MDK entscheidet nach Aktenlage

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 17.08.2012, 21:40

Hallo,

zunächst: Die Handlungen er einzelnen Teilnehmer an diesem Thread müssen unter der Annahme bewertet werden, dass das hier eingangs beschriebene tatsächlich so geschehen ist.

Und dann: Ist das, was hier beschrieben worden ist, real?

Das sollte jeder für sich selbst entscheiden, nachdem er sich die Fakten angeschaut hat:

1. "powerrena" schreibt in ihrem ersten Post, sie leide unter einer "Posttraumatischen Belastungsstörungen", schweren Depressionen, Panikanfällen, einem "Schmerzsyndrom. Sie ist deshalb seit Juni krank geschrieben. Sie wird mit einem sehr starken Schmerzmittel, Morphin, und einem Antidepressivum behandelt.

Alle auf dem Markt befindlichen Antidepressiva verstärken die Wirkung von Morphin, insbesondere, wenn es in Pflasterform angewandt wird, gleichzeitig wird die Wirkung des Antidepressivums abgeschwächt. Zum einen wird dadurch die Reaktionsfähigkeit stark verlangsamt; gleichzeitig hat das Antidepressivum nicht den gewünschten Effekt, zumal es in dieser Kombination nur in einer abgeschwächten Dosierung gegeben werden kann, weil ansonsten der sichere Tod droht. Was in sich einen Grund dafür darstellt, diese Kombination nicht ambulant anzuwenden, wenn sie überhaupt angewandt wird.

Die Sprache, in der "powerrena" sich ausdrückt, ist nachvollziehbar, mit einwandfreier Synthax; ihre Ausführungen und Dialogfähigkeit sind allseits orientiert - will heißen: normal.

2. Am Montag nachmittag, um 17:03 Uhr meldet "powerrena" die Versendung des Widerspruchs per Fax. Am nächsten Morgen um knapp Viertelvorneun erfolgt die Vollzugsmeldung: Es tobe "der Blitz". Sehr, sehr, sehr liberal geschätzt gibt es damit ein Zeitfenster von um die drei Stunden, in denen all' die Prozesse abgelaufen sein sollen, die dazu geführt haben, dass Vorstand und Geschäftsstellenchef mailen und anrufen.

Moment - anrufen?

Am Tag zuvor hatte "powerrena" sich Anrufe noch gegenüber der Krankenkasse verbeten.

Wie gesagt: Ob es sich hierbei um ein Fake handelt, oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich kann nur auf Grund meiner Expertise sagen, was in unser Welt möglich ist, und was nicht. Für das Paralleluniversum bin ich tatsächlich ein absoluter Laie.

Und damit bin ich bei Kernschmelze: Seine Handlungen müssen so bewertet werden, als wäre "powerrena" tatsächlich eine reale Nutzerin mit einer sehr schweren Erkrankung.

Und wenn man dies tut, dann kann man nur zu dem Ergebnis gelangen, dass seine Vorgehensweise extrem rücksichtslos ist: Er täuscht vor, Wissen zu haben, dass er einem Anwalt abspricht, und scheut sich sogar nicht, zu erklären, ein Anwalt behindere ein Verfahren. Am Ende des Ganzen soll dann ein psychisch schwer kranker Mensch eine Klageschrift ausarbeiten, ohne dass dafür relevante Informationen verfügbar sein können.

Dabei geht es nicht darum, Hilfestellung zu geben, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen - es geht darum, sein eigenes Ego zu befriedigen, an der Erschaffung eines Paralleluniversums zu arbeiten, in der die eigene Rechtsauffassung tatsächlich Gesetz ist. Ohne Rücksicht auf Verluste.


@Re: Czauderna: Stören die Krankenkassen-Mitarbeiter hier? Meiner persönlichen Ansicht nach ist es die Entscheidung eines jeden, der Hilfe braucht, ob er sich an diejenigen wendet, die sagen können, was in der realen Welt möglich ist, oder nicht möglich ist. Oder ob er sich lieber ins Paralleluniversum begibt, und einen Kampf gegen die reale Welt beginnt, den er nur verlieren kann, egal wie das nächste Gerichtsverfahren ausgeht.

Denn: In der Diktatur der Dilettanten vergeht bis dahin viel Zeit. Ohne Geld. Und am Ende vielleicht auch ohne Gesundheit.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 18.08.2012, 15:17

Hallo Kernschmelze,

ich würde mich freuen, wenn Du noch auf meinen Beitrag von Seite 3 antworten würdest. Deine Anschuldigung steht nämlich noch immer im Raum.

Gruß
roemer70

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 18.08.2012, 18:35

Hallo Powerrena,

bevor wir den Punkt 7 „Begründung des Klagvorwurfes und der Schmerzensgeldforderung“ abarbeiten, hier zunächst eine kurze Zusammenfassung, wo wir stehen:

1. Das Geschehen ist beschrieben worden. Es gliedert sich in drei Phasen: Vor dem Ereignis „Sie sind gesund“ (zukünftig nur „Ereignis“ genannt), zum Zeitpunkt des Ereignisses sowie nach dem Ereignis. Es sind folgende Ebenen zeitparallel zu beschreiben:
a) Vor dem Ereignis: eigenes Handeln, BBK-eigenes Handeln (Akteneinsicht), Gesundheitsentwicklung bzw. -zustand
b) Zum Zeitpunkt des Ereignisses: BKK-Handeln, eigene Reaktion, Reaktion der Gesundheit
c) Nach dem Ereignis: BKK-Handeln, eigene Aktion bzw. Reaktion, Entwicklung des Gesundheitszustandes.

Herauszuarbeiten ist die Schocksituation zum Zeitpunkt des Ereignisses; der urplötzliche Umbruch von Ahnungslosigkeit und Hoffnung auf weitere Gesundung in einen Ausnahmezustand der Existenzangst, Ausweglosigkeit, des Ausgeliefertseins, der Macht- und Hilflosigkeit verbunden mit einer schlagartigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Um die Kausalität nachweisen zu können ist folgende Frage zu stellen: Angenommen, das Ereignis hätte nicht stattgefunden: Hat es zum Zeitpunkt des Ereignisses einen anderen Einfluss gegeben, der die urplötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes hätte herbeiführen können? M. a. W.: Es ist festzustellen, dass es keinen psychischen Schockschaden gegeben hätte, wenn das Ereignis nicht eingetreten wäre.

2. Die gutachterlichen Stellungnahme seitens der Ärzte belegen das Vorhandensein einer Gesundheitsverletzung, beschreiben deren Schwere anhand der Symptome und belegen deren kausalen Zusammenhang mit dem Ereignis.

3. Das Verwaltungshandeln ist in Bezug auf unbedingt einzuhaltendes, gesetzlich gefordertes Vorgehen geprüft worden.

Damit ist der Tatbestand der Amtspflichtverletzung beweisbar.

Die Amtspflichtverletzung war ursächlich für Gesundheitsverletzung. Dies führt zu einer Schmerzensforderung. In meinem Verfahren hat die Anwältin wie folgt begründet (Auszug aus der Klagschrift):

„Ohne das rechtswidrige Vorgehen der Beklagten wäre die Klägerin sehr viel früher stabiler und weitgehend beschwerdefrei gewesen, da sie am [Datum 2010] nicht aufgrund der telefonisch übermittelten Entscheidung einer derart massiven Stresssituation ausgesetzt gewesen wäre.

Zeugnis: 1) Zeugnis der [Psychotherapeutin]
2) einzuholendes Sachverständigengutachten

Dieses die Gesundheit der Klägerin schädigende Verhalten der Beklagten [TK], das ursächlich für eine schockartige signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustandes und Beeinträchtigung der Lebensqualität der Klägerin war und eine massive und anhaltende Störung des Heilungsprozesses [Angabe des Zeitraumes von 2,5 Monaten] auslöste, rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.000 €.“

Der obige Text kann als Vorlage dienen, die individuell angepasst werden kann, um die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach zu begründen.

So das wär’s.

Das Geschriebene jetzt in Zeitabständen wiederholt durchlesen und nach Ungenauigkeiten suchen, oder Ergänzungen einfügen. Wichtig: Jede behauptete Handlung/ Tatsache möglichst mit Beweisen unterlegen.

Wenn sich das Gefühl entwickelt, das Geschehen aus dem FF zu kennen und in gewisser Weise über den Dingen zu stehen, ist der Zeitpunkt nahe, wo sich die Frage stellt: Suche ich mir jetzt einen Rechtsbeistand, den ich mit der Wahrung meiner Interessen betraue. Ich habe gut sechs Monate gebraucht. Dann war ich sicher, die TK hat keine Chance. Zusammen mit der Anwältin, die eine kleine Praxis im Nachbarort betreibt, habe ich die Klagschrift entwickelt, wobei meine Vorarbeiten sehr hilfreich waren. Das Ergebnis ist bekannt. Die TK hatte in der Tat keine Chance.

Beste Grüße, Kernschmelze

Carola
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Beitrag von Carola » 18.08.2012, 19:17

Nachdem ich hier alles gelesen habe zu diesen Thema habe ich heute
am Samstag ein Fax an meine KK geschickt.
Ich drohte mein Fall von 2010 an die Presse weiterzuleiten, mein Schockschaden (Ironie off: war leider wirklich vorhanden) schätzte
ich auf min. dröfmillionen Euro, und habe auf Überweisung bis zum
Sonntag Vormittag bestanden. Ansonnsten gibt es eine Kernschmelze.
Um 15°° landete ein Hubschauber mit Krankenkassenvorstand/Innenminister/Aussenminister, (die Merkel hatte leider keine Zeit, aber nicht weiter schlimm).
Mir wurde der Geldkoffer übergeben, nur weiss keiner wie ich das Geld verstecken soll (Steuer-CD).
Nun, nachdem alle sie mir die Füsse geküsst haben, habe ich Gnade vor
Recht ergehen lassen.
Die Kohle haben die mitgenommen, mit den versprechen es armen Bankern zu geben.
So hat mal wieder die Gerechtigkeit gesiegt, drohen reichte schon.
lg.
Wer Ironie findet darf sie behalten.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.08.2012, 20:02

Hallo,

also ich sage noch einmal was für den Normalnutzer leider nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist:

Bei "Kernschmelze" handelt es sich um einen Rentner ohne juristische Ausbildung; seine Ratschläge sind ebenso wie die Berichte über seinen angeblichen Errungenschaften in der Vergangenheit zumindest stark zurecht gebogen, oft schlicht falsch und manchmal auch einfach gröbster Unfug - zum Beispiel seine Aussagen in diesem Thread hier: Da soll eine Nutzerin, die nach Aussagen schwer krank ist, und vor einer Woche eine schwere Krise durchlebt hat, nun, einen Woche später, eine Klageschrift ausarbeiten - nach detaillierter Bauanleitung durch Kernschmelze, in der Bauteile enthalten sind, von denen niemand wissen kann, wie sie aussehen: Die Stellungnahmen von behandelnden Ärzten und Therapeuten gibt es noch nicht. Und dann: Wäre dieser Fall echt, dann würde es sicherlich dem Gesundungsprozess nicht helfen, wenn die Betroffene diesem Rat folgen würde.

Wer seinem Rat folgt, muss damit rechnen, dadurch Nachteile zu erleiden, denn seine Aussagen sind sehr oft falsch, seine Ratschläge irreführend: Niemand muss sich seine Klageschrift selber erarbeiten; es erhöht auch die Chancen vor Gericht nicht. Die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage, die Ausarbeitung der Klageschrift sind allein Sache eines Anwaltes, denn ein Anwalt ist dafür ausgebildet. Kernschmelze ist es nicht.

Kernschmelze stellt in diesem Thread einmal mehr besonders gut unter Beweis, dass ihm das gesundheitliche Wohlergehen anderer komplett egal ist. Wäre Ihm geht es darum, Protagonisten für einen Feldzug gegen die Krankenkassen zu rekrutieren. In anderen Foren hat er dies noch eine Spur direkter versucht als hier und ist damit ziemlich abgeblitzt.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.08.2012, 20:06

@Carola: Ja, herzlichen Glückwunsch. Ich habe es gerade im Nachrichtenprogramm meiner Waschmaschine gesehen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.08.2012, 20:12

Hallo,

ich zitiere :.... Zusammen mit der Anwältin, die eine kleine Praxis im Nachbarort betreibt, habe ich die Klagschrift entwickelt, wobei meine Vorarbeiten sehr hilfreich waren. Das Ergebnis ist bekannt. Die TK hatte in der Tat keine Chance"

Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr - frei nach Wilhelm Busch.

Ich gehe jetzt in den kühlen Keller und weine ein bisschen ob der Tatsache dass es so gute Menschen gibt, die in der Lage sind, hier Prozesse zu gewinnen und das in einer so bescheiden Art auch noch berichten - Was brauchen wir noch Rechtsanwälte, wir haben Kernschmelze - da kann man nur voller Demut in sein
kühles Erdloch verschwinden.
Besonders eindrucksvoll - die TK hatte keine Chance - ach. wie gut das tut,
endlich hat Kernschmelze es dem System gezeigt, schade nur, dass er nicht selbst klagen konnte - das wäre ja noch viel besser gewesen, aber halt, da gibt es doch noch einen Fall, der schon seit Jahren so dahin dümpelt. Da muss doch etwas zu machen sein, aber MS. wird das alleine machen, trotz der
"Blutsbruderschaft".
Wenn "Powerrena" wirklich kein Fake ist, dann tut mir die arme Frau richtig leid, sie wollte doch nur ihr Recht, aber das genügt Kernschmelze nicht, er benötigt Triumphe .
Aber ich komme immer mehr zu der Überzeugung - da werden wir ganz schön
an der Nase herumgeführt.
Der Beitrag von Vlac. dazu kann einen sehr nachdenklich machen !!
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 18.08.2012, 20:25

Ärgerlich nur das deswegen hier der ein oder andere User so wie ich
mitbekommen habe, wirklich einen Schockschaden erlitten hat.
Denke den wirklichen "Schockschäden" hilft das nur bedingt.
Die Einen sagen sowas gibt es nicht, die anderen sagen klar.
Aber wenn es so ist wie es ist, und nur einer zu seinen Recht geholfen wird
warum nicht, nur wenn man Menschen in den Zustand( ich war in den Zustand) zu Dingen raten will die wirklich nur ein Anwalt in verbindung mit
einen guten Arzt händeln kann, das finde selbst ich schlimm.
lg

vlac
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Beitrag von vlac » 18.08.2012, 20:39

Hallo,

@czauderna Zu den vorsichdahindümpelnden Fällen: Ich frage mich bereits seit langem, wie lange diese Fälle wohl gedümpelt gehabt hätten, wenn von Anfang an auf den Rat der Experten gehört worden und zielgerichtet an der Lösung gearbeitet worden wäre.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.08.2012, 21:18

Hallo,

@Carola: Ich bin einer von denen, die sagen, dass es einen Schockschaden in sich medizinisch nicht besonders häufig gibt - glücklicherweise.

Warum, das hatte ich sehr wortreich in einem anderen Thread beschrieben. Bedauerlicherweise ist es mir allerdings in den damaligen Ausführungen nicht gelungen, auf den Rechtsbegriff, also die Verwendung dieses Wortes im juristischen Bereich, "Schockschaden" einzugehen. Da ist es so, dass der "Schockschaden" als Rechtsbegriff nahezu ausschließlich im US-amerikanischen Teil des angelsächsischen Raums vor Gericht angewandt wird: Dieser Begriff soll die negativen emotionalen Auswirkungen auch von Schadensereignissen, die den Kläger indirekt betreffen, zusammen fassen: Also zum Beispiel erlittene Trauer durch den gewaltsamen Tod eines nahen Angehörigen, wobei dabei nich detailliert nachgewiesen werden muss, worin der Schaden bestand.

In Deutschland, wie auch in den meisten anderen Ländern der westlichen Welt, ist das nicht so einfach möglich: Die Gerichte möchten Details. Welcher Schaden, gesundheitlich und / oder finanziell wurde verursacht; wie lange hat er angedauert?

Ich persönlich denke, dass dies gut ist. Denn es verhindert, dass bei uns amerikanische Verhältnisse ausbrechen.

Aber das bedeutet nicht, dass ich denke, es sollte gar nicht mehr geklagt werden. In Deutschland schaut man sich eben in jedem einzelnen Fall genau an, was mit dem Betroffenen passiert ist.

Aber mal ganz ehrlich: Was ist so schlimm daran, mal nicht in Schlagworten zu sprechen, sondern den Dingen ein Namen zu geben, auch wenn es vielleicht dadurch banal klingt:

Warum nicht - "ich habe Monate lang von Hartz IV gelebt, und konnte nicht mit meinen Kindern ins Schwimmbad, weil Ihr Euch falsch verhalten habt"

Warum nicht - "die Sache hat mich einfach belastet"

Das ist etwas, dass auch vor Gericht verstanden wird. Der Schockschaden hingegen führt ins Abseits: Jeder Richter dürfte wissen, dass solch ein Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird.

Aber nochmal aber: Dafür man sich jeden einzelnen Menschen und seinen Fall einzeln anschauen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 18.08.2012, 21:42

Noch immer steht Kernschmelzes Aussage von Seite 3 im Raum:
Dazu können wir den nächsten Akt, die Klage auf Amtspflichtverletzung, schon einmal vorbereiten. Dies ist vermutlich für viele Betroffene, die vor diesem Schritt zurückschrecken, hilfreich. Es ist eigentlich nicht schwer. Ihre Erfahrungen mit der BKK sind klassisch.
Auf meine Klärungsanfrage hat er nicht geantwortet, ich muss daher davon ausgehen, dass er allen Kassen Amtspflichtverletzung unterstellt und er tausende solcher Fälle sieht (zumal psychische und Verhaltensstörungen zumindest als Begleitdiagnose immer häufiger zu finden sind).

Das ist nicht nur falsch, sondern großer Schwachsinn, eine mutwillige Unterstellung und ehrverletzend für die unzähligen Kassenmitarbeiter.

Carola
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Beitrag von Carola » 18.08.2012, 21:48

Nun, für mich gibt es garkein vertuen, gegen Krankenkassen vorzugehen
die in Kauf nehmen durch ihre vertragsbrüchliche Fallbetreuung Kunden, und ihre Angehörigen, bewusst Schaden zufügen.
Die Sachbearbeiter, und ihre Vorgesetze sollen für ihr Handeln in Verantwortung genommen werden.
Punkt.
Da es immer weitere Kreise zieht, ist die Öffendlichkeit auch schon dran.
Verharmlosen wie ein Schwimmbad besuch möchte ich allerdings die Sache
so nicht, zwischen Schwimmen, und Wohnung/Strom/Heizung/Essen verlieren ist doch ein Schock oder Schwimmschaden unterscheid.
Und ich denke das einige Sachbearbeiter hier nichts dagegen hätten wenn
man nicht Lücken sucht um Kranke (ahnungslose) um ihr Geld zu betrügen,
Fallzahlen schönt, um Eintritte in Freizeitparks zu generieren.
lg
Bin zwar blond, aber nicht zu blond

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.08.2012, 22:01

Hallo Carola,

lass mich mal in Bildern sprechen....

wenn jemand einem anderen, der schon das Bein gebrochen hat, gegen das Schienbein tritt, ist das schlicht und ergreifend eine Sauerei. Das ist richtig. Und dann muss man sich wehren. Auch das ist richtig.

Aber ich glaube nicht, dass es irgend jemandem weiterhilft zu behaupten, alle würden das tun. Die meisten tun ihren Job so gut sie können - eingeklemmt zwischen gesetzlichen Regelungen, Vorgaben von Vorgesetzten und der eigenen Vorstellung von "gut und böse" bzw. "richtig und falsch".

Diese Vorstellungen sind sicherlich nicht immer richtig. Und es passieren auch Fehler. Und manchmal gerät jemand in Versuchung, zu sehr Richter zu spielen - selbst zu entscheiden, was gut und böse ist. Oder jemand hat persönliche Probleme, Ärger mit dem Chef oder frustiert, weil etwas nicht so läuftm wie geplant. Und versucht dann, dass dann an den Versicherten auszulassen, versucht, dass bissschen Macht, dass er hat, auszunutzen. Oder jemand versucht, schlicht und einfach, sich zu profilieren indem er den "harten Hund" raushängen lässt.

Ich denke, dass ist (leider) nur zu menschlich. Das gibt es in allen Gebieten - nicht nur im Bereich der Krankenversicherung. Und man muss dagegen vorgehen - mit allen Mitteln.

Aber es ist unfair, ein solches Verhalten zu verallgemeinern. Die meisten versuchen, ihren Job gut zu machen. Und die Interessen der Versicherten und der Kassen unter einen Hut zu kriegen. Kassen haben nämlich nix von unzufriedenen Kunden.

Carola
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Beitrag von Carola » 18.08.2012, 22:16

Lady Butterfly,
Ich kann nichts gegen deine Anmerkungen sagen.
Aber ich denke die SB vor Ort kennen auch ihre "Kandidaten", auf
Kunden wie auf Mitarbeiterseite.
Ich habe nichts dagegen im Rahmen der Gesetze jemand sein Geld
zu sperren, aber pauschalverdacht/Sippenhaft* sollte wirklich langsam
durch eine ebene höher beurteilt werden.
*Sippenhaft da an einen Kunden auch Kinder dran hängen können...
Leistungseinstellungen zu beurteilen sollte wirklich, wirklich von den besten
SB entschieden werden, die *hust etwas älter sind, und durch Rückrat auffallen.
lg
Das es kein Ponyhof ist wissen wir alle, nur finde ich, wir sollten alle daran Arbeiten, es für die Mitarbeiter und Kunden wieder Menschlicher zu machen.
Zuletzt geändert von Carola am 18.08.2012, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.08.2012, 22:17

Hallo,

das mit dem Schwimmbad war auch nur ein Beispiel - allerdings kein harmloses Beispiel. Den Kindern nichts bieten zu können, ist nichts Harmloses. Es sind schon solche Dinge, die vor Gericht auch zur Gegenseite durchdringen.

Strom, Wohnung, Heizung, Essen nicht bezahlen zu können, weil man zwischen den Anträgen sitzt - da ist der Fall selbstverständlich klar. Ich wollte nur sagen, dass selbst wenn damit alles glatt läuft, die banalen Dingen auch verstanden werden.

Ich persönlich denke übrigens nicht, dass es hier in diesem Forum Mitarbeiter von Krankenkassen gibt, die Versicherte um ihr Geld betrügen wollen, Mein Eindruck ist, dass das faire Menschen sind, die versuchen zu helfen.

Aber bei diesen Leuten wie auch bei mir ist die Sache: Manche Dinge gehen eben beim besten Willen nicht. Man kann nicht einfach Sachen erfinden, damit sich die Leute gut fühlen.

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