Hallo zusammen,
ich bin gesetzlich versichert und habe eine Zahnzusatzversicherung.
Nun mußte ein Zahnimplantat chirurgisch entfernt werden. Die Versicherung teilt mir mit, daß die Kosten nicht übernommen würden, da chirurgische Maßnahmen nicht versichert seien. Ist das Setzen eines Implantats nicht auch eine chirurgische Leistung?
In den Versicherungsbedingungen lese ich gar nichts dazu. Es handelt sich um den Tarif Z2U der RUV.
Ich bin mit juristischen Texten nicht fit. Auf was genau müßte man in den Versicherungsbedingungen achten, damit ein solcher Fall auch abgedeckt ist?
Grüße
Entfernung Zahn Implantat
Moderator: Czauderna