@GKV: wie kommst du auf die Idee, dass ein Arzt aus dem Bericht eines weiteren Arztes genauso gut eine Diagnose stellen kann wie ein Arzt aufgrund einer körperlichen/persönlichen Untersuchung?
abgesehen davon, ob es nun sinnvoll ist, ein Jahr nur zum Hausarzt zu gehen
und: die Kasse stellt das Krankengeld ein und beruft sich auf ein Gutachten. Wenn du dieses Gutachten also angreifen kannst, greifst du gleichzeitig wirksam die KG-Einstellung an. Oder seh ich das falsch?
1. das ist ja das Problem bei GA nach Aktenlage und dann auch noch bei "psychischen Erkrankungen" - hier hat m.E. laut Rechtslage und Gesetz "immer eine persönliche Begutachtung zu erfolgen, die auch das persönliche Gespräch beinhaltet"!!!! Nur so kann sich ein GA einigermaßen ein Bild davon machen!!!
Selbst bei physischen Erkrankungen stellt das Aktenlagen-GA oftmals ein großes Problem dar, weshalb auch hier immer eine körperliche Untersuchung gefordert wird. Nur hier sind oftmals Röntgenbilder oder ähnl. vorhanden, die das Ganze vereinfachen können (nicht umbedingt aber auch müssen!).
2. Hier hatte der Hausarzt ja eine Psychotherapie eingeleitet, weshalb er der Meinung war, dass das Einschalten eines Psychiaters vorerst aufgeschoben werden könne, außer es würde zu einer drastischen Verschlchterung des Zustandes kommen. Dies war aber nicht der Fall, stattdessen hatte sich sogar ein minimaler kleiner Erfolg eingestellt, der dann wegen der zahlreichen negativen Umstände jedoch wieder zunichte war. Will damit sagen, es gab nicht unbedingt einen zwingenden Grund um nun noch zusätzlich einen Facharzt einzuschalten.
3. ich seh das auch so, weil das eine mit dem anderen unweigerlich verbunden ist. Die KK beruft sich auf das GA als Begründung für die Einstellung des KG, ergo stellst du eines Teil hiervon in Frage, stellst du alles in Frage... bleibt ja nicht aus! Immerhin ist das GA für die GKV das Mittel zum zweck, also hierdurch kann sie die Gesundheit oder angebichen Erkrankungen des betroffenen KG-Empfängers "prüfen" lassen. Nur, auch die GKV muss sich an die gesetzlichen Regeln halten und wenn die nicht im Einklang mit dem GA stehen, dann ist sie zu weiteren Prüfungen verpflichtet - von Amts wegen!
Und hier ist eine Unstimmigkeit, weil der MDK behauptet, das die Erkrankungen NICHT vorliegen würden, weil die "Ursächlichkeit der Krankheiten" im Arbeitsplatzkonflikt liegen würde (=Mobbing) und dies könne er nur selbst beheben, weil es hier keine med. Behandlungsmöglichkeiten geben würde.
Der Fehler ist nun folgender: Laut §§ 44-48 SGB V spielen die Ursachen einer Erkrankung "keine Rolle für die Voraussetzungen einer AU, die den Anspruch des KG begründen". Hier in diesem Fall, ist dies lediglich eine Krankheit oder mehrere bzw. die Gefahr einer Verschlimmerung dieser, würde die ausgeübte Tätigkeit wieder aufgenommen werden! Damit ist man AU und hierdurch steht einem "unbegrenzt KG" zu, bis max. 78 Wochen in einem Block von 3 Jahren wegen der selben Erkrankung/en (abzgl. der 6 Wochen LFZ, verbleiben dann noch 72 Wochen für KG-Anspruch).
das BSG-Urteil ist ja für ihn nur sozusagen der Notanker, bisher hat er sich darauf noch nicht bezogen!
Warum der Hausarzt nicht macht was er soll.. ? ??? gute Frage, nächste Frage... warum ist die Banane krumm???
Inzwischen liegen ihm die Berichte des Therapeuten und Psychiaters vor und er funktioniert wieder, ist ja auch schon mal nicht schlecht... aber ehrlich gesagt, wenn das mein Fall wäre, würde ich mich nicht mehr auf ihn verlassen, weil er einfach nicht mehr zuverlässig ist, was ja diese Aktion bewiesen hat! Ein großes Problem hätte aber auch ich, genauso wie der richtig betroffene, einen anderen Hausarzt zu finden, ist nicht einfach auf dem Land. Wir wohnen zufällig im gleichen Gemeindekreis und hier gibt es nur "EIN" Hausarzt und trittst du dem in den Allerwertesten, dann brauchst du auch nnicht zum nächsten gehen, auch wenn der 20 km entfernt ist. Die kennen sich hier alle und damit hast du verloren!!! Also bleibt nur das Beste daraus zu machen, versuchen den Doc in die richtige Richrung anzuschubsen etc.p.p. und das ist echt nicht leicht, wenn sich ein Arzt durch eine KK einschüchtern lässt, weil er meint, die sind im Recht und können ihn fertig machen. Versuch du dem mal das Gegenteil zu beweisen, selbst wenn du ihm noch soooo viele Gesetzestexte vorlegst...... Der Doc ist erst jetz wieder aus dem Knick gekommen, weil er sich durch die Berichte bestätigt fühlt und dies seine Ängste gegen die GKV etwas minimiert haben.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass er auch selbst bei der GKV ein"2.-GA" anfordern kann??? Dann müsste dies aber von einem Facharzt (Fach-GA) erstellt werden, da inzwischen von ihm ein Facharzt konsultiert wurde, oder?