Hallo,
ich brauche Hilfe in einem kompliziertem Fall. Mein Mann ist seit Jahren freiwillig in der AOK versichert. (Leider ohne Krankengeld) Anfang 2008 ist er sehr krank geworden und konnte nicht arbeiten. Für 3 Monate haben wir
Harz 4 Leistugen erhalten die wir nun zurück zahlen. Leider hat die Gemeinde uns nicht wieder bei der AOK abgemedlet so das wir nun ab April 2008 nachzahlen müssen. So weit so gut.
Laut AOK wechseln wir ab April 08 rückwirkend in die Pflichtversicherung. Nun meine Fragen:
Hätten wir in diesem Fall Anspruch auf Krankengeld?
Mein Mann war in 2008 immer wieder abreitsunfähig und wir haben auch finanziell eine sehr harte Zeit hinter uns. Besteht die Möglichkeit rückwirkend Krankengeld zu beantragen? Die Krankengeschichte meines Mannes liegt der AOK ja vor. Ihr seht das ist alles sehr kompliziert. Trotzdem freue ich mich sehr über eure Antworten.
Viele Grüße!
Komplizierter Fall (von Freiwillig in Pflichtversicherung)
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
schlechte Nachrichten. Ihr müsst die Beiträge nachzahlen und habt keinen Krankengeldanspruch. Da ihr Euch nicht um die Versicherung bei der AOK gekümmert habt, habt ihr sicher auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen da nicht eingereicht. Das muss man aber unverzüglich machen.
Und die andere Sache ist, hattet Ihr überhaupt die Möglichkeit eine Versicherung mit Krankengeldanspruch abzuschießen? Ich denke nicht.
Aber mal ganz ehrlich - die AOK wird null Interesse haben nachträglich Krankengeld zu zahlen.
LG, Fee
schlechte Nachrichten. Ihr müsst die Beiträge nachzahlen und habt keinen Krankengeldanspruch. Da ihr Euch nicht um die Versicherung bei der AOK gekümmert habt, habt ihr sicher auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen da nicht eingereicht. Das muss man aber unverzüglich machen.
Und die andere Sache ist, hattet Ihr überhaupt die Möglichkeit eine Versicherung mit Krankengeldanspruch abzuschießen? Ich denke nicht.
Aber mal ganz ehrlich - die AOK wird null Interesse haben nachträglich Krankengeld zu zahlen.
LG, Fee