Das ist schon klar, die meisten setzen sich da mit dem Hintern drauf - ich meine aber hier gelesen zu haben, daß man inzwischen in der Tat auch der KK bei der man versichert ist, die Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme entziehen kann (ich sollte das endlich mal bei der Telekom tun...).
Mich würde halt nur mal - wie gesgat etwas provokant - interessieren, wie denn dann der Versicherte reagiert, wenn er anruft und nach der fehlenden Kündigungsbestätigung fragt und die KK ihm dann mitteilt, daß er sie sich leider abholen muß, weil er ausdrücklich geschrieben hat, daß er auch schriftlich nicht kontaktiert werden möchte.
