Ich kann Michael da nur zustimmen.
Die Beispiele von KKBine zeigen doch, dass es mit diesem derzeitigen verkorksten Wettbewerbs-System zu Ungerechtigkeiten kommt, deren Kosten letztendlich die Allgemeinheit aller Beitragszahler ausbaden kann.
Denn all diese Einzelfallentscheidungen würden einer Prüfung des BVA nicht standhalten und entsprechen nicht der geltenden Gesetzgebung. Der Gesetzgeber hat sich aber etwas dabei gedacht, warum bestimmte Leistungen nicht von der GKV übernommen werden. Dies würde bei einer Einheitskasse strikt eingehalten werden - und das ist auch gut so, ob es dem Versicherten nun passt oder nicht. Will er mehr haben, muss er sich zusätzlich privat versichern.
Ich kann überhaupt nichts gut daran finden, warum die Leute, die dreist bei jeder Kleinigkeit meckern und mit Kündigung drohen, dafür auch noch mit mehr Leistungen belohnt werden, während diejenigen, die nur das annehmen, was ihnen gesetzlich zusteht, die Dummen sind.
Das Beispiel mit der KV in England hat im Übrigen auch wieder nichts mit dem Thema Einheitsversicherung ansich zu tun, sondern nur damit, welche Leistungen der Gesetzgeber vorschreibt. Solche Zustände könnten bei einer entsprechenden Einschränkung der Leistungen durch den Gesetzgeber auch in unserem 170-Kassen-System eintreten.
Auf den WEG zur Einheitsversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Vollkommen korrekt, das Konstrukt der gesetzlichen Krankenversicherung ist ja schon seit dem Jahre 1883 vom Gesetzgeber abhängig.
Das System wurde ja auch ab diesem Zeitpunkt von den Herschenden weiter entwickelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja auch im Jahre 1974 festgestellt, das es allein im ermessen der Bundesregierung liegt ob dieses System so bestehen bleibt oder nicht.
Ergo wenn die Legeslative eine Einheitsversichrung will, denn gibt es sie. Punktum.
Naja ob ich mit dem Drohen meit meiner Kündigung Druck mache, bezweifle ich,
Das System wurde ja auch ab diesem Zeitpunkt von den Herschenden weiter entwickelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja auch im Jahre 1974 festgestellt, das es allein im ermessen der Bundesregierung liegt ob dieses System so bestehen bleibt oder nicht.
Ergo wenn die Legeslative eine Einheitsversichrung will, denn gibt es sie. Punktum.
Naja ob ich mit dem Drohen meit meiner Kündigung Druck mache, bezweifle ich,