frw. versichert, Pflichtversicherung, Krankengeld

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Struppi
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frw. versichert, Pflichtversicherung, Krankengeld

Beitrag von Struppi » 14.02.2007, 16:12

Hallo,

folgende Konstellation:

A ist wegen ihrer Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Vertraglich bedingt erhält sie Krankengeld ab dem 14. Tag.

Seit 1.1.06 bekommt A ALG II, sie zahlt aber weiterhin ihre Beiträge zur freiwilligen KV. Von der Arge bekommt sie dafür einen Zuschuss. Von März bis Mai hat A von ihrer Krankenkasse Krankengeld bekommen.

Jetzt hat A Kenntnis davon erlangt, dass die Arge sie hätte pflichtversichern müssen.

Nun zur Frage:
Was passiert, wenn A jetzt rückwirkend pflichtversichert wird?
Bekommt sie dann ihre "zu Unrecht" gezahlten Beiträge wieder und vor allem muss sie das Krankengeld zurückzahlen???

Wie händeln Krankenkassen solche Situationen?

miss-sixtie
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Registriert: 14.12.2006, 19:24

Beitrag von miss-sixtie » 25.02.2007, 18:09

Wenn eine rückwirkende Versicherung über das ALG II durchgeführt wird, werden die Beiträge wieder zurückgezahlt. Die Erstattung wird aber um das gezahlte Krankengeld verringert, das man kein Anspruch auf Krankengeld hat, wenn man ALG II bezieht.

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