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KVdR

Verfasst: 27.07.2025, 14:28
von GKVfan
Hallo,

für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":

Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.

Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?

Re: KVdR

Verfasst: 27.07.2025, 14:41
von Czauderna
Hallo,
jetzt enttäuschst du mich aber - eine solche Frage von jemandem, der sich GKV-Fan nennt . Die Antwort lautet § 4 SGB V und um es noch einfacher zu machen - ja. all die genannten gehören dazu.
Gruss
Czauderna

Re: KVdR

Verfasst: 27.07.2025, 17:37
von GKVfan
Ich danke dir und bitte um Vergebung.

Re: KVdR

Verfasst: 27.07.2025, 21:57
von GS
GKV-Fan,
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
GKV-Fan nennt
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen ...
nicht bei der 90%-Regelung zu berücksichtigen wäre: Wer in Dreiteufelsnamen wäre denn da noch versichert?

Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *

Gruß
von GS

* Hannes Wader im "Tankerkönig".