zunächt müsste mal geklärt werden,
welche Blockfrist für die AU einer hingetrenen (2. Erkranung) gilt,
wenn diese bisher noch keine Blockfrist erzeugt hatte AU für Krankheit 1 endet, wobei Nr. 2 noch fortbesteht
Haufe sagt hierzu
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 58375.html
"Für die "hinzugetretene Krankheit" wird eine Blockfrist von dem Zeitpunkt an gebildet, von dem an die "hinzugetretene Krankheit" alleine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Dieser Auffassung schließe ich mich n i c h t an. Es sei denn, jemand zeigt mir Sozialgerichtsurteil, welche das bestätigt...oder eine neuere Verlautbarung der Spitzenverbände der KK als die vom 26.9.2012.
Ich halte mich da nach meinem Rechtsverständnis an die Verlautbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen aus 2012.
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf
hier wird in den Beispielen 2 und auch 11 ein solcher Fall mit einer Lösung visuell aufgezeichnet.
In diesen beiden Fällen läuft bei einer hinzugetretenen Krankheit (2. Erkrankung) , die dann alleine besteht (weil die 1. AU wegfällt),
für beide Erkrankungen die SELBST Blockfrist gegeben.
GKVfan schreibt.
"Das würde dann im Umkehrschluss bedeuten, dass die BF für Krankheit 2 zum selben Zeitpunkt endet, wie die BF der Krankheit 1, obwohl diese
einzeln betrachtet ca. 3 Monate später enden müsste.
Ist das so korrekt."
...Ja, nach meiner Auffassung sowie den Verlautbarungen aus 2012
"Also Beispiel:
Obige BF beendet, 1 Tag später folgt AU wegen Krankheit 2, dann gäbe es erneut KrG, vorausgesetzt zwischenzeitlich wurde mindestens für 6 Monate gearbeitet oder ALG1 bezogen. Passt das so ?"
...da verstehe ich nicht was du meinst. So gerne ich Dir helfen würde. Rechtsquellen, die du ja gerne genannt bekommt, und das mach uns Spaß die rauszusuchen, habe ich Dir genannt.
Evt. vermischt Du Blockfristen und AU-Zeiten. Ich will hier auch nichts falsches Schreiben. Wenn man eine solche Frage ( und noch v i e l
e i n f a c h e r e Fragen) auf der Seite des VdK schreibst, dann schreiben die dort.......hui..ohne Akteneinsicht und persönlich Beratung können wir hierzu nicht sagen.
An dieser Stelle muss ich hier gleiches sagen. Winzige Nuancen anders als gedacht, ergeben ein anderes Ergebnis