Kehren wie zu meinem Fall.
Heute ist der Aussteuerungsbescheid zum 10.Juni 2018 gekommen. Ich bereite nun den Widerspruch vor, der Arzt wird sein Schreiben vorbereiten, er muss die Daten ***.
Die Frage der richtigen Blockfristenbildung ist in erster Linie eine medizinische Frage, die entsprechend den Kriterien, die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff „derselben Krankheit“ nach § 48 Abs. 1 S.1 SGB V entwickelt hat, beantwortet werden kann.
Maßgebend für einen ursächlichen Zusammenhang und damit die Annahme derselhen Krankheit (Mamma Ca li) bei den Erkrankungen im Jahr 1996 und im Jahr 2016 ist, ob diesen jeweils dieselbe Grunderkrankung zugrunde liegt.
Gibt es zu diesem Thema Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben oder nicht?
Die Frage kann in jedem Fall anders ausfallen, sie wird allein durch die Bewertung des medizinischen Sachverständigen beantwortet werden kann.
In der Hoffnung auf die Bestätigung verbleibe ich
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tabu
P.S. Lebt noch der alter Michel (Anton Butz) noch?
