willkürliche Beitragserhebung
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willkürliche Beitragserhebung
Hallo und einen schönen guten Tag
Ich bin Mitglied der DAK und habe nach meinem Unfall von Leistungen (Ivaliditätsleistungen) meiner privaten Unfallversicherung gelebt, die jetzt ausgelaufen sind.
Der Krankenkasse hatte ich eine Bescheinigung dieser vorgelegt, aus der hervorgeht, dass diese Leistungen weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.
Dieses zum wiederholten Male. Ich wurde willkürlich und ohne einen rechtskräftigen Bescheid, in die Höchstgruppe eingruppiert und der Betrag abgebucht. (übrigens hatte ich dazu keine Einzugsermächtigung unterschrieben)
Wie kann ich mich dagegen wirksam zur Wehr setzen?
Es grüßt das Unfallopfer.
Ich bin Mitglied der DAK und habe nach meinem Unfall von Leistungen (Ivaliditätsleistungen) meiner privaten Unfallversicherung gelebt, die jetzt ausgelaufen sind.
Der Krankenkasse hatte ich eine Bescheinigung dieser vorgelegt, aus der hervorgeht, dass diese Leistungen weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.
Dieses zum wiederholten Male. Ich wurde willkürlich und ohne einen rechtskräftigen Bescheid, in die Höchstgruppe eingruppiert und der Betrag abgebucht. (übrigens hatte ich dazu keine Einzugsermächtigung unterschrieben)
Wie kann ich mich dagegen wirksam zur Wehr setzen?
Es grüßt das Unfallopfer.
Re: willkürliche Beitragserhebung
Hallo,unfallopfer hat geschrieben:Hallo und einen schönen guten Tag
Ich bin Mitglied der DAK und habe nach meinem Unfall von Leistungen (Ivaliditätsleistungen) meiner privaten Unfallversicherung gelebt, die jetzt ausgelaufen sind.
Der Krankenkasse hatte ich eine Bescheinigung dieser vorgelegt, aus der hervorgeht, dass diese Leistungen weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.
Dieses zum wiederholten Male. Ich wurde willkürlich und ohne einen rechtskräftigen Bescheid, in die Höchstgruppe eingruppiert und der Betrag abgebucht. (übrigens hatte ich dazu keine Einzugsermächtigung unterschrieben)
Wie kann ich mich dagegen wirksam zur Wehr setzen?
Es grüßt das Unfallopfer.
das es so gelaufen ist wie du es schreibst, das bezweifle ich stark.
Wenn du Hilfe willst, melde dich per PN. - vielleicht geht da etwas.
Gruss
Czauderna
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Hallo Fee,
was wären denn die konkreten Fragen zu Verletztengeld?
Ich bitte doch darum diesen thread in die entspr. Kategorie zu verschieben, da ich nicht weiß, wo diese Frage zu stellen ist.
Ich hatte meine Frage bereits do formuliert, dass ich Aufklärung darüber benötige, weshalb meine KV so verfahren ist, bzw. wie es dazu kam, dass ich trotz bitten um den niedrigsten Beitrag und Vorlage der Bescheinigung so eingestuft wurde.
Es wurden auch keine weiteren fragen von Seiten meiner KV gestellt, sondern die Einstufung so vorgenommen.
Trotz mehrfachen Vorsprechens wurde diese Angelegenheit nicht weiter geprüft, sondern mir wurde mit einem Schreiben mitgeteilt, dass es bei dieser Einstufung bliebe.
edit: bis heute liegt kein rechtsmittelfähiger Beweis vor!
was wären denn die konkreten Fragen zu Verletztengeld?
Ich bitte doch darum diesen thread in die entspr. Kategorie zu verschieben, da ich nicht weiß, wo diese Frage zu stellen ist.
Ich hatte meine Frage bereits do formuliert, dass ich Aufklärung darüber benötige, weshalb meine KV so verfahren ist, bzw. wie es dazu kam, dass ich trotz bitten um den niedrigsten Beitrag und Vorlage der Bescheinigung so eingestuft wurde.
Es wurden auch keine weiteren fragen von Seiten meiner KV gestellt, sondern die Einstufung so vorgenommen.
Trotz mehrfachen Vorsprechens wurde diese Angelegenheit nicht weiter geprüft, sondern mir wurde mit einem Schreiben mitgeteilt, dass es bei dieser Einstufung bliebe.
edit: bis heute liegt kein rechtsmittelfähiger Beweis vor!
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Re: willkürliche Beitragserhebung
Es ist ein Unterschied, ob du als krankenversicherungspflichtiger Rentner oder als freiwilliges Mitglied versichert bist. Als freiwilliges Mitglied gilt § 3 der Allgemeinen Bemessungsgrundsätze:unfallopfer hat geschrieben:Hallo und einen schönen guten Tag
Ich bin Mitglied der DAK und habe nach meinem Unfall von Leistungen (Ivaliditätsleistungen) meiner privaten Unfallversicherung gelebt, die jetzt ausgelaufen sind.
Der Krankenkasse hatte ich eine Bescheinigung dieser vorgelegt, aus der hervorgeht, dass diese Leistungen weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.
gkv-spitzenverband.de/Versicherte_Beitragsrecht.gkvnetAls beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitsein-
kommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge gelten-
den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzun-
gen einzelner Einnahmen findet nicht statt.
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Re: willkürliche Beitragserhebung
Da ich arbeitslos bin, also krankenversicherungspflichtiger Arbeitsloser und nicht im Leistungsbezug stehe, dies hatte ich meiner KK auch so angegeben, trifft das auf mich nicht zu.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Es ist ein Unterschied, ob du als krankenversicherungspflichtiger Rentner oder als freiwilliges Mitglied versichert bist. Als freiwilliges Mitglied gilt § 3 der Allgemeinen Bemessungsgrundsätze:unfallopfer hat geschrieben:Hallo und einen schönen guten Tag
Ich bin Mitglied der DAK und habe nach meinem Unfall von Leistungen (Ivaliditätsleistungen) meiner privaten Unfallversicherung gelebt, die jetzt ausgelaufen sind.
Der Krankenkasse hatte ich eine Bescheinigung dieser vorgelegt, aus der hervorgeht, dass diese Leistungen weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.
gkv-spitzenverband.de/Versicherte_Beitragsrecht.gkvnetAls beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitsein-
kommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge gelten-
den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzun-
gen einzelner Einnahmen findet nicht statt.
Zuletzt geändert von unfallopfer am 26.01.2012, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Den habe ich auch nicht geschrieben. Die Zahlung meiner privaten UV ist Verletztengeld.Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
ich habe beim besten Willen keinen derartigen Beitrag hier über Verletztengeld gefunden.
Hast Du den vielleicht unter einem anderen Nicknamen geschrieben? Wenn nein, und ich nur zu dumm zum Suchen bin, dann setze doch bitte einen Link.
LG, Fee
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Re: willkürliche Beitragserhebung
Verstehe ich nicht. Gerade bei dieser Konstellation müsste es sich doch um eine freiwillige Versicherung handeln.unfallopfer hat geschrieben:
Da ich arbeitslos bin und nicht im Leistungsbezug stehe, dies hatte ich meiner KK auch so angegeben, trifft das auf mich nicht zu.