Hät ich mir denken können das Czauderna antwortet :lol:
Vielen Dank wie immer.
Eine Frage noch, das ganze passiert unterjährig, muß ich dann zum Zeitpunkt der Anstellung nachweisen das danach weniger nebenbei verdient wurde?
Die ersten 9 Monate waren ja Normalverdienst in der Selbständigkeit ...
Die Suche ergab 17 Treffer
- 17.09.2015, 12:46
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt
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- 17.09.2015, 08:46
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt
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Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt
Hallo,
bis jetzt gibt es den Status freiwillig KV und nebenberuflich Selbständig.
Hauptberuf Hausmann/frau. Ehemann verdient Gut. Status wurde bei Wochenarbeitszeit von <19 Std und Jahreseinkommen aus der Selbständigkeit (10000-15000) seit Jahren anerkannt. Somit gab es Verdienstabhängige ...
bis jetzt gibt es den Status freiwillig KV und nebenberuflich Selbständig.
Hauptberuf Hausmann/frau. Ehemann verdient Gut. Status wurde bei Wochenarbeitszeit von <19 Std und Jahreseinkommen aus der Selbständigkeit (10000-15000) seit Jahren anerkannt. Somit gab es Verdienstabhängige ...
- 21.09.2012, 13:26
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- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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- 21.09.2012, 11:39
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- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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- 21.09.2012, 11:35
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- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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- 21.09.2012, 10:01
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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Und wie sieht es aus wenn...
Und wie sieht es aus wenn die Bruttoeinkünfte 1200€ aus dem Angestelltenverhältnis sind und nur 800€-1000€ aus der Selbständigkeit ? Wäre das dann über das Angestelltenverhältnis machbar ?
z.Info für die neb. Selbständigkeit bisher:
Die nebenberuflich Einordnung bisher beruht meiner Meinung nach ...
z.Info für die neb. Selbständigkeit bisher:
Die nebenberuflich Einordnung bisher beruht meiner Meinung nach ...
- 20.09.2012, 21:29
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- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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Alles Korrekt
Hallo,
mit der jetzigen Einschätzung zur nebenberuflichen Selbständigkeit ist alles rechtens. Mein Verdienst ist eben entsprechend hoch.;-) , das man sagen kann das der Verdienst meiner Frau eben unerheblich ist für den Lebensunterhalt.
Was spricht dagegen wenn beide der Angestellten Job gleich ...
mit der jetzigen Einschätzung zur nebenberuflichen Selbständigkeit ist alles rechtens. Mein Verdienst ist eben entsprechend hoch.;-) , das man sagen kann das der Verdienst meiner Frau eben unerheblich ist für den Lebensunterhalt.
Was spricht dagegen wenn beide der Angestellten Job gleich ...
- 20.09.2012, 09:50
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
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nebenberuflich Selbsttändig nun zus. Festanstellung
Hallo,
meine Frau ist nebenberuflich Selbständig und GKV versichert.
Die nebenberufliche Selbständigkeit wurde Aufgrund meines Verdienstes und der wöchentlichen Arbeitszeit 0>17 Std anerkannt. Keine Angestellten.
Der Verdienst variiert zwischen 800-1200€ monatlich über die letzten Jahre und der ...
meine Frau ist nebenberuflich Selbständig und GKV versichert.
Die nebenberufliche Selbständigkeit wurde Aufgrund meines Verdienstes und der wöchentlichen Arbeitszeit 0>17 Std anerkannt. Keine Angestellten.
Der Verdienst variiert zwischen 800-1200€ monatlich über die letzten Jahre und der ...
- 23.04.2010, 15:48
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- Thema: Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
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Entscheidung Krankenkasse
Hallo , die Entscheidung liegt vor.
Nebenberuflich Selbständig, also wird von 840/851 € ausgegangen, ab letzten Steuerbescheid. ist nun sonst. Versichert und zahlt ca 140€ .
Also alles bestens.
Nebenberuflich Selbständig, also wird von 840/851 € ausgegangen, ab letzten Steuerbescheid. ist nun sonst. Versichert und zahlt ca 140€ .
Also alles bestens.
- 05.03.2010, 18:37
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
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- 05.03.2010, 12:46
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
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ist das so ????
Die Grenze für die kostenfreie Familienversicherung liegt 2010 bei 365 € monatlich.
Sofern der ausgewiesene Betrag im Steuerbescheid darüber liegt, wird ab dem 1. des Folgemonats nach Ausstellung des Beischeides der Mindestbeitrag von 138,40 € berechnet und zwar bis zur Erstellung des Beischeides ...
Sofern der ausgewiesene Betrag im Steuerbescheid darüber liegt, wird ab dem 1. des Folgemonats nach Ausstellung des Beischeides der Mindestbeitrag von 138,40 € berechnet und zwar bis zur Erstellung des Beischeides ...
- 05.03.2010, 11:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
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Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
Hallo,
meine Frau hat in 2008 zuviel verdient.Die Jahre zuvor haben wir immer den Einkommensteuerbescheid eingereicht und sie hatte nur soviel verdient das sie Familienmitversichert war.(Nebenberuflich Selbständig, ist auch so)
Jetzt muß ich den letzten Einkommensteuerbescheid 2008 einreichen und ...
meine Frau hat in 2008 zuviel verdient.Die Jahre zuvor haben wir immer den Einkommensteuerbescheid eingereicht und sie hatte nur soviel verdient das sie Familienmitversichert war.(Nebenberuflich Selbständig, ist auch so)
Jetzt muß ich den letzten Einkommensteuerbescheid 2008 einreichen und ...
- 04.09.2009, 08:30
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Nebenberuflich Selbstständig , zuviel verdient
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OKOK
Ok Recht haben sie,
aber wenn man für wenig Arbeit mehr/das gleiche bekommt als für viel Arbeit dann ist das eben nicht schön. Also meinte ich natürlich das die Relationen irgendwo nicht passen.
Wir werden sehen was bei rumkommt, aber meine Frau davon zu Überzeugen so weiterzumachen wie bisher ist ...
aber wenn man für wenig Arbeit mehr/das gleiche bekommt als für viel Arbeit dann ist das eben nicht schön. Also meinte ich natürlich das die Relationen irgendwo nicht passen.
Wir werden sehen was bei rumkommt, aber meine Frau davon zu Überzeugen so weiterzumachen wie bisher ist ...
- 03.09.2009, 11:33
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Nebenberuflich Selbstständig , zuviel verdient
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Steuren
Na sicher werden da Steuern fällig.
Wenn man "NEBENBERUFLICH" selbständig ist und den Gewinn somit bei Zusammenveranlagung Einkommensversteurt zahlt man Steuern.
Und das nicht zu knapp
Wenn man "NEBENBERUFLICH" selbständig ist und den Gewinn somit bei Zusammenveranlagung Einkommensversteurt zahlt man Steuern.
Und das nicht zu knapp
- 03.09.2009, 06:47
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Nebenberuflich Selbstständig , zuviel verdient
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Warum nicht nebenberuflich
Hallo raparder,
warum geht das nicht als nebenberuflich selbständig ???
- weniger 18 Std
- trägt nicht zum Lebensunterhalt bei
wenn das so ist das sie vollen Beitag zahlen muß und ich auch noch die Einkommensteuer abziehe dann bleibt ja nichts mehr über????
Dann kann Sie ja gleich aufhören zu ...
warum geht das nicht als nebenberuflich selbständig ???
- weniger 18 Std
- trägt nicht zum Lebensunterhalt bei
wenn das so ist das sie vollen Beitag zahlen muß und ich auch noch die Einkommensteuer abziehe dann bleibt ja nichts mehr über????
Dann kann Sie ja gleich aufhören zu ...