Ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Ich wünsche erst noch ein schönes neues Jahr.
Ich befinde mich seit August in voller Erwerbsminderungsrente und habe im Dezember eine Urlaubsabgeltung bekommen. Diese wurde dem letzten Monat des aktiven Dienstverhältnisses (Juli) zugeordnet und sowohl ALV und der volle anstatt der ermäßigte KV-Beitrag abgezogen. Ist das richtig?
Und die zweite Frage: Im Februar bekomme ich noch mal eine Urlaubsabgeltung Gilt da die März-Klausel und ist diese auch wieder voll beitragspflichtig?
Ermäßigter Beitragssatz Voller EM-Rentner
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Ermäßigter Beitragssatz Voller EM-Rentner
1. ja das ist richtig. Die Zahlung aus 2024 wird dem letzten LAZ (Lohnabrechnungszeitraum) zugeordnet.
Es gelten dann auch die Beitragssätze; nämlich der allgemeine Beitragssatz, aus diesem letzten LAZ
2.
Zahlung Febr 2025 ist ja noch bis März 2025.
Wegen der März-Klausel (also bis März 2025) erfolgt die Zuordnung dem letzten Jahr und dort dem letzten LAZ.
Bei Auszahlung ab April 25 (ist ja NACH März 2025) würde keine Beitragspflicht bestehen.
Es gelten dann auch die Beitragssätze; nämlich der allgemeine Beitragssatz, aus diesem letzten LAZ
2.
Zahlung Febr 2025 ist ja noch bis März 2025.
Wegen der März-Klausel (also bis März 2025) erfolgt die Zuordnung dem letzten Jahr und dort dem letzten LAZ.
Bei Auszahlung ab April 25 (ist ja NACH März 2025) würde keine Beitragspflicht bestehen.
Re: Ermäßigter Beitragssatz Voller EM-Rentner
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Na gut, dann tue ich eben was für die Solidargemeinschaft, obwohl ich selbst nichts mehr davon habe. 
