ich habe folgendes Problem:
mein Mann arbeitet im Ausland und ist dort krankenversichert. Es besteht eine Krankenversicherungspflicht.
Da ich mit meinen Kindern zunächst noch in D bleibe, möchte/muss ich mich hier freiwillig krankenversichern.
Frage: wird zur Beitragsberechnung das Gehalt meines Mannes herangezogen? Ich habe kein eigenes Einkommen.
Die Mitarbeiterinnen der Krankenkasse (BKK) sind sich uneinig. Eine schreibt, ich müsse nur den Mindestbeitrag bezahlen, die andere meint, das Einkommen meines Mannes werde mir zum Teil angerechnet.
Was ist nun richtig

Gibt es Probleme bei der Familienmitversicherung für die Kinder?
Danke für jede Antwort.