KVdR
Moderator: Czauderna
KVdR
Hallo,
für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.
Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?
für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.
Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?
Re: KVdR
GKV-Fan,
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *
Gruß
von GS
* Hannes Wader im "Tankerkönig".
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
nicht bei der 90%-Regelung zu berücksichtigen wäre: Wer in Dreiteufelsnamen wäre denn da noch versichert?GKV-Fan nennt
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen ...
Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *
Gruß
von GS
* Hannes Wader im "Tankerkönig".
Re: KVdR
Nun ja, ich packe noch einen drauf!!
Es zählen nicht nur die Zeiten einer geseztlichen Versicherung in Deutschland (egal welche Kasse), sondern auch noch die Zeiten einer gesetzlichen Vesicherung innerhalb der EU/EWR.
Ich habe mal in der Sozialhilfe (SGB XII) einen Fall gehabt, dort hat die Kundin von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine schlappe Rente von 6,80 € pro Monat erhalten. Diese Rente wird aus Gründen der Geringfügigkeit nur alle 3 Monate ausgezahlt!!
Die Kundin hat die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, weil sie Vorversicherungszeiten aus Italien (gesetzliche Versicherung) nachweisen konnte.
Ergebnis: KVdR erfüllt.
Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!
Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!
Ist doch geil oder nicht?!
Es zählen nicht nur die Zeiten einer geseztlichen Versicherung in Deutschland (egal welche Kasse), sondern auch noch die Zeiten einer gesetzlichen Vesicherung innerhalb der EU/EWR.
Ich habe mal in der Sozialhilfe (SGB XII) einen Fall gehabt, dort hat die Kundin von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine schlappe Rente von 6,80 € pro Monat erhalten. Diese Rente wird aus Gründen der Geringfügigkeit nur alle 3 Monate ausgezahlt!!
Die Kundin hat die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, weil sie Vorversicherungszeiten aus Italien (gesetzliche Versicherung) nachweisen konnte.
Ergebnis: KVdR erfüllt.
Beitrag für die KVdR: monatlich 0,75 € für eine Vollversicherung im Club der deutschen Solidargemeinschaft!!
Nachdem ich das gesehen habe, habe ich irgendwie gelacht!
Ist doch geil oder nicht?!
Re: KVdR
Die allermeisten Mitglieder der Solidargemeinschaft werden m.E. weder lachen, noch das "geil" finden.
MfG
ratte1