Was tun

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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JoeB
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2009, 17:11

Was tun

Beitrag von JoeB » 10.03.2009, 17:39

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Bin freiwillig Mindestversichert (z.zt. ohne Einkommen) und habe auf Ende 2008 meine Versicherung gekündigt. Die Kündigung aber schriftlich widerrufen.
Die Kasse existiert so nicht mehr - hat inzwischen fusioniert.
Von der Nachfolgekasse habe ich dann im Januar eine Versicherungskarte bekommen und dachte alles wäre ok.
Nachdem Mitte Februar der Januar-Beitrag nicht abgebucht wurde, habe ich mal bei der Kasse angefragt.
Antwort: Sind sind bei uns kein Mitglied mehr, sie haben Ende 2008 gekündigt. Bitte vernichten Sie ihre Versicherungskarte.

Normalerweise wird doch eine Kündigung nur wirksam, wenn ich der alten Versicherung eine Bescheinigung der neuen Versicherung vorlege, ansonsten bleibt das Vertragsverh. bestehen.
Ist das so richtig (auch bei freiw. Versicherten) ?
Kann ich also davon ausgehen, daß ich trotzdem versichert bin, auch wenn man denWiderruf der Kündigung seitens der Versicherung bestreitet ?
Ich habe mich jetzt ein paar mal an die Versicherung gewandt, aber da sitzen nur Call-Center-Mitarbeiter die absolut nichts wissen und nur darauf verweisen, daß die Angelegenheit weitergeleitet wurde.
Was soll ich machen ?
Danke

Gast

Beitrag von Gast » 10.03.2009, 19:08

Freiwillige Mitglieder müssen die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird. Tuen sie das nicht, ist die Kündigung der Mitgliedschaft nicht wirksam und du bist weiter bei deiner alten Kasse versichert. Durch die Fusion (Techniker KK - IKK ?!) solltest du denen vielleicht mal ein wenig auf den Sack gehen. Wenn du eine Geschäftsstelle in der Nähe hast, dann solltest du dort mal aufschlagen.

Bo_
Beiträge: 149
Registriert: 24.09.2008, 22:37

Beitrag von Bo_ » 10.03.2009, 20:56

Was hält dich bei der TK? Suche dir doch einfach eine neue Krankenkasse.

JoeB
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2009, 17:11

Beitrag von JoeB » 10.03.2009, 21:21

Danke für die Antwort.
Mich hält da nichts, aber den Streß mit mehreren Verträgen möchte ich nicht.
Wenn die sich nicht melden, wer ich mir aber eine andere Kasse suchen.
Möglichst eine mit Rückerstattung.

Gast

Beitrag von Gast » 10.03.2009, 22:17

diese Möglichkeit hast du nicht mehr, da die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vor dem Ende der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse vorliegen muss. und dieser Termin ist bereits verwirkt.

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