Freiwillige Krankenversicherung - Ehegatte im Ausland

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Gast

Freiwillige Krankenversicherung - Ehegatte im Ausland

Beitrag von Gast » 05.09.2006, 22:53

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
mein Mann arbeitet im Ausland und ist dort krankenversichert. Es besteht eine Krankenversicherungspflicht.
Da ich mit meinen Kindern zunächst noch in D bleibe, möchte/muss ich mich hier freiwillig krankenversichern.

Frage: wird zur Beitragsberechnung das Gehalt meines Mannes herangezogen? Ich habe kein eigenes Einkommen.

Die Mitarbeiterinnen der Krankenkasse (BKK) sind sich uneinig. Eine schreibt, ich müsse nur den Mindestbeitrag bezahlen, die andere meint, das Einkommen meines Mannes werde mir zum Teil angerechnet.
Was ist nun richtig :?:

Gibt es Probleme bei der Familienmitversicherung für die Kinder?

Danke für jede Antwort.

jammi
Beiträge: 36
Registriert: 07.09.2006, 19:02

Ihre Anfrage

Beitrag von jammi » 07.09.2006, 19:06

Hallo,

um Ihr Problem genauer lösen zu können, benötige ich von Ihnen die Angabe in welchen Land Ihr Mann pflichtversichert ist.

Sollte es sich hierbei um ein EU-Staat handeln wäre es ganz einfach.

Da nämlich nach europäischen verträgen Pflichtversicherungen in EWR/EU -Staaten mit einer deutschen gesetzlichen Versicherung gleichzustellen ist.

Dass heisst, das Einkommen Ihres Ehemannes dürfte NICHT berücksichtigt werden.

Weiterhin könnte Ihr Mann in seinen Aufenthaltsland prüfen, ob sie nicht anspruch auf eine familienversicherung haben.

dann könnten Sie nämlich dort versichert sein und in Deutschland über einen sogenannten E 106 von Ihrer bisherigen Kasse betreut werden

gruß

jammi

icke
Beiträge: 1
Registriert: 05.03.2009, 12:21

Beitrag von icke » 05.03.2009, 12:43

Hallo Jammi,

ich habe das gleiche Problem wie die Frau vom Beitrag oben.
Ich arbeite in Holland und meine Frau wohnt mit unseren Kindern
(noch) in Dtl. und ist dort freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

In Holland gibt es nicht diesen Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen, jeder der hier arbeitet ist jedoch gesetzlich verpflichtet eine Krankenversicherung mit einer gesetzlichen vorgegebenen "Kopfprämie" zu bezahlen. Deshalb muesste ich doch wie "gesetzlich" versichert behandelt werden und mein Einkommen sollte nicht bei der Beitragsberechnung meiner Frau herangezogen werden, oder?

Danke,
icke

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