiv) zum Einsatz kommen. Hier bleibt aber erst einmal abzuwarten, wie das GA ausfällt!

Der GA soll mehr als merkwürdig gewesen sein, weil der zwischendurch von sich ließ, dass ihm die Begutachtjng ja vollkommen "egal" sei, auch sei ihm egal, was aus VN werden würde... irgendwo eigenartig, wieso lässt ein GA im Gespräch so einen Quatsch fallen?

Ich selbst habe bestimmt schon mind. 30 GA hinter mir, habe selbst viel Müll erlebt, auch negative Gutachter, die alles verdreht haben.... könnte Romane schreiben, aber so etwas, habe selbst ich noch nicht gehört oder erlebt! Immer wieder mal was NEUES!


muss erst hinterfragen, ob er in seiner Begründung darauf hingewiesen hat, dass bei psych. Erkrankungen ein GA nach Aktenlage sozusagen Unfug ist und deshalb eines mit persönlichem Gespräch erwartet, verlangt wird. Ich glaube aber nicht!


jetz muss der Arme erst mal die Ämter-Odyssee überstehen.....
gerade hat er auch erfahren, dass das "rückwirkende Krankengeld" für den April, vom Amt angerechnet werden wird, wenn es im Mai ausgezahlt wird und dies wird garantiert erst im Mai auf dem Konto sein! Dies bedeutet, dass er für Mai sozusagen kaum Geld bekommen wird, wenn überhaupt, also darf er von NIX leben... das kann doch nicht rechtens sein!!?? Geht das überhaupt??? Ich meine, dass ist ja nicht Geld für den Mai, sondern für den April und weil Krankengekd, wird es rückwirkend bezahlt. Das ALG II wird wohl aber schon im Voraus bezahlt, dennoch liegt ja keine doppelte Leistung vor - wieso darf das dann angerechnet werden? Kennt sich jemand damit aus???

Danke nochmals an alle :lol:

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 30.04.2014, 11:20

@Herr Rossi: Ja, das ist so. Beim Amt gilt Zuflussprinzip.

Warum ein Gutachter so etwas sagt und wie er es gemeint hat, da können wir auch nur mutmaßen. Vielleicht wollte er damit zum Ausdruck bringen, dass er lediglich beauftragt wurde, die Arbeitsfähigkeit festzustellen, nicht mehr und nicht weniger.

Herr Rossi
Beiträge: 52
Registriert: 25.04.2014, 17:13

Beitrag von Herr Rossi » 30.04.2014, 12:25

aha! und besteht hier noch die Möglichkeit, einen Freibetrag abzuziehen??? Wenn ja, wie hoch ist der dann???

danke :wink:

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.04.2014, 14:55

Ich spiele mal den Advocatus diaboli. Hier wird kritisiert, auf welcher Grundlage der MDK zu seinem Urteil kommt. Hat sich mal einer Gedanken darüber gemacht, dass das Urteil des Hausarztes, der nicht weiß, was sich in der Psychotherapie abspielt und der ein halbes Jahr lang keine fachärztliche Behandlung einleitet, auch nicht fundierter ist? Und der Hausarzt scheint zu wissen, dass er keine Argumente hat, wenn er kein Zweitgutachten verlangt. Der MDK ist m. E. nicht zuständig, die bisher unterlassene Diagnostik nachzuholen. Dazu ist der jetzt eingeschaltete Facharzt da. Und auf dessen Feststellungen würde ich meine Argumentation stürzen, nicht auf ein Gerichtsurteil, in dem die Anforderungen an das Gutachten beschrieben werden. Denn genau mit dieser Begründung kann man auch die bisherige Krankschreibung des Hausarztes in Frage stellen.

Antworten