Ich bin Angestellte und freiwillig gesetzlich versichert (mein monatliches Einkommen liegt momentan über der Pflichtversicherungsgrenze). Allerdings schwankt mein Monatseinkommen. Wenn ich nun in Elternzeit gehen würde müsste ich den gesetzlichen Mindestbeitrag bezahlen. Wie hoch ist dieser Mindestbeitrag?
Wie lange müsste mein Einkommen vor der Elternzeit unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, damit ich wieder als Pflichtversicherte gelte. Dann wäre ich beitragsfrei versichert, oder?
Danke für Eure Hilfe!
Freiwillig gesetzlich versichert und Elternzeit
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo KMW,
ein Monat als Pflichtversicherte (vor Beginn der Schutzfrist) würde schon reichen. Dann wären Sie während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit beitragsfrei versichert.
Aber vielleicht wäre die Idee besser, während der Elternzeit ein paar Stunden zu arbeiten (das monatliches Arbeitsentgelt müsste natürlich mehr als 400,- EURO ubetragen). Sie würden dann wieder versicherungspflichtig und würden gleichzeitig im Geschäft bleiben
.
Sollte beides nicht klappen, müssten Sie tatsächlich Beiträge zahlen. Mindestbemessungsgrundlage sind 2007 = 816,67 EUR. Das bedeutet, dass sie mit einem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von rund 130,- EURO im Monat rechnen müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass bei Verheirateten die Hälfte des Ehegatteneinkommens als eigenes Einkommen berücksichtigt wird.
Gruß
ratte1
ein Monat als Pflichtversicherte (vor Beginn der Schutzfrist) würde schon reichen. Dann wären Sie während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit beitragsfrei versichert.
Aber vielleicht wäre die Idee besser, während der Elternzeit ein paar Stunden zu arbeiten (das monatliches Arbeitsentgelt müsste natürlich mehr als 400,- EURO ubetragen). Sie würden dann wieder versicherungspflichtig und würden gleichzeitig im Geschäft bleiben

Sollte beides nicht klappen, müssten Sie tatsächlich Beiträge zahlen. Mindestbemessungsgrundlage sind 2007 = 816,67 EUR. Das bedeutet, dass sie mit einem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von rund 130,- EURO im Monat rechnen müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass bei Verheirateten die Hälfte des Ehegatteneinkommens als eigenes Einkommen berücksichtigt wird.
Gruß
ratte1
Hallo ratte1,
ganz vielen Dank für die super-kompetente Antwort!!
Leider blicke ich immer noch nicht vollständig durch ...
1. Wie errechnet man von der Mindestbemessungsgrundlage (816,67 EUR) den Beitrag von 130 EUR?
2. Wenn das Elterngeld höher ist als die Mindestbemessungsgrundlage, gilt trotzdem die Mindestbemessungsgrundlage?
3. Angenommen die Hälfte des Bruttoeinkommens des Ehegatten beträgt 1.500 EUR. Dann wird hierauf mein Krankenkassenbeitrag von z.B. 12 % angesetzt. Somit beläuft sich der zusätzlich zu entrichtende Betrag auf 180 EUR, oder?
Nochmal vielen Dank!
Viele Grüße
KMW
ganz vielen Dank für die super-kompetente Antwort!!
Leider blicke ich immer noch nicht vollständig durch ...
1. Wie errechnet man von der Mindestbemessungsgrundlage (816,67 EUR) den Beitrag von 130 EUR?
2. Wenn das Elterngeld höher ist als die Mindestbemessungsgrundlage, gilt trotzdem die Mindestbemessungsgrundlage?
3. Angenommen die Hälfte des Bruttoeinkommens des Ehegatten beträgt 1.500 EUR. Dann wird hierauf mein Krankenkassenbeitrag von z.B. 12 % angesetzt. Somit beläuft sich der zusätzlich zu entrichtende Betrag auf 180 EUR, oder?
Nochmal vielen Dank!
Viele Grüße
KMW
Viele Grüße zurück!KMW hat geschrieben:
Zunächst danke für die netten Worte. Die Antworten habe ich rot markiert
1. Wie errechnet man von der Mindestbemessungsgrundlage (816,67 EUR) den Beitrag von 130 EUR?
Beiträge zur Krankenversicherung (hier angenommen 12 %) + 0,9 % zusätzl. Beitrag / gilt für alle Versicherten = 12,9 % KV-Beitrag
Beiträge zur Pflegeversicherung = 1,7 % PV-Beitrag
also 816,67 EURO x 14,6 % = hier rund 120,- EURO
2. Wenn das Elterngeld höher ist als die Mindestbemessungsgrundlage, gilt trotzdem die Mindestbemessungsgrundlage?
Elterngeld gilt nicht als Einkommen und wird daher nicht angerechnet
3. Angenommen die Hälfte des Bruttoeinkommens des Ehegatten beträgt 1.500 EUR. Dann wird hierauf mein Krankenkassenbeitrag von z.B. 12 % angesetzt. Somit beläuft sich der zusätzlich zu entrichtende Betrag auf 180 EUR, oder?
Wenn 0,9 % zusätzlicher Beitrag enthalten ist, ja!
Nochmal vielen Dank!
Gern geschehen
Viele Grüße
KMW
Gruß
ratte1