durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Moderator: Czauderna
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, es ist und wird weiter spannend bleiben.
Dank des Netzes (Internet) werden solche Informationen hinischtlich des Ändererungsvorschlages des Gesetzgebers zur Wahl der Altersteilrente auch ziemlich schnell verbreitet. Der geflissentiche Versuch zur Schließung der vermeintlichen Lücke wurde nicht umgesetzt. Warum auch immer.
Guckt ihr hier:
https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... chte%20ist.
Der Bruch der Ampelregierung hat einige noch laufende Gesetzgebungsverfahren zum Stillstand gebracht. Dies betrifft auch das Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz – GVSG, welches wohl so nicht mehr umgesetzt wird. Es ist Geschichte. In diesem Gesetzesvorhaben war unter anderem vorgesehen, dass der Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten ausgeschlossen werden sollte. Dazu war eine Änderung des § 10 SGB V (Familienversicherung) geplant. Der Wechsel in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über die sogenannte Altersteilrente sollte ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Regelung wird mit Stand 17.12.2024 nicht mehr kommen, weil die Ampelregierung Geschichte ist. Kanzler Scholz stellte am 16.12.2024 die Vertrauensfrage. In Kürze wird der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Gesetzesvorhaben der alten Ampelregierung werden nicht mehr umgesetzt!
Diese „geplante neue“ Regelung sollte die Tür für alle privat Krankenversicherte schließen, welche über das Absenken der Altersrente in eine Teilrente unter die gesetzliche Einkommensgrenze in die kostenfreie Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten zu gelangen. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV wäre nach dem Wortlaut des Gesetzesvorschlages dann noch möglich gewesen, wenn die Altersrente die Einkommensgrenze des § 10 SGB V als Vollrente nicht erreicht. Die Rechtslage ist aktuell für diesen Fall auch immer noch so, wenn die weiteren Voraussetzungen für die Aufnahme in die Familienversicherung vorliegen.
Dank des Netzes (Internet) werden solche Informationen hinischtlich des Ändererungsvorschlages des Gesetzgebers zur Wahl der Altersteilrente auch ziemlich schnell verbreitet. Der geflissentiche Versuch zur Schließung der vermeintlichen Lücke wurde nicht umgesetzt. Warum auch immer.
Guckt ihr hier:
https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... chte%20ist.
Der Bruch der Ampelregierung hat einige noch laufende Gesetzgebungsverfahren zum Stillstand gebracht. Dies betrifft auch das Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz – GVSG, welches wohl so nicht mehr umgesetzt wird. Es ist Geschichte. In diesem Gesetzesvorhaben war unter anderem vorgesehen, dass der Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten ausgeschlossen werden sollte. Dazu war eine Änderung des § 10 SGB V (Familienversicherung) geplant. Der Wechsel in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über die sogenannte Altersteilrente sollte ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Regelung wird mit Stand 17.12.2024 nicht mehr kommen, weil die Ampelregierung Geschichte ist. Kanzler Scholz stellte am 16.12.2024 die Vertrauensfrage. In Kürze wird der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Gesetzesvorhaben der alten Ampelregierung werden nicht mehr umgesetzt!
Diese „geplante neue“ Regelung sollte die Tür für alle privat Krankenversicherte schließen, welche über das Absenken der Altersrente in eine Teilrente unter die gesetzliche Einkommensgrenze in die kostenfreie Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten zu gelangen. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV wäre nach dem Wortlaut des Gesetzesvorschlages dann noch möglich gewesen, wenn die Altersrente die Einkommensgrenze des § 10 SGB V als Vollrente nicht erreicht. Die Rechtslage ist aktuell für diesen Fall auch immer noch so, wenn die weiteren Voraussetzungen für die Aufnahme in die Familienversicherung vorliegen.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Ach ja, ich habe morgen den nächsten Testpiloten vor meinem Schreibtisch.
Die Gattin ist bei der AOK Nordwest Mitglied. Es geht um den Ehemann, der eine Rente von der DRV erhält, die mal gerade schlappe 35,00 € oberhalb der Grenze der Familienversicherung liegt. Er löhnt derzeit fast 600,00 Glocken für die PKV.
Druch die Altersteilrente (gerade mal 35,00 € wenigen) spart er 565,00 € für jeden Monat. Einfach unglaublich!?
Schauen wir mal, was sich die AOK Nordwest einfallen lässt, um es ggf. abzulehnen!
Es kann natürlich auch sein, dass die involvierte Kasse ohne mullen und knullen die Fami einträgt. Vorstellen kann ich mir dies derzeit allerdings noch nicht so richtig!!!
Die Gattin ist bei der AOK Nordwest Mitglied. Es geht um den Ehemann, der eine Rente von der DRV erhält, die mal gerade schlappe 35,00 € oberhalb der Grenze der Familienversicherung liegt. Er löhnt derzeit fast 600,00 Glocken für die PKV.
Druch die Altersteilrente (gerade mal 35,00 € wenigen) spart er 565,00 € für jeden Monat. Einfach unglaublich!?
Schauen wir mal, was sich die AOK Nordwest einfallen lässt, um es ggf. abzulehnen!
Es kann natürlich auch sein, dass die involvierte Kasse ohne mullen und knullen die Fami einträgt. Vorstellen kann ich mir dies derzeit allerdings noch nicht so richtig!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Tjaja... ich bin ja offen gesagt libertär. Je weniger Staat umso besser. Aber ich bin der Meinung, dass jeder bezahlbare Krankenversicherung haben sollten.
Keine Ahnung warum sich alle streuben... Wäre die Person niemals erwerbstätig gewesen oder hätte Rentenpunkte erworben, wären die Betroffenen ja auch in der Familienversicherung.
Ich hab mir einen Kalendereintrag für den 23. Januar 2026 als Erinnerung erstellt um das Protokoll der 136. Sitzung des Gesundheitsausschusses der 20. Wahlperiode nochmal anzufordern. So schnell wird man mich nicht los
Keine Ahnung warum sich alle streuben... Wäre die Person niemals erwerbstätig gewesen oder hätte Rentenpunkte erworben, wären die Betroffenen ja auch in der Familienversicherung.
Ich hab mir einen Kalendereintrag für den 23. Januar 2026 als Erinnerung erstellt um das Protokoll der 136. Sitzung des Gesundheitsausschusses der 20. Wahlperiode nochmal anzufordern. So schnell wird man mich nicht los

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, Aras, willkommen in der Praxis.
Zitat von Dir:
Keine Ahnung warum sich alle streuben...
Jenes ist relativ erklärbar. Es ist das sog. Töpchenspiel?
Weißt Du, was ich damit meine bzw. sagen will (Töpfenspiel)?!
Zitat von Dir:
Keine Ahnung warum sich alle streuben...
Jenes ist relativ erklärbar. Es ist das sog. Töpchenspiel?
Weißt Du, was ich damit meine bzw. sagen will (Töpfenspiel)?!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Tja Rossi... da fragst du den Richtigen. Ich hab leider Schwierigkeiten Metaphern und Sprichwörter richtig zu verstehen, weil ich die zu wörtlich nehme.
Insofern habe ich von dem Töpfchenspiel mehrere Interpretation:
- vielleicht meinst du das Kinderspiel Topfschlagen, also vielleicht meinst du die Krankenkasse lehnt Anträge auf Familienversicherung ab in der Hoffnung die Betroffenen haben eine hohe Hemmschwelle Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.
- Töpfchen könnte sich auch Topf im Sinne von Budget beziehen. Die Krankenkassen wollen ihre Finanzen schützen. also die Kassen lehnen ab, in der Hoffnung der Betroffene geht mit seinem Ehegatten zu einer anderen Kasse, welche vielleicht die Betroffenen doch versichern und dessen Budget belasten.
- Töpfchen könnte sich auf die portablen Toiletten von Kleinkindern beziehen. Töpfchen dienen ja zum Üben der Verrichtung der Notdurft. Dann wäre das Töpfchenspiel wohl etwas vulgär, lol.
Insofern habe ich von dem Töpfchenspiel mehrere Interpretation:
- vielleicht meinst du das Kinderspiel Topfschlagen, also vielleicht meinst du die Krankenkasse lehnt Anträge auf Familienversicherung ab in der Hoffnung die Betroffenen haben eine hohe Hemmschwelle Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.
- Töpfchen könnte sich auch Topf im Sinne von Budget beziehen. Die Krankenkassen wollen ihre Finanzen schützen. also die Kassen lehnen ab, in der Hoffnung der Betroffene geht mit seinem Ehegatten zu einer anderen Kasse, welche vielleicht die Betroffenen doch versichern und dessen Budget belasten.
- Töpfchen könnte sich auf die portablen Toiletten von Kleinkindern beziehen. Töpfchen dienen ja zum Üben der Verrichtung der Notdurft. Dann wäre das Töpfchenspiel wohl etwas vulgär, lol.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Irgendwei geil Deine Interpentation, Aras!
Ich löse es mal einfach auf:
Dabei zitiere ich deine eigenen Gedankengänge:
Töpfchen könnte sich auch Topf im Sinne von Budget beziehen. Die Krankenkassen wollen ihre Finanzen schützen. also die Kassen lehnen ab, in der Hoffnung der Betroffene geht mit seinem Ehegatten zu einer anderen Kasse, welche vielleicht die Betroffenen doch versichern und dessen Budget belasten.
Genau so sieht es in der Praxis aus! Die Kassen sind nicht geil auf ältere und kranke Versicherte. Ganz einfach: diese kosten Kohle. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind nicht kostendeckend. Es besteht hier die Gefahr, dass man ggf. einen höheren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erheben muss. Bei einem höheren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz kann man die Kasse wechseln. Genau davor haben die Kassen Angst!!!
Die besten Beipsiele sind die City-BKK und die BKK für Heilberufe. Die Kassen sind pleite gegangen!!!! D.h., sie wurden geschlosssen!!!!
Ich löse es mal einfach auf:
Dabei zitiere ich deine eigenen Gedankengänge:
Töpfchen könnte sich auch Topf im Sinne von Budget beziehen. Die Krankenkassen wollen ihre Finanzen schützen. also die Kassen lehnen ab, in der Hoffnung der Betroffene geht mit seinem Ehegatten zu einer anderen Kasse, welche vielleicht die Betroffenen doch versichern und dessen Budget belasten.
Genau so sieht es in der Praxis aus! Die Kassen sind nicht geil auf ältere und kranke Versicherte. Ganz einfach: diese kosten Kohle. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind nicht kostendeckend. Es besteht hier die Gefahr, dass man ggf. einen höheren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erheben muss. Bei einem höheren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz kann man die Kasse wechseln. Genau davor haben die Kassen Angst!!!
Die besten Beipsiele sind die City-BKK und die BKK für Heilberufe. Die Kassen sind pleite gegangen!!!! D.h., sie wurden geschlosssen!!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, bei uns geht nun der nächste Testpilot auf die Reise.
Es ist ein Fall bei der AOK Nordwest.
Er ist privat seit Jahren privat versichert. Seine Rente liegt nur schlappe 40 Glocken oberhalb der Grenze für die Familienversicherung .
Zum 01.04.2025 wurde die Altersteilrente beantragt. Der Antrag auf Eintragung zur Familienversicherung wrude sehr ausführlich begründet.
Mal gucken, was die AOK Nordwest, insbesondere Tom Ackermann (Vorstandsvorsiteznder von der AOL Nordwest), dazu sagen!!
Es ist ein Fall bei der AOK Nordwest.
Er ist privat seit Jahren privat versichert. Seine Rente liegt nur schlappe 40 Glocken oberhalb der Grenze für die Familienversicherung .
Zum 01.04.2025 wurde die Altersteilrente beantragt. Der Antrag auf Eintragung zur Familienversicherung wrude sehr ausführlich begründet.
Mal gucken, was die AOK Nordwest, insbesondere Tom Ackermann (Vorstandsvorsiteznder von der AOL Nordwest), dazu sagen!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Es kam, wie es kommen musste!
Der Betroffene hat zum 01.04.2025 eine Altersteilrente unterhalb der Einkommensgrenze (535,00 €) gewählt. Es war eine Punktlandung bei 534,00 €.
Da er derzeit natürlich noch weiterhin privat versichert ist, bekommt er natürlich noch einen Beitragszuschuss von der DRV für die priv. Kv.!
D.h., der vermeintliche Zahlbetrag der Rente incl. des Beitragszuschusses liegt natürlich oberhalb der vermeintlichen Grenze für die Familienversicherung (d.h . derzeit bei ca. 590,00 €).
Auf diese Problematik wurde natürlich im Rahmen der Feststellung der Fami hingewiesen. Insbesondere, dass dieser Beitragszuschuss nicht zum Gesamteinkommen im Bereich der Fami zählt. Hierbei wurde auf das GR zur Fami in 2022 und dem Gesamtkatalog der Einnahmen im Sinne des Steuerrechts verwiesen.
Dort steht es in aller Deutlichkeit drinne, dass der Beitragzuschuss für priv. Kv. nicht zum Gesamteinkommen zählt.
Was macht die AOK Nordwest in einer völligen Selbstherlichkeit?
Sie lehnt die Fami ab, weil das Renteneinkommenn vermeintlich oberhalb der Einkommengrenze liegt.
Die AOK Nordwest geht im Ansatz noch nicht einmal auf den dezidierten Vortrag ein (Beitragzusschuss zählt nicht)
Ich persönlich finde so etwas zum kotzen!
Ein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin die AOK Norwest war göttlich. Sie war ganz offensichtlich völlig überfordert, sie wusste gar nicht so recht, worum es hier geht.
Ergebnis der SB der AOK Nordwest: sie will den Fachberater einschalten und sich melden.
Mal gucken, ob sich dieser Fachberater überhaupt meldet und was er dazu zu sagen hat!!!
Noch einmal: es ist zum kotzen wie mit diesen Fällen in der Praxis umgegangen wird.
Der Betroffene hat zum 01.04.2025 eine Altersteilrente unterhalb der Einkommensgrenze (535,00 €) gewählt. Es war eine Punktlandung bei 534,00 €.
Da er derzeit natürlich noch weiterhin privat versichert ist, bekommt er natürlich noch einen Beitragszuschuss von der DRV für die priv. Kv.!
D.h., der vermeintliche Zahlbetrag der Rente incl. des Beitragszuschusses liegt natürlich oberhalb der vermeintlichen Grenze für die Familienversicherung (d.h . derzeit bei ca. 590,00 €).
Auf diese Problematik wurde natürlich im Rahmen der Feststellung der Fami hingewiesen. Insbesondere, dass dieser Beitragszuschuss nicht zum Gesamteinkommen im Bereich der Fami zählt. Hierbei wurde auf das GR zur Fami in 2022 und dem Gesamtkatalog der Einnahmen im Sinne des Steuerrechts verwiesen.
Dort steht es in aller Deutlichkeit drinne, dass der Beitragzuschuss für priv. Kv. nicht zum Gesamteinkommen zählt.
Was macht die AOK Nordwest in einer völligen Selbstherlichkeit?
Sie lehnt die Fami ab, weil das Renteneinkommenn vermeintlich oberhalb der Einkommengrenze liegt.
Die AOK Nordwest geht im Ansatz noch nicht einmal auf den dezidierten Vortrag ein (Beitragzusschuss zählt nicht)
Ich persönlich finde so etwas zum kotzen!
Ein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin die AOK Norwest war göttlich. Sie war ganz offensichtlich völlig überfordert, sie wusste gar nicht so recht, worum es hier geht.
Ergebnis der SB der AOK Nordwest: sie will den Fachberater einschalten und sich melden.
Mal gucken, ob sich dieser Fachberater überhaupt meldet und was er dazu zu sagen hat!!!
Noch einmal: es ist zum kotzen wie mit diesen Fällen in der Praxis umgegangen wird.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
da hast Du ja mit einem Dödel telefoniert.
Sei froh, dass der Bearbeiter sich auf dieses Problem gestürzt hat.
Das Problem mit dem Zuschuss wird wird sich nach der Klärung mit dem Vorgesetzten (sehr wahrscheinlich) lösen.
Evt werden dann die anderen (weil der Fokus auf dem Zuschuss liegt) Dinge nicht mehr so beachtet.
Sei froh, dass der Bearbeiter sich auf dieses Problem gestürzt hat.
Das Problem mit dem Zuschuss wird wird sich nach der Klärung mit dem Vorgesetzten (sehr wahrscheinlich) lösen.
Evt werden dann die anderen (weil der Fokus auf dem Zuschuss liegt) Dinge nicht mehr so beachtet.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Na ja, schauen wir mal, ob sich das Problem lösen wird, wenn die zuständige SB mit dem Fachberater das Problem erörtert.
Ich glaube erhlich gesagt noch so richtig daran, dass der Fachberater hierauf eingehen wird.
In den fast 19 Jahren meiner Seminartätigkeiten habe ich, was die vermeintliche Abwehrhaltung der Kassen angeht, schon Pferde vor eine Apotheke mit einem Rezept kotzen gesehen. @ Heinrich: Pferde kotzen nicht!
Wir schauen mal. Das Gespräch hat am Mittwoch stattgefunden. Der Betroffene hat uns (Sozialhilfeträger) bevollmächtigt. D.h.., wir werden alles weitere mit der Kasse klären.
Der zugesicherte Rückruf hat allerdings noch nicht stattgefunden. Vermutlich brütet man noch!!!!
Ich glaube erhlich gesagt noch so richtig daran, dass der Fachberater hierauf eingehen wird.
In den fast 19 Jahren meiner Seminartätigkeiten habe ich, was die vermeintliche Abwehrhaltung der Kassen angeht, schon Pferde vor eine Apotheke mit einem Rezept kotzen gesehen. @ Heinrich: Pferde kotzen nicht!
Wir schauen mal. Das Gespräch hat am Mittwoch stattgefunden. Der Betroffene hat uns (Sozialhilfeträger) bevollmächtigt. D.h.., wir werden alles weitere mit der Kasse klären.
Der zugesicherte Rückruf hat allerdings noch nicht stattgefunden. Vermutlich brütet man noch!!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Freitag war Brückentag. Der Vorgesetze hatte bestimmt Urlaub.
Solltest Du Montag keinen Rückruf erhalten, würde ich an deiner Stelle Dienstag wieder anrufen.
Dat klappt schon.....mit den Zuschuss.......ob das andere klappt, dass es keine Verzicht ist......dat müssen wir mal abwarten.
Berichte mal.
Solltest Du Montag keinen Rückruf erhalten, würde ich an deiner Stelle Dienstag wieder anrufen.
Dat klappt schon.....mit den Zuschuss.......ob das andere klappt, dass es keine Verzicht ist......dat müssen wir mal abwarten.
Berichte mal.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Na ja, bis heute hat es nicht geklappt.
Der Vorgesetzte (Fachberater) brütet noch. Obwohl wir (Sozialhilfeträger) telefonisch bevollmächtigt worden sind, gibt es jetzt auch keine Auskünfte mehr. Die Bevollmächtigung galt nur für das eine Telefongespräch nicht für weitere.
Dann hat der Ehemann, er war bei uns im Büro, bei der AOK angerufen. Er hat uns dann erneut bevollmächtigt mit der AOK zu sprechen.
Danach gab es folgende Auskunft: da der Ehemann keine Vollmacht von der Ehefrau (Stammversicherte) hat, bekommt er auch keine Auskünfte!!!!
Nachtigall ik hör dir trapsen. Was soll das (Familienversicherter benötigt Vollmacht des Stammversicherten)!?!?!?
Seit der Einführung des SGB V, das war zum 01.01.1989, handelt es sich bei der Familienversicherung um ein eigenständiges Recht, dazu benötigt man nicht die Vollmacht des Stammversicherten.
Für mich ist das klar: hier wird versucht jemanden abzuwimmeln mit Gründen die aus der Luft gegriffen sind!!!
Der Vorgesetzte (Fachberater) brütet noch. Obwohl wir (Sozialhilfeträger) telefonisch bevollmächtigt worden sind, gibt es jetzt auch keine Auskünfte mehr. Die Bevollmächtigung galt nur für das eine Telefongespräch nicht für weitere.
Dann hat der Ehemann, er war bei uns im Büro, bei der AOK angerufen. Er hat uns dann erneut bevollmächtigt mit der AOK zu sprechen.
Danach gab es folgende Auskunft: da der Ehemann keine Vollmacht von der Ehefrau (Stammversicherte) hat, bekommt er auch keine Auskünfte!!!!
Nachtigall ik hör dir trapsen. Was soll das (Familienversicherter benötigt Vollmacht des Stammversicherten)!?!?!?
Seit der Einführung des SGB V, das war zum 01.01.1989, handelt es sich bei der Familienversicherung um ein eigenständiges Recht, dazu benötigt man nicht die Vollmacht des Stammversicherten.
Für mich ist das klar: hier wird versucht jemanden abzuwimmeln mit Gründen die aus der Luft gegriffen sind!!!