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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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KVdR

Beitrag von GKVfan » 27.07.2025, 14:28

Hallo,

für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":

Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.

Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?

Czauderna
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Re: KVdR

Beitrag von Czauderna » 27.07.2025, 14:41

Hallo,
jetzt enttäuschst du mich aber - eine solche Frage von jemandem, der sich GKV-Fan nennt . Die Antwort lautet § 4 SGB V und um es noch einfacher zu machen - ja. all die genannten gehören dazu.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: KVdR

Beitrag von GKVfan » 27.07.2025, 17:37

Ich danke dir und bitte um Vergebung.

GS
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Re: KVdR

Beitrag von GS » 27.07.2025, 21:57

GKV-Fan,
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
GKV-Fan nennt
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen ...
nicht bei der 90%-Regelung zu berücksichtigen wäre: Wer in Dreiteufelsnamen wäre denn da noch versichert?

Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *

Gruß
von GS

* Hannes Wader im "Tankerkönig".

Rossi
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Re: KVdR

Beitrag von Rossi » 01.08.2025, 23:42

Nun ja, ich packe noch einen drauf!!

Es zählen nicht nur die Zeiten einer geseztlichen Versicherung in Deutschland (egal welche Kasse), sondern auch noch die Zeiten einer gesetzlichen Vesicherung innerhalb der EU/EWR.

Ich habe mal in der Sozialhilfe (SGB XII) einen Fall gehabt, dort hat die Kundin von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine schlappe Rente von 6,80 € pro Monat erhalten. Diese Rente wird aus Gründen der Geringfügigkeit nur alle 3 Monate ausgezahlt!!

Die Kundin hat die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, weil sie Vorversicherungszeiten aus Italien (gesetzliche Versicherung) nachweisen konnte.

Ergebnis: KVdR erfüllt.

Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!

Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!

Ist doch geil oder nicht?!

ratte1
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Re: KVdR

Beitrag von ratte1 » 02.08.2025, 10:23

Rossi hat geschrieben:
01.08.2025, 23:42
Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!

Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!

Ist doch geil oder nicht?!
Die allermeisten Mitglieder der Solidargemeinschaft werden m.E. weder lachen, noch das "geil" finden.
MfG
ratte1

Rossi
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Re: KVdR

Beitrag von Rossi » 02.08.2025, 21:55

Echt Ratte1,

wie bist Du denn drauf!?

Materielle Rechte interessieren nicht, wir leben in einem Wunsckonzert!?

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