Verfasst: 03.05.2014, 22:46
Hallo,
was, das ist schon so lange her ?
Na, dann bin ich doch nicht raus.
Gruss
Czauderna
was, das ist schon so lange her ?
Na, dann bin ich doch nicht raus.
Gruss
Czauderna
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Herr Rossi hat geschrieben:
was der HA geschrieben hat (Fragebogen der GKV für den MDK) -
was die GKV fragt ist schräg geschrieben und was der HA geantwortet hat, ist fett geschrieben:
Der MDK benötigt für seine Beurteilung zusätzlich folgende Unterlagen:
aktuelle Befundunterlagen -> hier lediglich zu stützenden Gesprächen [und irgendetwas was kein Mensch lesen kann, wegen der Sauklaue].
Psychischer Verlaufsbericht liegt nicht vor.
wegen welcher Diagnose/n besteht AU?
schwere reaktive Depression, F43.9G
Zeitpunkt des Wiedereintritts in AF absehbar?
Nein
AF bsteht voraussichtlich ab:
fraglich
welche diagn./therapeut. Maßnahmen sind in Bezug auf die AU auslösende/n Diagnose/n vorgesehen?
Psychotherapie ambulant
Mitbehandler:
entsprechende Namen und Anschriften angegeben
welche weiteren Maßnahmen sind angezeigt?
innerbetriebl. Arbeitsplatzwechsel
stufenweise Wiedereingliederung
med. Reha
Ernährungsberatung
Rückenschule
Umschulung
sonstuge (Sucht-, Soziotherapie, ...)
hier wurde nichts angekreuzt!
gibt es bei der Überwindung der AU andere Probleme?
Ja (z.B. Arbeitsplatz, Muttersprache, soziales Umfeld....):
Nein.
Ja, Arbeitsplatz: Durch erhebliche Mobbing/Bossing - Situation erst entstandene Symptomatik
sonstiges/Bemerkungen:
Psych. Verlaufsbericht liegt hier nicht vor.
so, ich glaub dat wars! Ich hoffe, ihr versteht das so, wie ich es geschrieben habe, weil vieles ist zum Ankreuzen, anderes wieder zum ausfüllen....
Damals war ich (nicht wie heute) nicht bissig etc., das bin ich erst durch diese ganzen Vorfälle geworden.by the way: Herr/Frau Rossi, wenn du tatsächlich mit verschiedenen Kassen derartige Probleme hast/hattest solltest du vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob das vielleicht auch (teilweise) an dir liegt. Frei nach dem Motto "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus....."
keine Kritik, nur ein Hinweis zum Innehalten und nachdenken....
Herr Rossi hat geschrieben:ein großes Problem beim Amt ist, dass ihm eigentlich keine Leistungen zustehen, da er "nicht erwerbsfähig ist, noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht und noch nicht ausgesteuert ist, sowie noch kein Renteantrag gestellt wurde."
Ich habe nun aber gelesen, dass diese Punkte nicht ganz richtig sein sollen, denn auch "Erwerbstätige, also die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen" steht ebenfalls vom Amt Leistungen zu, auch sei die Au nicht zwingend ein Ausschluss-Kriterium. Es ist also alles eine Frage, wie es vom Amt angegangen und betrachtet wird!!!! Dies scheint nun richtig zu laufen, aber auch nur, weil der Teamleiter dahintersteht und er die Meinung vertritt, dass dies so von der KK hätte gar nicht beschieden werden dürfen (aus den schon öfter erwähnten Gründen). Wäre dies nun nicht der Fall, hätte er vielleicht auch abgelehnt und er wäre irgendwie zwischend en Ämtern hin- un hergeschoben worden, bis die dann mal irgendwann und irgendwer ihre Verantwortlichkeit erkennen würden.... so läuft es nämlich i.d.R., leider... und so kenne ich es auch von zig anderen. Also hat er Glück im Unglück gehabt, dass er "nur" vom Sozi zum JC verwiesen worden war und dort das Sozi mit dem Teamleiter des JC eine Vereinbarung getroffen hatte.
Aber, eigentlich ist dies auch wahr, ist es auch egal, warum, wieso, weshalb.... Hauptsache es läuft!
1. Ja
2. ja bis auf den Hausarzt, der zu diesem zeitpunkt eben nur sehr dürftige Infos hatte was die laufende Therapie angeht. Er hätte dort aber jederzeit (laut Pat.) anrufen können, einen Zwischenbericht anfordern oder wie auch immer, was er aber nicht machte
3. es wurde lediglich der Eingang des formlosen Widerspruchs bestätigt, nicht aber den Eingang der Begründung!!! Und darum geht es ja!!! Wo bleibt die Bestätigung???? Sie ist fristwahrend an die KK gegangen.
Wie wäre es denn mal mit einem einfachen Anruf, ob die Unterlagen da sind?
4. es erfolgte wie schon gesagt "keine weitere Mitteilung", nur der Eingang des formlosen Widerspruchsschreiben wurde bestätigt, mehr nicht!!!
Telefonieren, Anfragen, ob alle Unterlagen da sind und Anfrage wann der Termin ist. Wie Heinrich immer sagt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden
5. wäre schön, wenn es soweit kommen würde...
6. ich gehe mal davon aus, dass beim neg. Bescheid, dann geklagt werden muss, was ihm inzwischen auch recht wäre, weil das zuständige SG ist zwar sehr weit weg, aber die sind echt gut drauf und haben schon mehrfach die GKV's und damals noch Arbeitsämter in ihre Schranken verwiesen. Meine Klagen gingen damals auch alle anstandslos und schnell durch, die Richter nehmen dann auch kein Blatt vor den Mund und erteilen oftmals auch nicht nur ein Du-Du-Du, sondern verhängen schon mal ein Ordnungsgeld oder auch eine Zahlung zur Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit oder bei Willkür so und so!
Unwahrscheinlich das das Sozialgericht so handelt. Die werden erst tätig, wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist. Und das sieht den Gang bis zur Widerspruchsstelle vor
7. wenn es nochmals zur Widerspruchsentscheidung kommen sollte, klar
8. bleibt abzuwarten, ob die nochmals den Widerspruchsausschuss einsetzen oder gleich einen Rechtsbehelf für die Klage angeben!?´
Ohne Bescheid der Widerspruchsstelle gibt's keine Klagemöglichkeit. Ausgenommen die Untätigkeitsklage. Und dafür gibt's auch Fristen die hier noch nicht verstrichen sind.
und genau, weil dies alles "unklar" ist, keine Bestätigung für die Begründung vorliegt, muss er eben nochmals nachfragen und Druck machen - denn er will nun wissen, was mit seiner Begründung passiert ist!!!