ich bin VK bei einer Bkk
Die verlangen jetzt von mir Beiträge die nicht bei mit die Einahmen von Heute mithalten kann.
Die kommen von Einkommen bescheide die von eine Steuer Prüfung von Finanzamt entstanden und nicht von die Biellanzen und normale einkommen bescheid, (diese bescheide kann ich jetzt nicht mehr widersprechen)
Die neuen Brillanzen zeigen der Status von der Firma jetzt (06-07), und diese einkommen nehmen die BKK nur für die Krankengeld Zahlung,
Der erste Beitragbescheid ist
Dat Mont Einkommen Beitrag
3-01-09 1870 301
17.06.08 3600 579
Für die zweite beitrage bescheide habe ich wiedersprunch angereicht aber die fordern Geld weiter mit mahnung
Trotzdem die bezahlen an mich keinem Krankengeld seit 12-07.08
Das Geld was ich jetzt verdinne brauche ich für das zusetchlichen personal
der ich brauche,
bitte ich brauche hälfe
gibt in SCB 5 eine Paragraf wie sind Krankengeld für selbs ständiche kann vielleicht mit beitrag einkommen abrechnen
bitte wenn einer etwas Kennt
ich brauche hilfe
s.auf
(Was kann ich dagegen machen(keine weiter zahlung von krankemgeld Nach MDK)
und Für die Beiträge und Krankengeld so wie ich der SGB 5 verstanden habe seit nichts über
Bwa aber nur auf dem letzte einkommen bescheit (Beiträge zahle ich seit 18 Jahre)
Beiträge und Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beiträge und Krankengeld
Zuletzt geändert von achilleas am 30.08.2008, 19:27, insgesamt 2-mal geändert.
Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden von den Kassen immer aufgrund des letzten Steuerbescheides erhoben und diese sind meist vom vorletzten Jahr. Lässt sich in der Praxis nicht anders machen, da freiwillig Versicherte den Beitrag zu leisten haben, den sie entsprechend eines Pflichtversicherten bezahlen würden.
Krankengeld beträgt - sofern mitversichert - 70 % des Einkommens. In diesem Fall ist man dann auch beitragsfrei versichert. Warum wurde die Krankengeldzahlung eingestellt ?
Krankengeld beträgt - sofern mitversichert - 70 % des Einkommens. In diesem Fall ist man dann auch beitragsfrei versichert. Warum wurde die Krankengeldzahlung eingestellt ?
Nein, Krankengeldanspruch hat mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern nichts zu tun.
Im Übrigen gibts Krankengeld nur dann wenn du arbeitsunfähig bist und zwar auf den Teil der dir wegfällt, d.h. solltest du neben deinem gewerblichen Einkommen noch weitere haben, so gibts folglich auf diesen Teil natürlich nichts.
Krankengeld ist nämlich eine Lohnersatzleistung, die es eben auf den aufgefallenen Lohn gibt.
Der Krankengeldanspruch ist bei allen Kassen gleich.
Im Übrigen gibts Krankengeld nur dann wenn du arbeitsunfähig bist und zwar auf den Teil der dir wegfällt, d.h. solltest du neben deinem gewerblichen Einkommen noch weitere haben, so gibts folglich auf diesen Teil natürlich nichts.
Krankengeld ist nämlich eine Lohnersatzleistung, die es eben auf den aufgefallenen Lohn gibt.
Der Krankengeldanspruch ist bei allen Kassen gleich.