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Verfasst: 12.05.2014, 09:45
von Herr Rossi
eigenartig, ich hatte schon eine Antwort geschrieben und versendet, wo ist der Beitrag denn nur abgeblieben??? so was dooooofes.....


3. Ja, das hat er schon versucht und auch seine Frau, aber ohne Erfolg. Der Sachbearbeiter schnauzte ihn ziemlich frech an (hatte viell. einen schlechten Tag, der Ärmste...), wurde sogar beleidigend, ausfallend, letztendlich legte der Typ einfach auf oder besser gesagt, er knallte den Hörer auf, so dass ihm noch heute die Ohren klingeln! Seine Frau versuchte es dann ebenfalls, wurde aber genauso blöd angemacht, bekam ebenfalls keine Antwort mit der sie hätte etwas anfangen können, auch ihr gegenüber wurde man ausfällig, dann versteckte man sich hinter dem "Datenschutz" und dass man ihr doch keine Antwort geben dürfe, dann knallte sie den Hörer auf!

4. Richtig, sprechenden Menschenkann geholfen werden, wenn die KK bzw. deren Angestellte denn dazu bereit wären, sind sie aber nicht, wenn sie ausfallend, frech, beleidigend werden und den Hörer aufknallen!!!
Er dachte schon über eine Beschwerde nach, entweder bei der KK selbst oder beim BAV oder auch bei beiden... Nur irgendwie ist wahrscheinlich auch dies "verschwendete Liebesmühe"! Derzeit benötigt er seine Kraft und Energie für andere (wichtigere) Dinge!

6. und 8.
Vielleicht habe ich dies nicht so klar rübergebracht, deshalb noch einmal:
Anscheinend gibt es zwei Vorgehensweisen bei den GKV, entweder das Widerspruchsverfahren zu beenden, indem ein Bescheid mit Rechtsbehelf zur Klage versendet wird oder es geht weiter, die KK bezieht nochmals Stellung und gibt dem Pat. nochmals erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme, dann könnte man natürlich noch nicht klagen, sondern müste zuerst das zweite Ergebnis des Ausschusses abwarten.

Würde die 1. Variante erfolgen, dann ermöglicht einem der Rechtsbehelf beim SG Klage einzureichen. Das zuständige SG ist dafür bekannt (oder war es bis vor ungefähr zwei Jahren), ziemlich gerechte Urteile zu sprechen und zu verhängen, da werden dann auch schon mal Geldstrafen verhängt und der GKV-Vertreter ziemlich harsch angegangen (eben Tacheles geredet).

So war dies gemeint!

Verfasst: 12.05.2014, 12:46
von broemmel
Auf die Frage: "Guten Tag, für meinen Widersprch vom ... wurde eine Begründung zugesandt. Ist diese bei Ihnen angekommen, wenn ja wann?"

Da kam diese Reaktion? Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir das nicht vorstellen. Gut. Dann gibt es bei der Kasse auch einen Teamleiter mit dem man sprechen kann.

In einem vernünftigen Gespräch in einem vernünftigen Tonfall hat kein Kassenmitarbeiter einen Grund frech zu werden oder den Hörer aufzuknallen. Wenn das doch passiert ist es ein Grund zu einer Beschwerde beim Vorgesetzten, denn so ein Verhalten duldet eigentlich keine Kasse.

Es gibt bei Widersprüchen nur EINE Vorgehensweise. Die habe ich schon beschrieben. Bescheid, Widerspruch, erneute Prüfung, erneuter Bescheid mit Anfrage, ob der Widerspruch aufrecht erhalten wird; Vorlage Widerspruchsausschuss; Bescheid des Widerspruchsausschusses.

Vorher ist keine Klage möglich.

Im übrigen ist es Aufgabe eines Sozialrichters nicht nur ziemlich gerechte Urteile zu fällen sondern gerecht Urteile zu fällen. (Nur als Ergänzung, weil ich nicht den Eindruck habe das Du mit solchen Möglichkeiten rechnen würdest) Es gibt gerechte Urteile in denen der Kläger nicht gewinnt.

Geldstrafen werden im SG Verfahren nicht verhängt. Und ob ein Vertreter der Kassen oder ein Kläger harsch angegangen wird ist eigentlich egal. Entscheidend ist das Ergebnis und das ist das Urteil das gefällt wird.

Verfasst: 12.05.2014, 14:13
von Herr Rossi
seh ich ja auch so, bin selbst eher der Typ der das "Gespräch" sucht! Keine Ahnung was mit dem Sachbearbeiter (SB) los war (bei der KK soll aber an diesem Tag ein Streik gewesen sein, viell. war er deshalb etwas genervt! Dennoch bin ich der Meinung, dass man sich in einem solchen Beruf mit Kundenkontakt dann zu beherrschen wissen sollte!!!). Das es so passiert war, wie ich es geschrieben habe (durfte jemand live mit anhören = wäre auch somit ein Zeuge, aber er möchte nun nicht noch mehr Dreck aufwirbeln).

Ich selbst habe sowohl negative wie auch positive Erfahrungen gemacht. Bei meiner damaligen KK durfte ich auch so etwas ähnliches erleben..... Als ich mich beschwert hatte (beim Vorgestzten) hieß es nur, dies könne ja jeder behaupten und sei zudem nicht nachweisbar. Also ich weiß aus eigenen Erfahrungen, dass es nicht nur nette und freundliche Menschen bei den KK gibt, sondern auch (wie in anderen Berufen auch) launische Quarktaschen, die viell. (ehrlich gesagt) einfach nur falsch in diesem Beruf sind, sich lieber was anders suchen sollten!

Im übrigen ist es Aufgabe eines Sozialrichters nicht nur ziemlich gerechte Urteile zu fällen sondern gerecht Urteile zu fällen. (Nur als Ergänzung, weil ich nicht den Eindruck habe das Du mit solchen Möglichkeiten rechnen würdest) Es gibt gerechte Urteile in denen der Kläger nicht gewinnt.
und es gibt ungerechte Urteile, in denen alles verdreht wird.... leider ist die Entscheidung des Richters in unserem schönen Rechtsstaat "Ermessenssache"! Die Gesetze sind meist so ausgelegt, dass man so oder auch so urteilen kann, aber eben NICHT MUSS!

Auch in einem SG-Verfahren können "Ordnungsstrafen" verhängt werden, in Form von Geldforderungen - gut, da war viell. die Bezeichnung "Geldstrafe" nicht die Beste...

ob es nur diesen einen Weg gibt, ist ja die Frage gewesen, weil der Amts-Guru dies in den Raum gestellt hat - könnte ja viell. auch etwas wahres dran sein?! Er hatte dies ja so steif und fest behauptet, dass dies schon andere vor ihm durchgezogen hätten.......

Verfasst: 12.05.2014, 15:06
von Poet
@Herr Rossi: Es gibt nur diesen einen Weg und bis es zur Behandlung im Widerspruchsausschuss kommt, kann doch viel passieren: Persönliche Vorstellung, neue MdK-Einschätzung, KRG-Zahlung wird wieder aufgenommen... Aber es kann auch passieren, dass der MdK selbst nach der persönlichen Vorstellung feststellt "AU nein, AF ja."

Es gab wirklich Kassen, da wurde die letzten Tage gestreikt.

Verfasst: 12.05.2014, 15:23
von Herr Rossi
ja, das ist richtig! Auch bei seiner KK wurde wirklich gestreikt - dennoch kein Grund "gestresst" zu reagieren und seinen Frust beim Kunden rauszulassen!

Mögich ist eben im Augenblick noch alles!!! :roll: