KV-Beiträge für Bürgergeldempfäger zu niedrig / SpiBu plant Klage gegen den Bund

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Rossi
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KV-Beiträge für Bürgergeldempfäger zu niedrig / SpiBu plant Klage gegen den Bund

Beitrag von Rossi » 11.09.2025, 22:43

Nachtigall, ik hör Dir trapsen.

Der SpiBu plant den Bund zu verklagen, weil der SpiBu meint, dass die Beiträge, die der Bund für einen Bürgergeldempfänger im Rahmen der Pflichtversicherung im Rahmen des Bürgergeldes für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt viel zu niedrig ist.

Guckt ihr hier:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/buerg ... 61c0bb96c4

Ich verstehe das bislang noch nicht so richtig bzw. komme ich ins schmunzeln.wenn man beabsichtigt mit so etwas loszuziehen.

Was ist denn mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die es schon wesentlich länger gibt, als die Pflichtversicherung im Rahmen des SGB II.

Diese Versicherung ist doch auch total unterfinanziert. Dort wird seit Jahren nicht herumgemeckert oder etwas politisch hochgekocht.

Ich kenne einen Fall, dort bekommt die Versicherte eine DRV-Rente in Höhe von 5,85 €. Sie ist in der KVdR. Man zieht ihr 0,70 € von der Rente ab und die DRV gibt noch ca. 0,60 € dazu. D.h., diese Dame ist für 1,30 € pro Monat versichert.

Dort meckert keiner herum!!!!

Was soll dieser Schwachsinn also?!?!

GS
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Re: KV-Beiträge für Bürgergeldempfäger zu niedrig / SpiBu plant Klage gegen den Bund

Beitrag von GS » 12.09.2025, 22:39

Hallo rossi,
Du schreibst zur Beitragsbemessung in der sog. KVdR:
Dort meckert keiner herum!!!!
Das Beispiel mit den 5,85 € Rente und den 0,60 € Eigenbeitrag - bei unbekannten weiteren, egal wie hohen, aber jedenfalls nicht beitragspflichtigen Einkünften, von irgendwas muss die Dame ja leben - ist natürlich treffend.

Wer aber sollte dagegen meckern? Die Kassen, also deren Spitzbubenverband, werden sich zurückhalten.

Bliebe eigentlich nur eine Gruppe: Deren freiwillige Mitglieder, beispielsweise das mit den gleichen 5,85 € Rente, aber vielleicht noch 1.500 € (in seinem Fall) beitragspflichtigen Erträgen aus Vermietung von zwei Wohnungen in seinem geerbten 3FH. Der reine KV-Beitrag (ohne Pflege) ist in diesem Fall 257,50 €, dazu 0,50 € Zuschuss von der GRV. Die Pflegekasse nimmt zusätzliche 54 € monatlich entgegen.

311 € monatlich, wo es sonst auch für 60 Cent monatlich ginge. Könnte durchaus ein Grund zur Klage sein. (Ist aber eventuell schon höchstrichterlich abschlägig beschieden, vermute ich mal. Die Vermutung hat in dem Fall den praktischen Vorteil, dass ich das dann nicht recherchieren muss. :wink:

Gruß
von GS

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