Hallo,
du willst ja wissen von der Krankenkasse warum du, obwohl du recherchiert hast, dass die Voraussetzungen doch erfüllt sind trotzdem nicht seinerzeit in die KVdR konntest. Ich habe als Info noch das hier gefunden - https://rentenbescheid24.de/renten-abc/krankenversicherung-als-rentner ...
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- 21.03.2026, 09:51
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: KVdR trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt – Erfahrungen mit falscher Einstufung?
- Antworten: 18
- Zugriffe: 562
- 17.03.2026, 20:36
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: KVdR trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt – Erfahrungen mit falscher Einstufung?
- Antworten: 18
- Zugriffe: 562
Re: KVdR trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt – Erfahrungen mit falscher Einstufung?
Hallo,
du kennst sicher die Voraussetzungen für die KVdR ?
Hier noch einmal die einzelnen Schritte, welcher du gerne mit genauen Zahlen und Daten ergänzen kannst.
Tag der Rentenantragstellung: ?
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit: ?
Von wann bis wann gesetzlich krankenversichert (einschl. evtl ...
du kennst sicher die Voraussetzungen für die KVdR ?
Hier noch einmal die einzelnen Schritte, welcher du gerne mit genauen Zahlen und Daten ergänzen kannst.
Tag der Rentenantragstellung: ?
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit: ?
Von wann bis wann gesetzlich krankenversichert (einschl. evtl ...
- 15.03.2026, 10:07
- Forum: Krankengeld
- Thema: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
- Antworten: 5
- Zugriffe: 413
Re: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung
Ich sehe es nach wie vor so, dass ab dem 02.02.2026 eine Blockfrist beginnt für die Diagnose, die auf der Erstmeldung ab 02.02.2026 steht. Die F 43.0 Diagnose ist erst ab dem 27.02.2026 hinzugetreten, d.h. der Krankengeldanspruch besteht ab dem 02 ...
Ich sehe es nach wie vor so, dass ab dem 02.02.2026 eine Blockfrist beginnt für die Diagnose, die auf der Erstmeldung ab 02.02.2026 steht. Die F 43.0 Diagnose ist erst ab dem 27.02.2026 hinzugetreten, d.h. der Krankengeldanspruch besteht ab dem 02 ...
- 14.03.2026, 20:11
- Forum: Krankengeld
- Thema: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
- Antworten: 5
- Zugriffe: 413
Re: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
Meine Aussteurung war am 21.08.2024. Danach war ich arbeitslos (Ü60) und habe endlich am 15.05.2025 wieder angefangen zu arbeiten bis zur ersten Krankheit seitdem am 02.02.2026.
Hallo,
das bedeutet, dass du vom 22.08.24 bis zum 14.05.2025 Arbeitslosengeld 1 erhalten hast (?), also ...
- 14.03.2026, 17:47
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
- Antworten: 4
- Zugriffe: 345
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
Hallo,
eigentlich nachvollziehbar, dass du noch keinen Bescheid über die zweite Betriebsrente hast - die Zahlstelle wird wahrscheinlich erst kürzlich die Information von der Kasse erhalten haben und kann damit auch jetzt erst wissen, ob und in welcher Höhe davon Beiträge zu entrichten sind.
Gruss ...
eigentlich nachvollziehbar, dass du noch keinen Bescheid über die zweite Betriebsrente hast - die Zahlstelle wird wahrscheinlich erst kürzlich die Information von der Kasse erhalten haben und kann damit auch jetzt erst wissen, ob und in welcher Höhe davon Beiträge zu entrichten sind.
Gruss ...
- 14.03.2026, 13:40
- Forum: Krankengeld
- Thema: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
- Antworten: 5
- Zugriffe: 413
Re: Anspruch auf Krankengeld, ja oder nein
Hallo,
kompliziert ist die Sache schon. Die Blockfrist wegen einer "F-Diagnose" endete am 22.02.2026 ?
Wann endete damals die Krankengeldzahlung (Aussteuerungstag) ?
Die Antwort ist wichtig für die Weitere Antworten
Danke und Gruss
Czauderna
kompliziert ist die Sache schon. Die Blockfrist wegen einer "F-Diagnose" endete am 22.02.2026 ?
Wann endete damals die Krankengeldzahlung (Aussteuerungstag) ?
Die Antwort ist wichtig für die Weitere Antworten
Danke und Gruss
Czauderna
- 14.03.2026, 12:18
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
- Antworten: 4
- Zugriffe: 345
Re: Verbeitragung 2 kleine Betriebsrenten
Hallo,
die Zahlstellen richten sich danach, was ihnen von der Krankenkasse als beitragspflichtiger Versorgungsbezug gemeldet wird. Ich empfehle hier, bei der Krankenkasse selbst nachzufragen und um Überprüfung zu bitten.
Gruss
Czauderna
die Zahlstellen richten sich danach, was ihnen von der Krankenkasse als beitragspflichtiger Versorgungsbezug gemeldet wird. Ich empfehle hier, bei der Krankenkasse selbst nachzufragen und um Überprüfung zu bitten.
Gruss
Czauderna
- 26.02.2026, 13:46
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
- Antworten: 6
- Zugriffe: 13492
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Korrekt!
Das Kind hat übers Jahr gesehen nur geringe Einkünfte über ca. 10.000 €. Wenn deshalb eine komplette Erstattung nur über die Härtefallregelung möglich wäre, würde dies den Zweck genau so gut erfüllen.
Hallo,
nein, eine Härtefallregelung gibt es hier nicht. Was du meinst, das betrifft ...
- 26.02.2026, 13:24
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
- Antworten: 6
- Zugriffe: 13492
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Hallo,
so wie ich es lese, geht es nicht um die Übernahme von Zuzahlungen, sondern um die Kosterstattung für das Medikament als solches und ich nehme an, dass dieses Medikament nicht verordnungsfähig zulasten der Kasse ist, also nur über Privatverordnung abgegeben wird, richtig ?
Gruss
Czauderna
so wie ich es lese, geht es nicht um die Übernahme von Zuzahlungen, sondern um die Kosterstattung für das Medikament als solches und ich nehme an, dass dieses Medikament nicht verordnungsfähig zulasten der Kasse ist, also nur über Privatverordnung abgegeben wird, richtig ?
Gruss
Czauderna
- 14.02.2026, 12:44
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: KV Wechsel und Leistung
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1940
Re: KV Wechsel und Leistung
Hallo,
okay und danke - ich meine - ja gilt weiter und maßgebend ist der Tag der Leistungserbringung. Ich empfehle aber trotzdem, das mit der neuen Kasse abzuklären, damit es bei der Leistungsabrechnung nicht zu Problemen kommen kann.
Gruss
Czauderna
okay und danke - ich meine - ja gilt weiter und maßgebend ist der Tag der Leistungserbringung. Ich empfehle aber trotzdem, das mit der neuen Kasse abzuklären, damit es bei der Leistungsabrechnung nicht zu Problemen kommen kann.
Gruss
Czauderna
- 13.02.2026, 12:29
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: KV Wechsel und Leistung
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1940
Re: KV Wechsel und Leistung
Hallo,
was verstehst du unter "Blankoverordnung" ?
Gruss
Czauderna
was verstehst du unter "Blankoverordnung" ?
Gruss
Czauderna
- 10.02.2026, 14:06
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld, Reha, EMR
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1308
Re: Krankengeld, Reha, EMR
Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich bin jetzt in der 6. Woche AU, ab kommenden Montag geht es dann ins Krankengeld.
Meintest Du ich solle gegenüber dem MD nicht sagen das ich in Ruhe gelassen werden möchte, oder das ich keine Reha machen möchte - oder Beides nicht erwähnen ...
- 10.02.2026, 11:21
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld, Reha, EMR
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1308
Re: Krankengeld, Reha, EMR
Hallo und willkommen im Forum
kein Stress machen, vor allen Dingen nicht dir selbst diesen Stress machen. Seit wann genau bist du arbeitsunfähig ?.
Aber du hast recht, das ist kein Wunschkonzert. Was kann passieren.
Aufgrund der Diagnose (F.xx) könnte die Kasse im Laufe der nächsten 2-3 Wochen sich ...
kein Stress machen, vor allen Dingen nicht dir selbst diesen Stress machen. Seit wann genau bist du arbeitsunfähig ?.
Aber du hast recht, das ist kein Wunschkonzert. Was kann passieren.
Aufgrund der Diagnose (F.xx) könnte die Kasse im Laufe der nächsten 2-3 Wochen sich ...
- 27.01.2026, 18:14
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Betriebsrente vor offizieller Altersrente
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1379
Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente
Hallo,
ich denke, das habe ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben, oder nicht ?
Gruss
Czauderna
ich denke, das habe ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben, oder nicht ?
Gruss
Czauderna
- 27.01.2026, 10:28
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Betriebsrente vor offizieller Altersrente
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1379
Re: Betriebsrente vor offizieller Altersrente
Hallo,
bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung und de beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna
bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung und de beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna