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von Hilflos » 23.04.2013, 13:02
So, entsprechendes Schreiben ist heute per Fax an die KK raus gegangen, welches ich auch gleich noch per Einschreiben mit Rückschein versenden werde.
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Ergänzendes Schreiben zum Widerspruch am 15.04.2013 mit Verweis auf diese Niederschrift des GKV-Spitzenverband vom 27./28.06.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Entlassung aus einer stationären Behandlung (bei Kur oder Krankenhaus) gilt, dass für einen lückenlosen Nachweis der AU es ausreicht, dass die Nachfolgekrankmeldung am nächsten Arbeitstag, also bei einem Wochenende am nächsten Montag, ausgestellt wird.
Zitat:
2. Feststellung und Bescheinigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit nach Ende medizinischer
Leistungen zur Rehabilitation oder stationärer Behandlung
Für den lückenlosen Nachweis einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit wird es in Fällen, in
denen die Versicherten arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder
einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden, als ausreichend angesehen, wenn die
weitere Arbeitsunfähigkeit am darauffolgenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) festgestellt wird.
Auszug aus der Niederschrift des GKV-Spitzenverbandes vom 27./28.06.2011.
Meine behandelnde Hausärztin hat im Rahmen der Regelung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt die Folgebescheinigung meiner Arbeitsunfähigkeit fristgemäß und somit auch lückenlos festgestellt.
Somit besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeldzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
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Auf Anrufe heute bei der KK, wenn denn nun mein Widerspruch bearbeitet wird, konnte man keine Aussage treffen, die wissen es noch nicht. Mal sehen wie lange es dauern wird.