Hallo,
ich habe folgendes Problem. Bin freiwillig Mindestversichert (z.zt. ohne Einkommen) und habe auf Ende 2008 meine Versicherung gekündigt. Die Kündigung aber schriftlich widerrufen.
Die Kasse existiert so nicht mehr - hat inzwischen fusioniert.
Von der Nachfolgekasse habe ich dann im Januar eine Versicherungskarte bekommen und dachte alles wäre ok.
Nachdem Mitte Februar der Januar-Beitrag nicht abgebucht wurde, habe ich mal bei der Kasse angefragt.
Antwort: Sind sind bei uns kein Mitglied mehr, sie haben Ende 2008 gekündigt. Bitte vernichten Sie ihre Versicherungskarte.
Normalerweise wird doch eine Kündigung nur wirksam, wenn ich der alten Versicherung eine Bescheinigung der neuen Versicherung vorlege, ansonsten bleibt das Vertragsverh. bestehen.
Ist das so richtig (auch bei freiw. Versicherten) ?
Kann ich also davon ausgehen, daß ich trotzdem versichert bin, auch wenn man denWiderruf der Kündigung seitens der Versicherung bestreitet ?
Ich habe mich jetzt ein paar mal an die Versicherung gewandt, aber da sitzen nur Call-Center-Mitarbeiter die absolut nichts wissen und nur darauf verweisen, daß die Angelegenheit weitergeleitet wurde.
Was soll ich machen ?
Danke
Was tun
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Freiwillige Mitglieder müssen die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird. Tuen sie das nicht, ist die Kündigung der Mitgliedschaft nicht wirksam und du bist weiter bei deiner alten Kasse versichert. Durch die Fusion (Techniker KK - IKK ?!) solltest du denen vielleicht mal ein wenig auf den Sack gehen. Wenn du eine Geschäftsstelle in der Nähe hast, dann solltest du dort mal aufschlagen.