[quote="amerin"]Zum 1.1.2019 sinkt mal wieder der durchschnittliche ZB von 1,0% auf 0,9%, wie am 23.10.2018 bekanntgegeben.
Ist trotz Bindung durch einen Wahltarif eine außerordentliche Kündigung möglich, bspw. besondere Härte, weil die Differenz zwischen erhobenem weit überdurchschnittlichem ZB (keine "Mit"-Senkung) und dem durchschnittlichen ZB um 0,1% nämlich anwächst

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Kannst du eventuell noch genauer erklären, was du mit besonderer Härte meinst?
Ich meine die meisten Leute leben ja schon das gesamte Jahr oder mehrere Jahre mit dem Zusatzbeitragssatz, den ihre Krankenkasse verlangt. Daher kann ich mir keinen Grund vorstellen, der eine besondere Härte darstellt, wenn die Krankenkasse genau diesen Zusatzbeitrag beibehält. Die meisten Leute könnten so oder so kündigen, auch ohne Sonderkündigungsrecht.