Hallo,
wir haben einen 2 jährigen Sohn. Meine Frau hat 6 Monate nach der Geburt wieder das Arbeiten angefangen (Heimarbeitsplatz) und damit ca. 1000 Euro im Monat Brutto verdient und dafür die Beiträge an die GKV entrichtet. Mein Sohn ist privat versichert, da ich in der PKV bin und über den Entgeltgrenzen verdiene.
Nun wurde meiner Frau aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers angeboten die Stundenzahl zu verringen, wogegen wir grundsätzlich nichts haben. Meine Frau würde dann aber nur noch ca. 420 - 450 Euro/Monat brutto verdienen.
Nun für mich die Fragen: Gibt es irgendwelche Grenzen, die meine Frau nicht unterschreiten darf? Ich möchte vermeiden, daß ich sie in die PKV mitnehmen müßte. Gibt es da einen Unterschied innerhalb der Elternzeit und danach? Wieviel Beitrag müßte meine Frau bei o. g. Gehalt bezahlen? Ich habe da mal was von einer Gleitzone bis 800 Euro gelesen, wo ja der AG noch mehr der Beiträge übernehmen würde. Könnte die GKV verlangen, daß das Familieneinkommen als Grundlage für die Beiträge genommen wird und wie würde sich das dann berechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten vorab.
Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo river,
da gibts tatsächlich eine Einkommensgrenze. Solange der Verdienst deiner Frau regelmäßig über 400 € im Monat beträgt, bleibt für sie alles wie gehabt. Das gilt auch für die sog. Gleitzone (bis 800 €).
Sobald deine Frau aber maximal 400 € im Monat verdient gilt die Beschäftigung als Minijob und unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht. Dann tritt das ein, was du vermeiden möchtest: entweder muss deine Frau ebenfalls privat versichert werden, oder sie versichert sich weiter bei ihrer Krankenkasse als freiwilliges Mitglied.
Das ist allerdings nicht umsonst (wer hätts gedacht!?
). Wie die Tarife in der privaten Versicherung aussehen kann ich dir zwar nicht sagen, aber da du privat versichert bist, sind in der freiwilligen Versicherung deine Einkünfte grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für die Beiträge deiner Frau. Im schlimmsten Fall wird die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 3.675,00 € seit 01.01.09) als beitragspflichtiges Einkommen angesetzt.
da gibts tatsächlich eine Einkommensgrenze. Solange der Verdienst deiner Frau regelmäßig über 400 € im Monat beträgt, bleibt für sie alles wie gehabt. Das gilt auch für die sog. Gleitzone (bis 800 €).
Sobald deine Frau aber maximal 400 € im Monat verdient gilt die Beschäftigung als Minijob und unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht. Dann tritt das ein, was du vermeiden möchtest: entweder muss deine Frau ebenfalls privat versichert werden, oder sie versichert sich weiter bei ihrer Krankenkasse als freiwilliges Mitglied.
Das ist allerdings nicht umsonst (wer hätts gedacht!?
