Hallo,
ich bin PKV-versichert. Meine Frau ist gesetzlich versichert. Nach Beendigung der Elternzeit wird sie dann freiwillig gesetzlich versichert ohne eigenes Einkommen. Vor der Gesundheitsreform war es nun so, dass bei einigen Kassen mein Einkommen zur Hälfte bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze angerechnet wurde (1837,5 Euro) und bei anderen Kassen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nun hat uns der DAK-Berater erzählt, dass es diese Unterscheidung nicht mehr gibt und alle gesetzlichen Kassen seit dem 01.01.2009 mein Einkommen nur noch bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze angerechnen. Der entsprechende Paragraph in der DAK-Satzung (§ 15) ist in der aktuellen Fassung auch gestrichen. Ich war da aber etwas misstrauisch, da er sowieso sehr bemüht war, meine Frau in die DAK zu schnacken. Kann jemand die Auskunft des DAK-Beraters bestätigen?
Dokai
Beiträge (Mann PKV, Frau freiwillig ohne EK in DAK)
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