KVdR
Verfasst: 27.07.2025, 14:28
Hallo,
für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.
Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?
für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.
Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?