KVdR

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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KVdR

Beitrag von GKVfan » 27.07.2025, 14:28

Hallo,

für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":

Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.

Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?

Czauderna
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Re: KVdR

Beitrag von Czauderna » 27.07.2025, 14:41

Hallo,
jetzt enttäuschst du mich aber - eine solche Frage von jemandem, der sich GKV-Fan nennt . Die Antwort lautet § 4 SGB V und um es noch einfacher zu machen - ja. all die genannten gehören dazu.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: KVdR

Beitrag von GKVfan » 27.07.2025, 17:37

Ich danke dir und bitte um Vergebung.

GS
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Re: KVdR

Beitrag von GS » 27.07.2025, 21:57

GKV-Fan,
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
GKV-Fan nennt
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen ...
nicht bei der 90%-Regelung zu berücksichtigen wäre: Wer in Dreiteufelsnamen wäre denn da noch versichert?

Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *

Gruß
von GS

* Hannes Wader im "Tankerkönig".

Rossi
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Re: KVdR

Beitrag von Rossi » 01.08.2025, 23:42

Nun ja, ich packe noch einen drauf!!

Es zählen nicht nur die Zeiten einer geseztlichen Versicherung in Deutschland (egal welche Kasse), sondern auch noch die Zeiten einer gesetzlichen Vesicherung innerhalb der EU/EWR.

Ich habe mal in der Sozialhilfe (SGB XII) einen Fall gehabt, dort hat die Kundin von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine schlappe Rente von 6,80 € pro Monat erhalten. Diese Rente wird aus Gründen der Geringfügigkeit nur alle 3 Monate ausgezahlt!!

Die Kundin hat die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, weil sie Vorversicherungszeiten aus Italien (gesetzliche Versicherung) nachweisen konnte.

Ergebnis: KVdR erfüllt.

Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!

Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!

Ist doch geil oder nicht?!

ratte1
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Re: KVdR

Beitrag von ratte1 » 02.08.2025, 10:23

Rossi hat geschrieben:
01.08.2025, 23:42
Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!

Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!

Ist doch geil oder nicht?!
Die allermeisten Mitglieder der Solidargemeinschaft werden m.E. weder lachen, noch das "geil" finden.
MfG
ratte1

Rossi
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Re: KVdR

Beitrag von Rossi » 02.08.2025, 21:55

Echt Ratte1,

wie bist Du denn drauf!?

Materielle Rechte interessieren nicht, wir leben in einem Wunsckonzert!?

GS
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Re: KVdR

Beitrag von GS » 03.08.2025, 04:28

Hallo ihr beiden,
darf ich da mal dazwischengrätschen? Nein, keine Blutgrätsche, keine Sorge

@ratte1, natürlich ist es schwer zu verstehen, wann jemand fürn Appel und en Ei - in dem Fall 75 Cent/Monat - den GKV-Schutz erhält. Aber wenn es die geltende Rechtslage nun mal hergibt, dann ist es eben so.
Vermutlich hat die Betreffende eine äußerst knappe Kasse zu Hause und ist froh, dass sie für ihre Krankenversicherung kaum - eben diese 0,75 € - monatlich mehr zu bezahlen hat als die familienversicherte Ehefrau des Gesamtbetriebsratschefs von VW beispelsweise, bei denen sie zweimal die Woche minijobsmäßig die Wohnung im Reinen hält.
Sie wird ja nicht durchs Dorf rennen und jeden Tag allen erzählen, wie sie die Krankenkasse austrickst. Wenn doch, würde sie natürlich besser schweigen.

Sollte sie aber - man kann ja nie wissen - eines Tages dem verwitweten Zahnärztekammerpräsidenten bei dessen Stop am Zebrastreifen positiv auffallen und der sie spontan zum Einsteigen einlädt und in der Folge sogar zum Traualtar führt, also für diesen nicht sehr wahrscheinlichen Fall wäre @rossi sicher der letzte - zumindest der vorletzte - der danach diese nach wie vor zu Recht bestehenden 75 Cent Monatsbeitrag geil finden würde.

Naja, vielleicht doch noch geil, als noch besseres Paradebeispiel, welche Spezialfälle sich durch die bestehende Rechtslage so alles abdecken lassen. Aus seinem SGB XII-Kundenkreis müsste sie sich dann natürlich verabschieden, unter Umständen sogar mit Kusshand. Für letztere hätte wiederum ich nur begrenztes Verständnis, wegen der ihr dann abhanden gekommenen Bodenhaftung.

Grüße
von GS

ratte1
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Re: KVdR

Beitrag von ratte1 » 03.08.2025, 09:06

Rossi hat geschrieben:
02.08.2025, 21:55
Echt Ratte1,

wie bist Du denn drauf!?

Materielle Rechte interessieren nicht, wir leben in einem Wunsckonzert!?
Nee, ganz sicher nicht. Aber lustig oder geil finden muss man es deshalb nicht.
Hier geht es doch nur um die Frage ob die Steuerzahler (mittels der Sozialhilfeträger) oder die Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherten für die (Mehr-)kosten aufkommen.
MfG
ratte1

Rossi
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Re: KVdR

Beitrag von Rossi » 03.08.2025, 23:01

Nun ja, ganz ehrlich, diese Frage ist außerhalb jeglicher Diskussionen und traumatsichen Wunschvorstelllungen!!

Wir sind hier nicht in einem Wunschkonzert!

Es gilt der Vorbehalt des Gesetzes und den einschlägigen Bestimmungen des EU/EWR-Rechts. Egal ob es schmeckt oder auch nicht!?

Dies hat man zu akzuteptieren, oder wenn und aber!!!!!! Egal ob man es gut findet oder auch nicht!!!!

So und nicht anders funktioniert unser System!!!

ratte1
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Re: KVdR

Beitrag von ratte1 » 04.08.2025, 08:31

"traumatsichen" oder anderen Wunschvorstellungen hänge ich nun wirklich nicht an. Ich störe mich auch nicht an der Regelung und deren Anwendung. Ich finde nur die Begriffe "lustig" und "geil" in diesem Zusammenhang einfach unpassend.

MfG
ratte1

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